Hannes Arch verunglückt

Diskutiere Hannes Arch verunglückt im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Kannst Du konkret werden bitte? Für welches Unternehmen ist Hannes Arch geflogen, als er seine Kartoffeln an der Hütte abgeliefert hat? Gibt ja...
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Pitz

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@ Pitz: Weißt Du welche Lizenzen Hannes Arch gehalten hat? Weißt Du welches Medical er besessen hat? Nein, das und vieles mehr weißt Du nicht. Auch wenn das Verlangen einen Flugunfall zu kommentieren groß ist, aber spar Dir bitte solche Aussagen. Deine Kommentare zeugen ausschließlich von fachlichem Unwissen und tragen nichts zu einer konstruktiven Diskussion bei.
Kannst Du konkret werden bitte?
Für welches Unternehmen ist Hannes Arch geflogen, als er seine Kartoffeln an der Hütte abgeliefert hat? Gibt ja wohl kaum mehr als eine handvoll Unternehmen in Österreich die dazu berechtigt wären. Ein Luftfahrzeug für den Warentransport muss auf das Luftfahrtunternehmen zugelassen sein, was die R66 von Arch aber erwiesenermassen nicht gewesen ist.
Aber Du als "Ahnungsvoller" kannst das einem "Ahnungslosen" bestimmt erklären, wie das doch rechtlich doch funktioniert?
Wenn es aber ein "Privatflug" gewesen ist (Aussage des "langjährigen Freundes"), welche privaten Flüge bzw Landungen auf Hütten wurden denn in letzter Zeit noch so im Nationalpark genehmigt?

Ich mit meinem "fachlichen Unwissen" (leider sagst Du nicht worauf sich das bezieht, schade...) kann das natürlich nicht wissen, aber Du hat ja anscheinend dieses Wissen und kannst mich daher aufklären. Oder doch nicht?

Das mag sein oder nicht sein, ist für die Ursache/den Ablauf und damit als potenzielles 'Learning' für andere Piloten aber eher uninteressant. Für die Boulevardpresse mag das vielleicht spannend sein. Aus rein fliegerischer oder gar technischer Sicht nicht wirklich. Wenn Dich der kommerzielle Aspekt an dieser Sache eher interessiert als der rein Technische oder Fliegerische, ist das hier vielleicht einfach nicht die perfekte Plattform.
Schau, da liegst Du meiner Ansicht schon deutlich daneben, und falls Du selber Flieger bist, würde ich schon an deiner Eignung zweifeln. Das Einhalten der rechtlichen Bestimmungen ist meiner Ansicht nach ein "fliegerischer Aspekt", es sei denn Du stellst Dich auf den Standpunkt, dass derartige Vorschriften nur eine "Schikane" sind und weder der Sicherheit noch anderen wichtigen fliegerischen Aspekten, wie z.B. der Akzeptanz in der Bevölkerung dienen. Deswegen muss selbstverständlich die Frage erlaubt sein, ob diese eingehalten wurden.
"Kumpanei", mal ein "Auge zudrücken", die Sache "nicht so eng sehen" und das (typisch östereichisch - bayerische) "passt scho" hat vermutlich in der Geschichte der Fliegerei mehr Opfer gefordert als jeder technische Fehler. Und die Opfer waren leider oft Ahnungslose, die sich in falscher Sicherheit wogen. Denn denen wird immer die schöne heile Welt präsentiert.
Ob das auf diesen Flug zutrifft?: Ich weiss es nicht, aber meiner Ansicht nach spricht leider alles dafür. Neben dem tragischen Tod von Hannes Arch gibt es noch einen schwerverletzten Passagier, der in den Zeitungen so zitiert wird:

„Hannes meinte, er habe eine Nachtflugausrüstung. Ich habe das akzeptiert. Als ich dann drin saß und nur der Strahl des Start- und Landescheinwerfers zu sehen war, sah ich keine Konturen mehr. Dann hat er sich durch das Gelände getastet, nur mithilfe der Scheinwerfer
Da wusste ein Ahnungsloser offenbar überhaupt nicht, worauf er sich einliess. Er flog ja beim Weltmeister mit.
Glaubt irgendwer, der arme Mann wäre mitgeflogen, wenn Hannes Arch ihm gesagt hätte:
"Pass auf, der Flug ist eigentlich nicht genehmigt, ich flieg aber trotzdem!"
Ob der Flug genehmigt war oder genehmigt werden durfte, ist eine berechtigte Frage.

Ich habe da sehr grosse Zweifel, aber vielleicht kann mir ja einer "mit Ahnung" mal erklären, dass Flüge/Landungen von nicht zugelassenen Luftfahrtunternehmen bzw. "Hobbyfliegern" im Nationalpark Tauern kein Problem darstellen?
 

