Kenneth
Alien
Ganz andere Frage: Muss bei VFR On Top nicht VMC darunter sein?
Explizit bei den Flugregeln steht dazu nichts. Aber da man jederzeit notlanden können muss, ergibt sich das. Es sei denn, man hat ein Rettungssystem. Da könnte man sich ein akzeptables Risiko errechnen. Ich denke, das hätte vor Gericht Bestand. Wenn man hoch genug ist, ein Landefeld zu finden, sollte es auch zulässig sein. Und was soll ich sagen: der Pilot im vorliegenden Fall hat ja sogar den Nachweis erbracht .Ganz andere Frage: Muss bei VFR On Top nicht VMC darunter sein?
VFR bleibt VFR. Die einzige Zusatzbedingung für VFR On Top ist das Mitführen eines VOR, gefordert von der Flugsicherungs-Ausrüstungsverordnung.Ganz andere Frage: Muss bei VFR On Top nicht VMC darunter sein?
Da habe ich Zweifel. EIne gesetzliche Forderung nach "jederzeitiger Landemöglichkeit" kenne ich jetzt nicht. Flug über Wüste, Wald oder Wasser wäre legal sonst kaum möglich.Aber da man jederzeit notlanden können muss, ergibt sich das.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, fragt die EASA schon, was diese Verordnung soll.... Flugsicherungs-Ausrüstungsverordnung.
Na, das kann doch kein Zufall sein:Dass es zweimal der selbe Pilot war ?
in 5 Jahren wissen wir mehr: dann wäre es eine Serie.Na, das kann doch kein Zufall sein: …
Sapperlot, da sind tatsächlich eine Menge Parallelen. In den Zeitungsberichten aus 2016 steht allerdings als Alter "66 Jahre". Kann aber natürlich trotzdem passen - wenn er in der zweiten Jahreshälfte Geburtstag hat. Sollte es wirklich derselbe Pilot sein, könnte er in der zweiten Jahreshälfte nun auch schon an 3 Tagen Geburtstag feiern...Na, das kann doch kein Zufall sein:
2016: Colmar - Nordhorn Lingen, Pilot: Schweizer, 67 Jahre alt, Flieger: Morane MS150
2021: Mühlhausen/Colmar - Niedersachsen (womöglich Nordhorn-Lingen?), Pilot aus Frankreich/Schweiz, 72 Jahre alt, Flieger: Koliber 150