-dako-
Space Cadet
Erneut irrst du. Die Bedingungen für eine Bildnutzung habe ich oben dargestellt. Das Urheberrecht macht in Deutschland im übrigen keinen Unterschied zwischen einer veröffentlichten Promotion die in diversen Unibibliotheken verstaubt oder einer, die sich erfolgreich verkauft oder überhaupt zwischen wissenschaftlichen Ausarbeitungen ob nun Promotion, Diplomarbeit oder einfach nur so geschrieben, ob nun im Selbstverlag oder sonstwie verlegt oder online veröffentlicht. Gordons Werke würden im übrigen wohl kaum darunter fallen, da ihnen die nötige Sorgfallt fehlt.Sorry, ich muss mich hier zu Wort melden, weil deine Äußerungen gefährlich sind, weil sie unbedarfte Zeitgenossen zu einer unrechten Handlung verleiten. Wir reden hier von Bücher, Bücher mit denen Geld verdient wird, Bücher die dem Markt unterworfen sind und nicht über Doktor- oder Diplomarbeiten die in der Bibliothek einer Uni verstauben! Man könnte das fast schon zum Aufruf für eine Straftat missverstehen.
Es ist NICHT erlaubt Bilder ohne Einwilligung des Urhebers bzw Rechteinhabers in eigenen Werken zu verwenden und zu vermarkten. Das mag für eine Verlinkung im Internet anders sein wenn damit kein Geld verdient wird, aber für eine Publikation ist es schlicht nicht erlaubt.
Achja, da ich kein Anwalt bin, ist es natürlich nur meine Meinung und keine juristische Beratung.
Gerne auch mal ein Auszug aus dem UrhG §51:
Achja, um dem nächsten Einwand vorzubeugen: Ja, übernommene Bilder sind im Sinne des deutschen Urheberrechts Zitate. Und für sie gelten natürlich die üblichen Zitierrichtlinien, also die Nennung des Auffundortes, nicht aber nötigerweise des Inhabers der Urheberrechte.§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
[...]
Bitte bitte bitte, informier dich doch erstmal zumindest rudimentär zum deutschen Urheberrecht! ... das kann doch nicht zuviel verlangt sein, ehe du hier von irgendwelchen Aufrufen zu Straftaten sprichst.
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