Tyno

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Wenn Dich der kommerzielle Aspekt an dieser Sache eher interessiert als der rein Technische oder Fliegerische, ist das hier vielleicht einfach nicht die perfekte Plattform.
Menschliche und charakterliche Hintergründe dürften bei diesem Unfall aber mindestens ebenso bedeutend sein wie technische Aspekte.
 
banji

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Kannst Du konkret werden bitte?
Für welches Unternehmen ist Hannes Arch geflogen, als er seine Kartoffeln an der Hütte abgeliefert hat? Gibt ja wohl kaum mehr als eine handvoll Unternehmen in Österreich die dazu berechtigt wären. Ein Luftfahrzeug für den Warentransport muss auf das Luftfahrtunternehmen zugelassen sein, was die R66 von Arch aber erwiesenermassen nicht gewesen ist.
Aber Du als "Ahnungsvoller" kannst das einem "Ahnungslosen" bestimmt erklären, wie das doch rechtlich doch funktioniert?
Wenn es aber ein "Privatflug" gewesen ist (Aussage des "langjährigen Freundes"), welche privaten Flüge bzw Landungen auf Hütten wurden denn in letzter Zeit noch so im Nationalpark genehmigt?

Ich mit meinem "fachlichen Unwissen" (leider sagst Du nicht worauf sich das bezieht, schade...) kann das natürlich nicht wissen, aber Du hat ja anscheinend dieses Wissen und kannst mich daher aufklären. Oder doch nicht?



Schau, da liegst Du meiner Ansicht schon deutlich daneben, und falls Du selber Flieger bist, würde ich schon an deiner Eignung zweifeln. Das Einhalten der rechtlichen Bestimmungen ist meiner Ansicht nach ein "fliegerischer Aspekt", es sei denn Du stellst Dich auf den Standpunkt, dass derartige Vorschriften nur eine "Schikane" sind und weder der Sicherheit noch anderen wichtigen fliegerischen Aspekten, wie z.B. der Akzeptanz in der Bevölkerung dienen. Deswegen muss selbstverständlich die Frage erlaubt sein, ob diese eingehalten wurden.
"Kumpanei", mal ein "Auge zudrücken", die Sache "nicht so eng sehen" und das (typisch östereichisch - bayerische) "passt scho" hat vermutlich in der Geschichte der Fliegerei mehr Opfer gefordert als jeder technische Fehler. Und die Opfer waren leider oft Ahnungslose, die sich in falscher Sicherheit wogen. Denn denen wird immer die schöne heile Welt präsentiert.
Ob das auf diesen Flug zutrifft?: Ich weiss es nicht, aber meiner Ansicht nach spricht leider alles dafür. Neben dem tragischen Tod von Hannes Arch gibt es noch einen schwerverletzten Passagier, der in den Zeitungen so zitiert wird:



Da wusste ein Ahnungsloser offenbar überhaupt nicht, worauf er sich einliess. Er flog ja beim Weltmeister mit.
Glaubt irgendwer, der arme Mann wäre mitgeflogen, wenn Hannes Arch ihm gesagt hätte:
"Pass auf, der Flug ist eigentlich nicht genehmigt, ich flieg aber trotzdem!"
Ob der Flug genehmigt war oder genehmigt werden durfte, ist eine berechtigte Frage.

Ich habe da sehr grosse Zweifel, aber vielleicht kann mir ja einer "mit Ahnung" mal erklären, dass Flüge/Landungen von nicht zugelassenen Luftfahrtunternehmen bzw. "Hobbyfliegern" im Nationalpark Tauern kein Problem darstellen?

Sei mir nicht böse aber du laberst unqualifizierte scheisse und deine Argumentation ist ungefähr so durchdacht wie die von diesen witzigen Chemtrail Idioten. Soviel dazu und nun zur Sache:
Du behaupt st der Flug muss gewerblich sein. Das ist Bullshit. Es ist richtig dass kommerzieller Warentransport eine Genehmigung braucht. Die Grenze der Komerziellen Nutzung hat in den letzten Jahren für viel Aufregung gesorgt. Eine Erklärung sprengt hier den Rahmen also lies dich da bitte mit Hilfe von Tante Google selbst ein.
Wenn jemand Kartoffeln durch die Gegend fliegt ist das nicht gewerblich solange nichts dafür bezahlt wird. In der finanziellen Situation von Hannes sind solche Flüge alles andere als unüblich. Genauso wie in den gut betuchteren Fliegerkreisen generell Freundschaftsdienste nicht unüblich sind. Auch eine entsprechende Vergabe von Genehmigungen für Ausenlandungen an privatleute ist nicht unüblich. Deine Frage nach weiteren privaten Hüttenflügen bringt dich auch nicht weiter, weil sie keine Rolle spielt.
Privat mit einem Turbinenhubschrauber spazieren zu fliegen ist nicht gerade einem großen Personenkreis gegönnt.

