Die IBUK erklärte gegenüber den Medien:
>> Die Pilotin und der CP waren erfahren, hatten beide ca. 450 Flugstunden und befanden sich in der Ausbildung zum Fluglehrer. <<
D.h.: ca. 45 Stunden HGA Teil 1 Basic-Handling und Notverfahren auf Bell 206B (vormals BO105M / P1M), danach HGA Teil II auf SHS EC135T1 mit 74:45 Simulatorstunden und 90:30 Stunden Praxis. Ergibt ca. 120 Std im Hubschrauber selbst. Dann Taktik-Ausbildung und Gebirgsflug-Einweisung, dann CTP bis Erreichen des CR-Status.
1.) Was bleibt da noch als echte Einzelerfahrung an Flg-Std bis zur Aufnahme der Weiterbildung zum Fluglehrer übrig?
2.) Das mal als Frage an die aktuellen Profis??
3.) Das zur Beurteilung durch Profis???
4.) Waren die Profis, welche vor z.B. 1980 LÜB, FLÜB, FI, FIE, Training-Cpt, SV, etc., etc. wurden, etwa alle Lernbehindert? ? ? ?
Man vgl. zu den Aussagen der IBuK bitte >>
25-jährige Soldatin stirbt bei Hubschrauber-Absturz<< und man möge bitte - wenn relevant - zu den Factors HUMAN RESOURCES und ORGANISATIONS MANAGEMENT die aktuellen Ausbildungsstandards des IHAZ miteinbeziehen.