"Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung

Diskutiere "Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Eine kurze Internetrecherche[1] zeigt, dass Transponder eine Dauerleistung von vielleicht 3 Watt verbrauchen. Eine Smartphone-Batterie hat bereits...
_Michael

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Space Cadet
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Ich verweise auf meinen Beitrag #48!
Eine Transponderpflicht wäre für einige Bereiche der bemannten Fliegerei das Aus. Einige Oldtimer und alle Segelflugzeuge haben nicht mal einen Generator. Ein Transponder würde denen den Bordakku in 30min leer saugen.
Schöne Fliegerei: Termik oder Sprit für Stunden aber die Batterie zwingt einen zur Landung!:mad:
Eine kurze Internetrecherche[1] zeigt, dass Transponder eine Dauerleistung von vielleicht 3 Watt verbrauchen. Eine Smartphone-Batterie hat bereits rund 10 Wattstunden. Sprich: Selbst mit einer Batterie von der Grösse eines Smartphones läuft der Transponder 3 Stunden. Das ist also nun wirklich ein lösbares Problem...


z.B. hier: https://www.cumulus-soaring.com/transponders.htm
 
Soaring1972

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Alien
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Und das aus gutem Grund. Ist doch der Mensch die größte Fehlerquelle. Allerdings ist es schon ein gewaltiger Unterschied ob ich mit ein paar Tonnen mit bis zu 300km/h durch die Luft brettere und oder mit ein-zwei Kilo mit ein paar km/h. Der Vergleich hinkt gewaltig. Wir reden hier von Spielzeug. Also ob man einen Lkw mit einem Kinderfahrrad vergleichen will... . :headscratch: :FFEEK:
Also der gemeine "Sportflieger" hat weniger als zwei Tonnen und ist teilweise mit mehr als 300km/h unterwegs!



Wo es nochnicht einmal eine Transponderpficht für die Privatfliegerei gibt? Ich seh da übrigens das Problem der Debatte. Die Privatfliegerei hat jetzt nur (durchaus berechtigt) Angst auf diesem Wege eine Transponderpflicht "reingedrückt" zu bekommen.
Ja warum nicht, wir wurden erst vor einigen Jahren gezwungen ELT nachzurüsten, kostet in paar Tausend Euronen. Ab nächstem Jahr benötigen wir neue Funkgeräte, kostet ein paar tausend Euro. Möchtest Du jetzt wissen was ein luftfahrtzugelassener Transponder kostet? Richtig!!! Ein paar tausend Euro.

Achja, wenn dann eine Spielzeugdrohne einen luftfahrtzugelassenen Transponder benötigt, dann hat sich dieses Hobby sowieso wieder erledigt. Und Anazon werden dann diese Kosten auch ddie Suppe versalen, also Kappes!

Im Gegenzug stellt sich dann die Frage, was tut die private Fliegerei den für die Allgemeinheit an "guten Dingen"? :wink:
Ok, mit dieser Begründung verbieten wir jetzt privates Drohnenfliegen, Motorradfahren, privates Autofahren, Fahrradfahren, Fußballspielen, im Flugzeugforum-Schreiben,...

Und übrigens die "private" Fliegerei heißt "allgemeine Luftfahrt". Darunter befindet sich auch die Cessna, die Brandaufklärung über den Wäldern fliegt und der Geschäftsreisende der mit seiner 2mot von Termin A zu Termin B reist. Somit ganz einfache Antwort: Die "private" Fliegerei ist ein Verkehrsmittel welches Menschen verbindet!
 

n/a

Guest
SPD-Politiker signalisiert Unterstützung, Dobrindts Drohnenverordnung soll abgelehnt werden.

