Nun ja,
mit dem fehlenden Feuerwehr-Personal auf den Bw-Flugplätzen ist halt "so ein Ding" aus dem Öffentlichen Arbeitsleben.
Nach Auflösung diverser Fliegerhorste in den letzten Jahren war ja eigentlich viel qualifiziertes Feuerwehr-Personal "übrig". Da die Feuerwehr verbeamtet ist, konnten diese Leute ja nicht entlassen werden. Da man sie nicht entlassen konnte, haben sie teilweise neue Aufgaben erhalten, teilweise wurden BW-Feuerwehren in anderen Standorten, z. B. mit Untertage-Anlagen, wo Bw-Feuerwehr nach Vorschriftenlage vorhanden sein muß, das Feuerwehr-Personal um mehr als 100% aufgestockt (weil man nicht wusste, wohin mit den Leute).
Das jetzt die einzelnen Fliegerhorst-Feuerwehren unter Personalmangel leiden, ist somit eigentlich ein "Witz". Und das "neue" europäische Recht ist ja nun eigentlich nicht so neu, dass man da nicht Personal vorhalten konnte. Gerade die öffentlichen Arbeitgeber mussten eigentlich schon sehr lange mit so einem Urteil rechnen, eine entsprechende Personalplanung konnte durchaus realisiert werden, vor allem, wenn man (s.o.) qualifiziertes Personal "zu viel" hat.
MfG