AW: Entschädigungen für Verspätungen. Vielflieger verzichten auf Millionen
Dazu kann ich aus eigener, leidvoller Erfahrung beitragen:
CONDOR von Teneriffa nach Hannover. Die Maschine war letztlich 11 Stunden verspätet. Unterbringung in ordentlichem Hotel, Verpflegung wie in der EU-Verordnung gefordert. Abholung morgens um 02.00 Uhr.
Schreiben mit der Bitte um Entschädigung an CONDOR unter Hinweis auf die EU-Verordnung. 4 Wochen keine Antwort, dann Formschreiben, keine Entschädigung da "höhere Gewalt". Worin die "höhere Gewalt" bestanden hatte wurde nicht erläutert. Nochmaliges Schreiben an Condor m.B. um Erläuterung. Wieder Formschreiben, keine Erläuterung, keine Entschädigung.
Mahnverfahren über 800,00 € gegen CONDOR. Widerspruch von CONDOR, Übergang in das Zivilverfahren vor dem AG Rüsselsheim da ich mir sicher war, im Recht zu sein.
Ich war im Recht. Das AG Rüsselsheim verurteilte CONDOR knapp 2 Jahre nach dem Flug zur Zahlung von 800,00 € Entschädigung und die Kosten des Verfahrens. Alles in allem so knapp 1100,00 €.
Der anfängliche Ablauf ist die übliche Verfahrensweise nicht nur bei CONDOR, auch andere Fluggesellschaften gehen ähnlich vor.
Spätestens nach der zweiten Ablehnung geben die meisten Menschen sowieso auf. Das rechnet sich für die Fluggesellschaften.
Man muss ja auch für Mahnverfahren, Zivilklage und Rechtsanwalt zunächst finanziell in Vorlage treten. Das überlegen sich viele, weil der Ausgang des Verfahrens in vielen Fällen ungewiss ist.
Man erfährt einfach nicht den Grund für die Verspätung, es heisst immer nur lapidar "höhere Gewalt".
Ich habe ihn letztlich durch intensives Suchen im Internet gefunden. Triebwerksausfall zwei Tage vor meinem Flug an einer Maschine.
CONDOR argumentierte mit diesem Triebwerksausfall durch Vogelschlag, drang damit aber nicht durch denn sie hatten "vergessen" zu erwähnen, dass das zwei Tage vor meinem Flug war.
Durch geeignete organisatorische Massnahmen hätte man das ausgleichen können, z.Bsp. Anmietung externer Maschinen wenn denn schon keine eigenen zur Verfügung stehen meinte das Gericht.