Drohne in 1.700 Meter Höhe gefährdet Landeanflug auf München

Diskutiere Drohne in 1.700 Meter Höhe gefährdet Landeanflug auf München im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; ..klar, es muss Regeln geben, in allen Lebensbereichen. Ob das dann an der Problematik sehr viel ändert, ich bezweifle es. Beispiele aus dem...
H.-J.Fischer

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Alien
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..klar, es muss Regeln geben, in allen Lebensbereichen. Ob das dann an der Problematik sehr viel ändert, ich bezweifle es.
Beispiele aus dem täglichen Leben zeigen dies doch auf, Regeln werden gebrochen, oder nur teilweise eingehalten.

Wer bisher meinte er könne mit so einem Ding in der Einflugschneise filmen der wird es doch auch weiterhin tun, nach dem
Motto: mich erwischt ja doch keiner. So denkt der Verkehrssünder, so denkt auch der Bankräuber.....

Gruß
Hans-Jürgen
 

78587?

Space Cadet
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..klar, es muss Regeln geben, in allen Lebensbereichen. Ob das dann an der Problematik sehr viel ändert, ich bezweifle es.
Beispiele aus dem täglichen Leben zeigen dies doch auf, Regeln werden gebrochen, oder nur teilweise eingehalten.

tja, die Regeln sind eigentlich klar, hier https://www.youtube.com/watch?v=RmIMVl2qkI4 werden sie auch gut Erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=0_SoDFxb8ZU https://www.youtube.com/watch?v=YiRiLVDMqiA


Es ist wie schon angeführt wie im Straßenverkehr, es gibt immer welche die sich ihre "Regeln" selbst interpretieren, und es wären wahrscheinlich viel mehr, wenn die Exekutive da nicht hinten dran stehen würde.

.
 
AMeyer76

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Habt ihr schon mal dran gedacht, dass das alles Fly Aways sein können?
Bei der Masse an ferngesteuerten Fotocoptern und auch der vielen Anfängern wäre das kein Wunder.
 

klaus06

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Der EASA Entwurf zielt meines Erachtens zur Zeit primär auf die Verkäufer von Drohnen via Ladentisch.
Für den Fall dass sich jemand selbst eine zusammenbaut fehlen scheinbar (je nach Sichtweise/Interpretation!) zwischen 250 g und 25 kg eine Regelung. Vermute mal dass man von verantwortungsvollen Drohnenbauer aus geht oder diese wie Modellflugzeugbauer ihre Arbeit aus Eigeninteresse nicht zerstören wollen.
Aus dem Entwurf des BMVI kann ich das so nicht entnehmen, wenn ich die Ankündigung lese.

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html?linkToOverview=js
 
Augsburg Eagle

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Alien
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Bavariae capitis
...Wer bisher meinte er könne mit so einem Ding in der Einflugschneise filmen der wird es doch auch weiterhin tun, nach dem
Motto: mich erwischt ja doch keiner. So denkt der Verkehrssünder, so denkt auch der Bankräuber...
Und genau deshalb hält sich mein Mitleid mit denen, die erwischt werden, stark in Grenzen.
 

Sens

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Wie bei Ausweiskontrollen kann es dann zukünftig dazu kommen, das jemand überprüft wird, ob das mitgeführte Gerät markiert und registriert ist.
 

Michael aus G.

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Wie bei Ausweiskontrollen kann es dann zukünftig dazu kommen, das jemand überprüft wird, ob das mitgeführte Gerät markiert und registriert ist.
Ja, da bin ich drauf gespannt. Den dazu bräuchte es ja dann eine Datenbank...:wink:
 

klaus06

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Aus den "Wesentliche Regelungen des Entwurfs" des BMVI ist nichts von einer Registrierung zu entnehmen. Da gibt es eine Kennzeichnungspflicht. Die ist leicht zu kontrollieren. Es gibt eine Erlaubnispflicht. Die ist auch ohne Datenbank zu überprüfen. Man wird angehalten, die Erlaubnis binnen Tagen vorzulegen. Beim Kenntnisnachweis kann man auch entsprechend vorgehen.

Ferner ist es auch in Deutschland möglich eine Datenbank aufzubauen, so wie die Amerikaner es gemacht haben.
 

Lubeo

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Aus dem Entwurf des BMVI kann ich das so nicht entnehmen, wenn ich die Ankündigung lese.

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html?linkToOverview=js
Gut, Deutschland ist da wohl schon einen Schritt weiter mit der Interpretationen des EASA-Entwurfs.
Andere Länder wie die Schweiz brüten noch wie man den Entwurf interpretieren soll.
http://www.flugzeugforum.de/threads/85082-Drohne-in-1700-Meter-Hoehe-gefaehrdet-Landeanflug-auf-Muenchen/page13?p=2342890&viewfull=1#post2342890

Bemerkenswert finde ich, dass die EASA so offen ist und ansich mit der Drohnenklassen A1 Flüge jenseits der Sichtweite zulässt sofern keine fremden Privatgrundstücke, öffentliche Strassen, Personen usw. überflogen werden und man nicht höher fliegen kann als 50 m. Ideale Voraussetzungen für Modellbau-Tornados. :FFTeufel:
 

klaus06

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Die Presse wärmt das Thema immer wieder auf. Interessant ist, ein mögliches Ergebnis aus den Ermittlungen. "Im Fall Berglern habe man nur einen großen, drohnenähnlichen Micky Mouse-Luftballon mit zwei Ohren entdeckt. "Der Pilot ist sich aber sicher, dass es eine Drohne war", sagt Kluthe."

