Springermaschine bei Grenchen/Schweiz abgestürzt

Diskutiere Springermaschine bei Grenchen/Schweiz abgestürzt im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Das kann doch eine reine Formsache im Zuge der Ermittlungen sein, oder nicht?!
Chopper80

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Ohne Grund wurde kein Strafverfahren eingeleitet gegen den Springer
Das wird doch in jedem Fall gemacht wo ein Todesfall durch Fremdverschulden im Raume steht. Ob der Springer dann wirklich verurteilt wird ergibt dann erst das Verfahren

C80
 
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jackrabbit

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Moin,

Ohne Grund wurde kein Strafverfahren eingeleitet gegen den Springer.
es wird halt wegen dem Todesfall geprüft.
Sieh es mal anderherum: das Verfahren dient der Entlastung des Springers.

Grüße
 
Cadrach

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Das kann doch eine reine Formsache im Zuge der Ermittlungen sein, oder nicht?!
Ja und nein.

Bei einem nicht natürlichen Tod wird automatisch ein "Todesermittlungsverfahren" eingeleitet. Das ist in der Tat Formsache. Das richtet sich grundsätzlich gegen "Unbekannt", weil man zu Beginn weder Todesursache noch möglichen Verursacher (sofern es überhaupt einen gibt) kennt.

Hier wurde nun aber aus dem "Verfahren gegen Unbekannt" ein "Verfahren gegen eine konkrete Person", offensichtlich der Springer, dessen Schirm sich vorzeitig öffnete. Das ist keine Formsache mehr, da dafür ein "Anfangsverdacht" gegeben sein muss. Und dieser Anfangsverdacht muss auf mehr als Vermutungen basieren. Es müssen also schon konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand etwas getan hat, was er (sie) nicht hätte tun dürfen bzw etwas unterlassen hat, was hätte getan werden müssen. Das ist wesentlich mehr als eine Formsache.

Die Staatsanwaltschaft ist darüber hinaus "Strafverfolgungsbehörde"; ein Ermittlungsverfahren wird nicht zur Entlastung des Springers geführt, sondern um einem konkreten Tatverdacht nachzugehen. Dabei hat die Staatsanwaltschaft zwar per Gesetz den Auftrag, nicht nur Be-, sondern auch Entlastendes zu ermitteln. Aber die Einleitung dient schon dazu, jemanden demnächst zur Rechenschaft ziehen zu können.

Es ist allerdings richtig, dass damit noch lange nicht fest steht, dass dieses Ermittlungsverfahren auch zu einer Klageerhebung oder in einem Verfahren vor Gericht zur Verurteilung führt.
 
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Ist das in der Schweiz so, wie du es hier für Deutschland beschrieben hast?
 
Cadrach

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Im Wesentlichen ja. In der Schweiz wurde 2011 eine Strafprozessordnung in Kraft gesetzt, die die bisherigen kantonalen Regelungen ersetzte. Dabei wurde u. A. auch die Rolle der Staatsanwaltschaft neu beschrieben, z. B. durch Wegfall des Instruments des „Untersuchungsrichters“. Unterschiede gibts allerdings natürlich zur StPO in Deutschland
 
Intrepid

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wollen wir denn immer den Staatsanwalt, schädigt das nicht die Redlichkeitskultur?
 
Cadrach

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Tja, das ist jetzt sehr grundsatzphilosophisch…
Persönlich hab ich den Eindruck, dass man die Redlichkeitskultur kaum noch schädigen kann. Das allerdings wird Dan meilenweit o. T….
 
Intrepid

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bei Boeing wurde sie geschädigt, seit einzelnen Mitarbeitern Repressalien drohen
 
pok

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Mitarbeitern, die vorsätzlich von festgelegten Arbeitsabläufen abweichen und die so einen Unfall mit Personenschäden verursachen, drohen eigentlich in jedem Land und in jeder Behörde, Dienststelle und Firma disziplinarische und strafrechtliche Konsequenzen. In welchem Land ist das denn nicht so?
 
Intrepid

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Ich erinnere mich an Fluglotsen, die eigene Fehler bekannt gemacht haben, und die nur mit größten Mühen vor einer Bestrafung durch die schweizer Gerichtsbarkeit bewahrt werden konnten.
 
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Da erinnerst du dich leider falsch, der betroffene Fluglotse, der einer Maschine die Landung freigegeben hatte und einer weiteren, auf den sich in Zürich kreuzenden Bahnen, ist verurteilt worden: Fluglotse für sich überschneidende Starterlaubnis verurteilt

Und auch ein weiterer Schweizer Fluglotse, durch den es im Luftraum zu einer gefährlichen Annäherung gekommen ist, ist letztendlich vom Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt worden: Schweizer Flugsicherung entsetzt über Strafurteil gegen Fluglotsen

In beiden Fällen hat man versucht, zu erklären, dass das der Sicherheitskultur in der Luftfahrt abträglich ist, solange kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt, das hat in der Justiz zumindest in der Schweiz aber nicht durchgedrungen.
 

jackrabbit

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Moin,

Ich erinnere mich an Fluglotsen, die eigene Fehler bekannt gemacht haben, und die nur mit größten Mühen vor einer Bestrafung durch die schweizer Gerichtsbarkeit bewahrt werden konnten.
Geständigkeit und Reue wird ja beim Strafmaß berücksichtigt, aber es ist doch klar, dass damit nicht automatisch eine Absolution mit einhergeht.
Wo willst Du denn juristisch die Grenze bei einem "Fehler" ziehen?

EDIT: Zitat aus dem einen verlinkten Artikel: Die Crew des Jets auf Startbahn 28 bemerkte, dass ein Flugzeug in rasanter Geschwindigkeit auf sie zurollte und brach den Start ab.
Danach habe ich nicht den Eindruck, dass erst der Fluglotse seinen eigenen Fehler bekannt gemacht hat.
Oder wird so etwas üblicherweise nicht gemeldet/ "unter den Teppich gekehrt"?


In beiden Fällen hat man versucht, zu erklären, dass das der Sicherheitskultur in der Luftfahrt abträglich ist, solange kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt, das hat in der Justiz zumindest in der Schweiz aber nicht durchgedrungen.
Wie hat die Justiz denn das Urteil begründet?


Grüße
 
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„Der Fluglotse habe durch sein Handeln eine konkrete Gefährdung geschaffen und seine Sorgfaltspflichten verletzt, zitiert die Zeitung aus der Urteilsbegründung des Bundesgerichts.“

Quelle siehe zweiter Link.
 
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