Odlik
Berufspilot
Mir wurde ein Luftfahrzeug mit "G"-Immatrikulation aus UK angeboten. Unter welchen Umständen kann ich die Kennung behalten, wenn ich das LFZ in Deutschland oder der Schweiz stationieren will?
Hintergrund: In der UK können mit Sondergenehmigung historische Flugzeuge in ihrer Originalbemalung fliegen, ohne dass die Kennung fett am Flugzeug aufgedruckt werden muss - soweit ich informiert bin, setzt Deutschland die Kennzeichnungspflicht der ICAO leider gnadenlos um. Die Schweizer kennen auch keine Ausnahmen, oder?
Hat jemand Infos oder selbst schon Erfahrung gemacht?
Hintergrund: In der UK können mit Sondergenehmigung historische Flugzeuge in ihrer Originalbemalung fliegen, ohne dass die Kennung fett am Flugzeug aufgedruckt werden muss - soweit ich informiert bin, setzt Deutschland die Kennzeichnungspflicht der ICAO leider gnadenlos um. Die Schweizer kennen auch keine Ausnahmen, oder?
Hat jemand Infos oder selbst schon Erfahrung gemacht?