Die Frage, die sich mir stellt: Was bringt die neue Verordnung? Außer neue Regeln, die die, die sie bisher nicht beachtet haben auch künftig nicht beachten werden. Fahndungserfolge wird des nur sehr vereinzelt geben. Somit gibt es auch nicht mehr Sicherheit. Da müsste man im Bereich Prävention was machen.


http://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/flughafen-muenchen-zehn-meter-am-flugzeug-vorbei-1.3353282
 

Michael aus G.

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Wie bei Ausweiskontrollen kann es dann zukünftig dazu kommen, das jemand überprüft wird, ob das mitgeführte Gerät markiert und registriert ist.
Ja, aber das ist alles unausgegoren, von technisch unkundigen Lobbyisten, Laien ins Ohr gepustet... . :FFTeufel:

Da steht kein Wort wie diese "Markierung" aussehen soll. Das ist aber der Kasus Knacktus. Den sie sollte schon fälschungssicher sein. Davon abgesehen muss ich ja wohl nicht "Einzelteile" registrieren lassen... :wink:
 
Wetterfrosch

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Drohnen. Eine unendliche Geschichte!
Und wegen einiger Verrückter, die hier glauben, das "über den Wolken die Freiheit Grenzen los" ist, hat dann die Masse der vernünftigen Drohnenflieger ebenfalls mit künftig rigiden Gesetzen zu tun. Die Höhenbeschränkung von 100m gilt schon immer, soweit ich denken kann, für alle, die Flugmodelle aller Art, Drachen oder eben Drohnen fliegen lassen möchten. Wer höher als 100m fliegen will, muss Genehmigung einholen. (Sonderrregelungen gibts manchmal bei Flugschauen und Drachenfesten in Form der "Höhenfreigabe", meist bis 300 Meter).
 

klaus06

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Drohnen. Eine unendliche Geschichte!
Und wegen einiger Verrückter, die hier glauben, das "über den Wolken die Freiheit Grenzen los" ist, hat dann die Masse der vernünftigen Drohnenflieger ebenfalls mit künftig rigiden Gesetzen zu tun. Die Höhenbeschränkung von 100m gilt schon immer, soweit ich denken kann, für alle, die Flugmodelle aller Art, Drachen oder eben Drohnen fliegen lassen möchten. Wer höher als 100m fliegen will, muss Genehmigung einholen. (Sonderrregelungen gibts manchmal bei Flugschauen und Drachenfesten in Form der "Höhenfreigabe", meist bis 300 Meter).

Eigentlich betrifft das die Seillänge bei den Drachen, was sicher nicht unbedingt mit Höhe zu tun hat:

"(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
2.** das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Metern
gehalten werden,"
 

koehlerbv

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Aber auch, wer deutlich tiefer unterwegs ist (bzw. gerät), muss seine Verantwortung sicher(!)stellen. Wenn der Startort wirklich Neuaubing war (wie immer das ermittelt wurde), hätte die Drohne niemals - auch nach bisheriger Rechtslage - dort niedergehen dürfen.
Im Raum Germering ist der BAB 99 tempomässig limitiert, aber selbst bei "nur" 80 km/h möchte ich so ein 1,2-Kilogramm-Teil nicht plötzlich vor der Windschutzscheibe haben. Bei dem Verkehr auf diesem Abschnitt ist diese Sache sehr, sehr glücklich ausgegangen.

Bernhard
 
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Drohnen. Eine unendliche Geschichte!
Und wegen einiger Verrückter, die hier glauben, das "über den Wolken die Freiheit Grenzen los" ist, hat dann die Masse der vernünftigen Drohnenflieger ebenfalls mit künftig rigiden Gesetzen zu tun. Höhenbeschränkung von 100m gilt schon immer, soweit ich denken kann, für alle, die Flugmodelle aller Art, Drachen oder eben Drohnen fliegen lassen möchten. Wer höher als 100m fliegen will, muss Genehmigung einholen. (Sonderrregelungen gibts manchmal bei Flugschauen und Drachenfesten in Form der "Höhenfreigabe", meist bis 300 Meter).
Und auch jemand, der solch einen Unfug schreibt, ist nicht besser. Die Höhe ist frei, solange man den Copter gut sieht und im Luftraum G bleibt. Bestimmte Copter sieht man auch in bis in 400 Meter Höhe einwandfrei. Also darf man nach geltenden Recht im Luftraum G soweit hochfliegen.
 

klaus06

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Aber auch, wer deutlich tiefer unterwegs ist (bzw. gerät), muss seine Verantwortung sicher(!)stellen. Wenn der Startort wirklich Neuaubing war (wie immer das ermittelt wurde), hätte die Drohne niemals - auch nach bisheriger Rechtslage - dort niedergehen dürfen.
Im Raum Germering ist der BAB 99 tempomässig limitiert, aber selbst bei "nur" 80 km/h möchte ich so ein 1,2-Kilogramm-Teil nicht plötzlich vor der Windschutzscheibe haben. Bei dem Verkehr auf diesem Abschnitt ist diese Sache sehr, sehr glücklich ausgegangen.

Bernhard
Den Vorfall habe ich erst jetzt gefunden. Wirklich blöd.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/germering-auto-kollidiert-mit-drohne-1.3354687
 

koehlerbv

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Danke, Klaus, und sorry: Den Link aus der SZ hatte ich glatt vergessen.

Bernhard
 

koehlerbv

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Drohne in 1.700 Meter Höhe gefährdet Landeanflug auf München

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