"Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung

Diskutiere "Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Wie wissen dann all die Segelflieger, Paras, UL und Rettungs-Heli-Piloten wo sich diese Strassen befinden um diese nicht zu kreuzen? Eine klar...

Lubeo

Testpilot
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Der Paketdrohnenluftraum wird keine großflächige undurchdringliche Schicht werden, sondern ein Geflecht aus Drohnenstraßen welches wie ein Strickmusterplan aussieht. Zumindest außerhalb der Ballungsgebiete. Und in den Lücken bleibt Platz für alles andere.
Wie wissen dann all die Segelflieger, Paras, UL und Rettungs-Heli-Piloten wo sich diese Strassen befinden um diese nicht zu kreuzen?

Eine klar definierte Strasse hat meines Erachtens in der Luftfahrt wie auch Schiffart Sinn wenn man regelmässig vom Punkte A nach B geht. Aber dafür könnte man anstelle von Drohnen auch Pw's, Lkw's oder Schiffe einsetzen. Drohne die Vermessungsflüge oder etwas spezielles ausliefern sollten werden diese Strassen wohl käumlich verwenden.


In den Ballungsgebieten wird es viel interessanter. Denn dort muss ein Absturzschutz für die Menschen unter den Drohnen geschaffen werden. Da wird es wohl überdachte Bürgersteige unter den Drohnenstraßen geben.
Bei Ballungszentren gibt es die Ideen die Waren zukünftig unterirdisch anzuliefern. Sei es durch eine eigene Cargo-Metro, sei es dass man unter der Strasse für Velos und Fussgänger im Tagebau einen Stock tiefer eine Strasse für die Lkw's und Pw's baut.
Zumal, das Wirrwarr mit all den Strom-, Internet-, Frischwasser und Abwasserleitungen muss irgend wann aufgeräumt werden. Am naheliegendsten ist es mMn diese links und rechts von der Fahrbahn unter dem Trottoir in separaten Schächten zu führen. Mancher Orts ist dies bereits heute der Fall. So müssen für Reparaturen, Wartungen und Kapazitätserweiterungen nicht die Strasse aufgerissen, sondern nur beim Trottoir die Beton-Deckel entfernt werden. Diese Schächte könnte man ebenso gut verwenden damit eine Paketdrohne auf Räder dieses autonom ausliefert. Ein Velo-Kurrier, der das Paket direkt von Büro zu Büro liefert wäre dann aber immer noch der schnellste und zuverlässigste.
 

n/a

Guest
Der Paketdrohnenluftraum wird keine großflächige undurchdringliche Schicht werden, sondern ein Geflecht aus Drohnenstraßen welches wie ein Strickmusterplan aussieht. Zumindest außerhalb der Ballungsgebiete. Und in den Lücken bleibt Platz für alles andere.
Ich mag es nicht glauben das dieses von dir ernst gemeint ist, oder?


Gruß Rolf
 

n/a

Guest
In den Ballungsgebieten wird es viel interessanter. Denn dort muss ein Absturzschutz für die Menschen unter den Drohnen geschaffen werden. Da wird es wohl überdachte Bürgersteige unter den Drohnenstraßen geben.
Das solltest du schnell dem Dobrindt schicken, hat der doch glatt in seiner neuen Verordnung vergessen.

Gruß Rolf
 

n/a

Guest
Mal wieder was ernsthaftes...

Zitat von Alexander Dobrindt
> Wir wollen auch hier neue Geschäftsmodelle ermöglichen. [...] Wir haben deswegen die Regelung getroffen, dass im gewerblichen Bereich ein Drohnenflug zukünftig auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers der Drohne möglich ist; bisher ist das untersagt.<


das kann man hier nachlesen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2017/01/06-1-bmvi-bt.html

Das hat mit VFR nichts mehr zu tun.

Gruß Rolf
 
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Michael aus G.