Am 25. Januar – eine Woche nach Vorlage der neuen Luftverkehrsordnung im Kabinett – befasste sich der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags aus aktuellem Anlass mit den Sorgen und Nöten des Modellflugs in Deutschland. Dabei herrschte fraktionsübergreifende Einigkeit, dass die Verordnung in der vom Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Fassung abzulehnen ist.

https://www.dmfv.aero/allgemein/spd-politiker-signalisiert-unterstuetzung-fuer-modellflieger/

Gruß Rolf
 

n/a

Guest
Mit der neuen Luftverkehrsordnung in der vom Bundeskabinette "abgenickten" Form soll der private Modellflug massiv beschränkt und existenziell bedroht werden. Doch niemand will dafür verantwortlich sein. Mehr noch: Eigentlich möchte sogar (zumindest öffentlich) niemand den Modellflug in Sport und Freizeit unverhältnismäßig einschränken. Aber genau das ist momentan Fakt. Und da Gackern eben auch zum (PR-)Handwerk gehört, haben wir die Medien heute in einer weiteren Pressemitteilung über diese Groteske aus dem politischen Absurdistan informiert. Und die wollen wir Euch natürlich nicht vorenthalten:---

„Wenn niemand dem Modellflug schaden will, warum passiert es dann?”

Weiter Verwirrung in Drohnen-Debatte. Modellflieger hoffen auf den Bundesrat

Es klingt wie eine Erzählung aus Absurdistan. Kurz bevor die Novelle der Luftverkehrsordnung im Kabinett vorgelegt worden war, wurden eine Absprache mit den Modellflugverbänden aufgekündigt und den Modellfliegern existenzbedrohende Restriktionen auferlegt. Die Frage nach dem Verursacher ist innerhalb der Bundesregierung weiter strittig. Im Verkehrs- und Verteidigungsministerium schiebt man sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu, keiner will es gewesen sein. Aus dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestag kommt währenddessen fraktionsübergreifende Ablehnung der unsachgemäßen Beschränkung des Hobbys von hunderttausenden Deutschen. Aber wenn niemand dem Modellflug schaden will: Warum wird es dann getan?

Während die Leitungsebene des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und auch verschiedene Verkehrspolitiker darauf verweisen, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unter Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf die kurzfristigen Änderungen zu Lasten des traditionsreichen Modellflugs in Sport und Freizeit bestanden habe, weist man auf der Hardthöhe jede Schuld von sich. „Es ist wirklich nahezu absurd, dass es jetzt niemand gewesen sein will,” wundert sich Hans Schwägerl, Präsident des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV). „Wenn niemand dem Modellflug schaden will, warum passiert es dann? Es gab einen tragfähigen Kompromiss, der die Belange des Modellflugs und die Sicherheitsinteressen der Bundesregierung gut in Einklang brachte. Dieser wurde einseitig zu Ungunsten der Modellflieger aufgekündigt. Das ist Fakt. Auch wenn nun alle Seiten abstreiten, dafür verantwortlich zu sein.”

Die Hoffnungen der Modellflieger in Deutschland ruhen jetzt auf dem Bundesrat. Denn während die Luftverkehrsordnung nicht vom Bundestag gebilligt werden muss, ist die Zustimmung der Länderkammer sehr wohl erforderlich. Und die scheint zumindest keine reine Formsache zu sein. „Das wird im Bundesrat noch für erhebliche Diskussionen sorgen,” erklärte Sören Bartol, SPD-Fraktionsvize im Bundestag, schon kurz nach der Billigung der Luftverkehrsordnung durch das Kabinett am 18. Januar. Und auch sein Parteifreund, der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Arno Klare, setzt auf ein Veto aus dem Bundesrat. „Ich werde meinem zuständigen Minister meine Position zukommen lassen und ihn bitten, der Verordnung in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen”, teilte er in einem Schreiben an den DMFV mit.

Zusätzliche Hoffnung schöpfen die Modellflieger in Deutschland daraus, dass auch innerhalb der CDU die Beschränkungen für den privaten Modellflug umstritten sind. Axel E. Fischer, direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Karlsruhe-Land, begrüßte gegenüber dem Online-Portal ka-news.de zwar grundsätzlich das Vorhaben, den Betrieb von Drohnen klarer zu regulieren. „Zu weit geht mir jedoch die Einschränkung für Modellflieger”, so der CDU-Politiker wörtlich. „Dass sie künftig eine Extraerlaubnis für Flüge über 100 Meter beantragen sollen, scheint mir überzogen.” Ähnlich hatte sich in der Vergangenheit auch Fischers Parteifreund Reinhold Sendker (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Bundestags-Verkehrsausschusses, geäußert.

