"M28 darf nicht fliegen" ist nicht ganz zutreffend. Fliegen darf sie und Fallschirmspringer absetzen darf sie auch - aber derzeit nur Freifaller. Gesperrt ist die M28 - mit einer kurzen Unterbrechung - seit nunmehr mehreren Monaten fĂŒr das Absetzen im Fallschirmsprung (automatisch). Auslöser sind die Rechtsmittel, die ein Oberstleutnant der Reserve gegen den Betrieb der SpringerrĂŒckholwinde eingelegt hat. Deren Zertifizierung sei nicht vorschriftsgemÀà erfolgt.
Es handelt sich hierbei um die dieselbe Person, die bereits bei der Beschaffung der M28 Rechtsmittel bzgl. des Ausschreibeverfahrens eingelegt hatte:
Flugzeuge fĂŒr die Fallschirmspringer der Bundeswehr sollen in Altenstadt zu teuer angemietet worden sein. Die zustĂ€ndige Staatsanwaltschaft prĂŒft den Fall erneut.
www.merkur.de
Die Person ist dafĂŒr bekannt, dass sie immer wieder und aus unterschiedlichen GrĂŒnden gegen die Bundeswehr vorgeht. Wer Interesse hat, brauch nur mit seinem im o.g . Bericht genannten Namen im Internet zu recherchieren.
Wird formal auf vermeintliche oder tatsĂ€chliche Sicherheitsrisiken hingewiesen, werden diese auch entsprechend verfolgt. Das hat letztlich dazu gefĂŒhrt, das der Vorgang zuletzt - offenbar durchaus auch konkurrierend zwischen Luftfahrtbundesamt und Luftfahrtamt des Bundeswehr pendelte.
In Konsequenz steht die M28, die vor allem zwischen Reduzierung bzw. Ausmusterung der Transall und der umfĂ€nglichen VerfĂŒgbarkeit von A400M in erheblichem Umfang den Erwerb und Erhalt der Fallschirmsprunglizenzen (aut) sichergestellt hat, sowohl der LL/LTS als auch den springenden VerbĂ€nden seit geraumer Zeit nicht mehr zur VerfĂŒgung. Mit entsprechenden negativen Konsequenzen.
Ich habe in den letzten Jahren zahlreiche automatische SprĂŒnge aus der M28 absolviert und vor allem den Vorteil geschĂ€tzt, dass aufgrund der flexiblen Einsetzbarkeit in kurzer Zeit zahlreiche Absetzungen möglich sind. Der sichere Betrieb der SpringerrĂŒckholwinde wurde regelmĂ€Ăig mit Dummies ĂŒberprĂŒft und wies keine UnregelmĂ€Ăigkeiten auf.