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Zitat von Alexander Dobrindt
Wir haben deswegen die Regelung getroffen, dass im gewerblichen Bereich ein Drohnenflug zukünftig auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers der Drohne möglich ist; bisher ist das untersagt.


Haha, ein Gewerbeschein kostet 25€. :FFTeufel:
 
Intrepid

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Wie wissen dann all die Segelflieger, Paras, UL und Rettungs-Heli-Piloten wo sich diese Strassen befinden um diese nicht zu kreuzen?
Sie müssen die gleiche Datenbank kennen und vor dem Flug eingesehen haben, wie der Drohnensteuerer auch. Mit dem 28-Tage AIRAC-Zyklus kommt man dann aber nicht mehr aus, wird wohl auf eine tägliche Aktualisierung hinaus laufen.

Oder anders ausgedrückt: es muss eine neue Art Luftfahrtkarte geben, die in digitaler Form vorliegt und für alle Navigationsmittel Grundlage ist. Eine Drohnenstraße ist dann wie eine Hochspannungsleitung oder ein Windradpark, die weichen auch nicht aus und man muss bei schlechter Sicht ihre Position vor dem Flug schon kennen.
 
GorBO

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Haha, ein Gewerbeschein kostet 25€. :FFTeufel:
Damit hast Du aber nur die Voraussetzung geschaffen, um eine behördliche Erlaubnis zu erhalten, die Dir das Aufsteigen lassen unbemannter Luftfahrzeuge erlaubt. In dieser Erlaubnis steht dann, welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Schulung des Steuernden, Kennzeichnung des Luftfahrzeugs, Bekanntmachung des genutzten Luftraums usw.) und die Genehmigung kann zweck-, zeitlich- oder räumlich beschränkt sein.
Damit begibt sich der Betreiber genau in den Bereich der staatlichen Regulierung, den die meisten ULFZ Nutzer vermeiden möchten.
 
sixmilesout

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Wo bleiben eigentlich Naturschützer und Fluglärmgegner, wenn man sie einmal braucht? :FFTeufel: Ich glaub ich bin immer noch im falschen Film. :headscratch:
 
Spartacus

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Vielleicht nie ausserhalb von Flugplätzen landen oder gar nicht erst starten? :FFTeufel:
Als Heli-Pilot bin ich da ein wenig voreingenommen ;-)
Aber der erste Rettungs- bzw. Polizeihubschrauber, der wegen einer Drohne ausweichen oder abbrechen muss und damit den Erfolg einer Rettungsmission bzw. eines Einsatzes zumindest gefährdet, der wird die Diskussion komplett neu aufleben lassen.
Hat sich denn beim "Verbot des Überfliegens von Einsatzorten" mal jemand Gedanken gemacht, wie die Einsatzhubschrauber da hin und wieder weg kommen? Oder wie ein Drohnenpilot, der keinen Funkkontakt zu FIS herstellen kann/darf, überhaupt von den Einsatzgebieten erfährt?

Als Privatpilot bin ich gespannt, wie mir demnächst eine Drohne ausweicht, wenn ich über irgendeinem Feld mit meinem Lehrer Notverfahren trainiere oder meine jährliche Prüfung absolviere.
Und die ganzen Kollegen, die mit Heli-Arbeit (und davon findet ein großer Teil außerhalb von Flugplätzen und auch unter 100 Meter statt) ihr Geld verdienen, bleiben hoffentlich auch verschont von allzu aufdringlichen "Begleitern".

Für die verantwortungsvollen Modellpiloten hoffe ich, dass zumindest die Hangsegelei wieder ermöglicht wird. Bei den Wildfliegern bin ich da unsicher, was ich von denen halten soll...

Spartacus
 
Intrepid

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Hat sich denn beim "Verbot des Überfliegens von Einsatzorten" mal jemand Gedanken gemacht, wie die Einsatzhubschrauber da hin und wieder weg kommen?
Die Drohnen müssen ja gegenseitig ausweichen können, also von allen anderen Drohnen im Umkreis Kenntnis haben. In dieses wie auch immer geartete System müssen die Einsatz-Luftfahrzeuge integriert werden.
 