Sätze wie diese nimmt man in der Bonner Geschäftsstelle des Deutschen Modellflieger Verbands natürlich gerne zu Kenntnis, weiß sie aber auch einzuordnen. „Wir hören ja von allen Seiten, dass eigentlich niemand den traditionellen Modellflug gefährden will”, erklärt DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Aber bislang sind das nur Worte. Wir hoffen darauf, dass der Bundesrat seiner Verantwortung nachkommt und die Beschränkungen für unser Hobby, die ja offensichtlich ohnehin keiner möchte, auch tatsächlich stoppt.”
Quelle:
http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/546252-DMFV-Stellungnahmen-(-bzw-quot-Modellflug-vor-dem-Aus-quot-)?p=4254081&viewfull=1#post4254081
 

ake

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Ich habe heute diese Antwort auf die Anfrage an die Abgeordneten erhalten, aber seht selbst. Das mitgeschickte Flugblatt (PDF) aus dem Hause Dobrindt kann ich leider nicht hier hochladen, da zu groß zum Hochladen (ca. 440 kb)... darin ist aber die generelle 100 m Beschränkung ausserhalb von Modellflugplätzen schon fest drin :blink:

------------------------------------
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 18. Januar 2017. Auch uns liegt der Modellsport sehr am Herzen. Ihr Anliegen kann ich daher gut nachvollziehen. Aus diesem Grund habe ich mich als Abgeordneter im vergangenen Jahr auch mehrfach persönlich dafür eingesetzt, dass die Belange der Modellflieger bei den neuen Regelungen für Drohnen beachtet werden.

Der Einfluss von uns Bundestagsabgeordneten auf die viel diskutierte Drohnenverordnung war und ist allerdings begrenzt. Es handelt sich hierbei nicht um eine gesetzliche Regelung, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Ich kann sie daher weder inhaltlich gestalten noch die getroffene Regelung ändern. Es handelt sich vielmehr um eine Verordnung.

Inhaltlich wurden die Interessen der Modellflieger aber berücksichtigt. Die Verordnung enthält aufgrund der Besonderheiten des Flugmodellsports zahlreiche Ausnahmen, um die Einschränkungen für die Modellflieger so gering wie möglich zu halten. Diese Ausnahmen betreffen insbesondere die sogenannten Modellfluggelände und den Kenntnisnachweis. Auf Modellfluggeländen gilt weder das Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern, noch ist hier ein Kenntnisnachweis erforderlich.

Für den Betrieb mit Geräten ab 2kg außerhalb von Modellfluggeländen können Mitglieder eines Modellflugvereins den Kenntnisnachweis durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über eine erfolgte Einweisung erlangen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Betrieb mittels Videobrille wird in bestimmten Grenzen erlaubnisfrei gestellt.

Auch außerhalb von Modelflugplätzen kann – im Gegensatz zu vielen Behauptungen - weiterhin Modellflugsport betrieben werden. Für Modellflugzeuge, die hier über 100 Meter aufsteigen wollen, kann eine behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Im Rahmen der Neuregelung mussten unterschiedlichste Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden. Insbesondere galt es, Sicherheitsaspekten gerecht zu werden.

Ein Flugblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, das die neuen Regelungen übersichtlich zusammenfasst, sende ich Ihnen anliegend zu Ihrer Information.

Ich hoffe dass meine Antwort hilfreich für Sie war.

Mit freundlichen Grüßen,

Tankred Schipanski
Mitglied des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
------------------------------------------

Vielleicht kann ein Mod den Flyer hier einstellen, ich schicke ihn gern per Mail weiter.

Grüße
ake
 

Michael aus G.

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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in Geretsried - Geretsrieder Modellbauclub war vor Ort.


https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/geretsried-ort46843/modellflieger-haben-angst-um-ihr-hobby-7346369.html
Es war eine spontane Aktion. Und auch wenn sie damit unbeabsichtigt gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben – für die sechs Mitglieder des Geretsrieder Modellbauclubs war der Montagabend ein Erfolg.
Ja, noch so ein wichtiges Gesetz im Sinne der Demokratie... :biggrin:

Entgegen ihrer eigenen Erwartungen (Grasberger: „Wir dachten, er schaut uns kurz an und geht dann weiter“) sprach der Bundesverkehrsminister die Gruppe an und nahm sich ein wenig Zeit. Was daraus wird, müsse man abwarten. Fest steht: Dobrindt hat seine Visitenkarte dagelassen, darum gebeten, den Sachverhalt schriftlich festzuhalten und ihm zukommen zu lassen. „Das werden wir in den nächsten Tagen machen“, ergänzte Grasberger. Was ihm Hoffnung macht: Zwischen den Zeilen habe man heraushören können, „dass er sich nicht sicher war, ob er alle zu diesem Thema relevanten Infos hat“.
Hmmm, ist das nicht etwas was man VOR einem Gesetzesvorschlag macht? Oder wird jetzt grundsätzlich ohne Feldforschung und Faktenrecherche, ganz auf Zuruf von irgendwelchen Vereinigungen, hin gearbeitet... ?! :1049:

Aber schön, das die Geretsrieder Modellflieger die Gelegenheit genutzt haben. :thumbup:
 

Talon4Henk

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allein wenn sich alle an ihre FLughöhe halten würden, Manntragend nicht unter 300m und Modellflug nicht über 150m gäbe es keine Konflikte, die Modellflugplätze sollten den heimischen Piloten bekannt sein, einfach etwas Abstand halten.
Nur ist es so, das bemannte Luftfahrt auch unter 300 Metern zulässig ist. Und es gibt auch andere Fliegerei als nur Platzrunden und kein Pilot wird alle Modellflugplätze kennen.
Aber da es bisher nicht zu nennenswerten Zwischenfällen (mit normalen Modellfliegern) kam funktioniert die big-sky-theory wohl.
 

Talon4Henk

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Also weder auf den militärischen VFR und IFR Karten noch auf den zivilen VFR und IFR Karten, die ich kenne habe ich bisher Modellflugplätze eingezeichnet gesehen.
 

klaus06

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Einige Plätze sind in NOTAM zu finden. Etwa 10 oder 15 Plätze in ganz Deutschland.
 
L29

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@Intrepid, die PDF kann man sich runterladen, ausdrucken, selber ins eigene GPS einspeichern... sollte zu den Flugvorbereitungen gehören wie der Wetterbericht, NOTAMs....

aber Mitteleuropa ist ja nicht übersät von Modellflugplätzen wie von Antennenmaste oder Windrädern, im vergangenen Jahr hab ich hier im Forum von mehr bestätigten Unfällen mit Antennenmastes als bestätigte Kollisionen mit Flugmodellen gelesen.
 
GorBO

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@Intrepid, die PDF kann man sich runterladen, ausdrucken, selber ins eigene GPS einspeichern... sollte zu den Flugvorbereitungen gehören wie der Wetterbericht, NOTAMs....
Tut mir Leid! Vielleicht ist meine Schulung schon ein bisschen her und außerdem war sie in Deutschland, aber davon war bei uns nie die Rede.
Flugvorbereitung umfasste Streckenplanung/ Kartenstudium, Treibstoffplanung, NOTAM-Briefing, Wetter-Briefing.
Hier beschreibt die DFS selbst, was zur Flugvorbereitung gehört und auch da tauchen keine Modellflugzeuge auf.
Und hier steht was die DFS zum Thema Flugmodellsport zu sagen hat.
Auch die NOTAM-Briefings erwähnen unbemannte Luftfahrzeuge nur, wenn sie außergewöhnlich hoch und/ oder schnell sind (Freiballone und Raketen).
Lediglich wenige Flugplatz-Karten haben Modellflugplätze eingezeichnet. Als Beispiel sei hier Halle-Oppin EDAQ genannt. Da ist das Modellfluggelände aber auch direkt nördlich des Flugplatzes innerhalb der Platzrunde und der freundliche Herr mit dem Rufzeichen "Info" wird einen auch darauf hinweisen, wenn dort Betrieb ist.
Fakt ist, dass die bemannte Luftfahrt davon ausgehen soll/ kann/ muss das die unbemannten Luftraumnutzer ihnen Platz macht.
 

Michael aus G.

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Auch die NOTAM-Briefings erwähnen unbemannte Luftfahrzeuge nur, wenn sie außergewöhnlich hoch und/ oder schnell sind (Freiballone und Raketen).
Kein Wunder. Wo keine Bedrohung ist, muss auch nicht davor gewarnt werden. :thumbup: Das ganze ist ja nur ein "Politikfurz"... :biggrin:
 
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