Michael aus G.

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Als Privatpilot bin ich gespannt, wie mir demnächst eine Drohne ausweicht, wenn ich über irgendeinem Feld mit meinem Lehrer Notverfahren trainiere oder meine jährliche Prüfung absolviere.
Wie jetzt? Ihr dürft einfach so "über irgendeinem Feld" Notverfahren üben und beschwert euch über kleine Multikopter? Übt doch über gekennzeichneten Flächen und/oder Flugplätzen, dann habt ihr das Problem erst garnicht. :wink:
 
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Michael aus G.

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Die Drohnen müssen ja gegenseitig ausweichen können, also von allen anderen Drohnen im Umkreis Kenntnis haben. In dieses wie auch immer geartete System müssen die Einsatz-Luftfahrzeuge integriert werden.
Natürlich können sie das schon, ist aber in Spielzeugen (noch) nicht verbaut. Kommerzielle Multikopter werden natürlich schwarmgesteuert agieren können und von einer Leitstelle (teil)automatisiert überwacht werden. Und sie werden dann auch entsprechend ausweichen, da ja das Lfz in der Regel mit Transponder fliegt. Also muss nur das UAV das Lfz "sehen" können und das keineswegs zwangsweise nur physisch, was aber als Redudanz wohl implementiert sein wird, weils das ja nur eine softwareseitige Auswertung des Kamerabildes ist.

Und für die Spielzeuge wirds wohl am besten sein, das sie ab einer bestimmten Entfernung zu Transpondern automatisch ausweichen (Fencing). Technisch sehe ich da keine Probleme. Der Knackpunkt dürfte (noch) in der Haftung liegen. Wer haftet, wann und wie für automatisches Ausweichen im Schadenfall? Also das gleiche Problem wie selbstfahrende Autos noch haben. Aber auch das wird gelöst.

Es wird in keinem Fall so sein, dass der Himmel voller Drohnen hängt und dadurch reihenweise unschuldige PPLer auf unschuldige Bürger stürzen. Das ist Panikmache einer Regierung die nichts verstanden hat und das versucht ihr Gefühl der Angst durch Regulierung durchzusetzen. Also lasst euch nicht kirre machen und vorallem nicht gegenseitig gegeneinander aufhetzen. Ihr nutzt denselben Luftraum und habt gar keine Interesse euch dort zu begegen. Multikopter und UAVs allgemein können sehr viele gute Dinge ermöglichen und Leuten helfen, lasst uns das nicht wieder nur die "Großen" machen, wir wissen doch wie es meist ausgeht und vorallem wer es wieder bezahlen muss...:wink:

Der einzige der hier Registrierung "benötigt" ist der Staat, allerdings ist das für UAVs technisch nicht notwendig. :TOP:
 
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Talon4Henk

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Komisch, im EuroHawk und im Heron sind diese Systeme z.T. verbaut, diese sind aber für den deutschen Luftraum nach Aussage des ehemaligen Verteidigungsministers nicht (auch nicht mit militärischer Ausnahmeregelung) zulassbar. Der BMVi will dies aber für zivile Firmen erreichen, mit weniger Technik?!?
 
Intrepid

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Komisch, im EuroHawk und im Heron sind diese Systeme z.T. verbaut, diese sind aber für den deutschen Luftraum nach Aussage des ehemaligen Verteidigungsministers nicht (auch nicht mit militärischer Ausnahmeregelung) zulassbar. Der BMVi will dies aber für zivile Firmen erreichen, mit weniger Technik?!?
Es handelt sich immer um Ansicht einzelner Personen mit individuellem Hintergrund. Da kann es Unterschiede in den Ansichten geben.
 

Dirk Bende

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Also ich habe meinen Transponder nicht immer an, und es ja keine Pflicht den eingeschaltet zu haben.
Es überhaupt keine Pflicht den Transponder überhaupt zu haben!!
Viele Grüße
 
Intrepid

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Also ich habe meinen Transponder nicht immer an ...
Schade, könnte einen Zusammenstoß verhindern.

Aber ich kenne das, ich bitte oft andere Luftfahrzeugführer doch bitte in der Platzrunde ihre Transponder einzuschalten. Dann kann man schön einen immer gleichen Abstand halten.
 
GorBO

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Schade, könnte einen Zusammenstoß verhindern.

Aber ich kenne das, ich bitte oft andere Luftfahrzeugführer doch bitte in der Platzrunde ihre Transponder einzuschalten. Dann kann man schön einen immer gleichen Abstand halten.
Schöne Idee, aber zur Zeit ist es noch so, dass ein Teil der Luftfahrzeuge gar keinen Transponder haben, noch viel mehr haben kein TCAS/ ACAS/ TAS. In der Platzrunde und eigentlich im gesamten Luftraum "G" gilt "sehen und gesehen werden". Wer sich auf sein Kollisionswarngerät verlässt, übersieht mit Sicherheit die Hälfte der Luftfahrzeuge.
 
Intrepid

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Alien
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Wer sich auf sein Kollisionswarngerät verlässt, übersieht mit Sicherheit die Hälfte der Luftfahrzeuge.
Wenn man nur 2 km weit gucken kann, der Kollege aber 3 km weit weg ist, ist so ein TAS recht nützlich, um den Abstand zu halten. Ein Gegenanflug ist üblicher Weise 4 km lang, da kann man schon mal den übrigen Verkehr in der Platzrunde aus den Augen verlieren.

Außerdem1: wenn man mit einem TAS unterwegs ist, ist man überrascht, wie viele Flugzeuge um einen herum sind, die man trotz bestem Wetter visuell noch nicht erfasst hat.

Außerdem2: die meisten Zusammenstöße passieren bei guten Sichtflugbedingungen (nämlich dann, wenn viele Flugzeuge unterwegs sind) und nicht bei marginalem Wetter (wenn kaum noch jemand fliegt).
 
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n/a

Guest
Worum geht es eigentlich?

Der thread mutiert zu einer Diskussion wie zukünftige kommerzielle Drohnen technisch ausgestattet werden müssen damit sie den Ansprüchen von Paketdrohnen genügen, sowie darüber wie das "Lastenheft" für die Organisation des Luftraums für Dronenverkehr oberhalb 100m aussehen muss. :FFEEK: :FFCry:

Es geht eigentlich darum, dass der Herr Dobrindt die Modellfliegerverbände DMFV und den DEAC hintergangen hat weil er den schon ausgehandelten Kompromiss einseitig gekippt hat.

Umso dreister ist es von Herrn Dobrindt die Flintenuschi dafür zu benutzen in dem die allg. Sicherheitslage mit (angeblichen) Interessen der Bundeswehr verknüpft wird (Tiefflüge).

Zitat von Alexander Dobrindt
> Wir wollen auch hier neue Geschäftsmodelle ermöglichen. [...] Wir haben deswegen die Regelung getroffen, dass im gewerblichen Bereich ein Drohnenflug zukünftig auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers der Drohne möglich ist; bisher ist das untersagt.<

das kann man hier nachlesen:
https://www.bundesregierung.de/Conte...1-bmvi-bt.html

Der Modellflug in seiner bisherigen Form ist tot, wenn diese Verordnung ohne Änderung durch den Bundesrat geht.
Im Luftraum G welcher hier betroffen ist gilt auch zukünftig "sehen und gesehen werden"

https://www.dmfv.aero/allgemein/luftverkehrsordnung-querschuesse-aus-dem-verteidigungsministerium/
http://modellflugimdaec.de/aktuelles/477-es-ist-noch-nicht-vollbracht

Gruß Rolf
 
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