Übrigens teile ich Arnehs auffassung was die Relevanz angeht. Und ich fliege selbst. Wenn du jetzt meine Eignung als (wie du dich selbst bezeichnest "Ahnungsloser") anzweifeln willst bitte... Adresse vom LBA findest du im Internet. Meine Daten bekommst gerne per PM dazu. Verzeihung, aber diesen Teil deines Posts finde ich wiederwärtig und abstoßend.
 
born4fly

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Und jetzt die Emotionen wieder etwas runterfahren und auf verlässliche/belegbare Neuigkeiten warten, was auch immer sie belegen werden...
 

arneh

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Schau, da liegst Du meiner Ansicht schon deutlich daneben, und falls Du selber Flieger bist, würde ich schon an deiner Eignung zweifeln. Das Einhalten der rechtlichen Bestimmungen ist meiner Ansicht nach ein "fliegerischer Aspekt", es sei denn Du stellst Dich auf den Standpunkt, dass derartige Vorschriften nur eine "Schikane" sind und weder der Sicherheit noch anderen wichtigen fliegerischen Aspekten, wie z.B. der Akzeptanz in der Bevölkerung dienen.
Es wäre schon, wenn Du Dir die Mühe machen würdest die Beiträge anderer, die Du verunglimpfst wenigstens zu lesen und ganz idealerweise auch versuchen würdest, zu verstehen. Dann hättest Du nämlich festgestellt, dass ich davon ausgehe, das in diesem Fall jemand enorme Risiken fahrlässig in Kauf genommen hat. Das hat aber ganz sicher weniger mit dem Vorhandensein von einem Stück Papier als mit generellen Persönlichen Eigenschaften/Risikobereitschaft zu tun. Da fällt das Missachten von Regeln und Vorschriften dann oft als Symptom mit ab, ist aber keine Ursache, sondern Auswirkung. Dass die Risikobereitschaft signifikant erhöht war, schreien die Umstände des Absturzes aber ohnehin aus jedem Knopfloch. Von daher bringt für mich die Frage, ob er irgendeinen Wisch hatte, wenig bis nahe Null Erkenntnisgewinn.
 
innwolf

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Glaubt irgendwer, der arme Mann wäre mitgeflogen, wenn Hannes Arch ihm gesagt hätte:
"Pass auf, der Flug ist eigentlich nicht genehmigt, ich flieg aber trotzdem!"
Ob der Flug genehmigt war oder genehmigt werden durfte, ist eine berechtigte Frage.

Hallo,
kommt drauf an so schreibe ich,
a) Pilot und/oder Fluggerät seitens austrocontrol oder sonstiger Zuständiger dafür nicht als qualifiziert eingestuft oder

b) Nationalparkschutz- und Ruhevorschriften..
 
TomTom1969

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Hallo,
kommt drauf an so schreibe ich,
a) Pilot und/oder Fluggerät seitens austrocontrol oder sonstiger Zuständiger dafür nicht als qualifiziert eingestuft oder

b) Nationalparkschutz- und Ruhevorschriften..
Den Beitrag verstehe ich jetzt inhaltlich nicht. Was willst Du sagen/schreiben als Antwort auf den letzten Beitrag von Pitz?

Thomas
 
innwolf

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Wenn es flugtechnisch icht genehmigsfähig war ist das eben ein sehr übler Verstoß und endete eben leider tödlich.

Bei Verstoß gegen Nationalparkschutzvorschriften könnte man das unter "Bubenstreich" aber ohne erhöhtes Sicherheitsrisiko einsortieren, was aber trotzdem geahndet gehört.
 
born4fly

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Wenn es flugtechnisch icht genehmigsfähig war ist das eben ein sehr übler Verstoß und endete eben leider tödlich.
Wenn wir jetzt noch aus "endete" ein "könnte ein Hinweis auf die Absturzursache sein" machen, kommen wir der Sache doch nahe. Genauso wie bisher keine grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann, sind auch andere Umstände nach wie vor möglich. Den bisher eher unzuverlässigen Quellen wie FR24, Bild, etc. sollte nicht zu viel Aufmerksamkeit gewidmet werden.
 
banji

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Wenn es flugtechnisch icht genehmigsfähig war ist das eben ein sehr übler Verstoß und endete eben leider tödlich.

Bei Verstoß gegen Nationalparkschutzvorschriften könnte man das unter "Bubenstreich" aber ohne erhöhtes Sicherheitsrisiko einsortieren, was aber trotzdem geahndet gehört.
Lass dich nicht von dem Geschreibsel verleiten davon auszugehen dass die Genehmigung nicht vorlag. Sogar dieser Kartoffelmafiabericht räumt ein, dass es grundsätzlich mal eine Genehmigung sowohl für Ausenlandungen als auch für dieses Gebiet gab. Grundsätzlich gelten solche Genehmigungen analog zu den Lizenzen des Piloten. Das bedeutet erstmal dass er Grundsätzlich dann landen darf wenn es seine Lizenz zulässt und das ist nunmal auch nachts (Von einer NVFR oder höher gehe ich jetzt einfach mal aus) Dieser globalen Regelung übersteht natürlich die lokale. Und wenn die sagt nachts ist generelles Flugverbot dann war das rechtlich nicht in Ordnung. Wie die lokalen Beschränkungen aussehen kann jeder selbst rausfinden, da muss man nicht drüber rätseln. Ich weiss es auch nicht, mir ist das aber auch zu blöd. Ich wage zu bezweifeln dass jemand der halbwegs 1 und 1 zusammen zählen kann blöd genug ist mit einem nicht gerade leisen Hubschrauber da rum zu fliegen wo er es egal ob zeitlich oder anderst bedingt nicht darf.. Heutzutage schon gar nicht da hat man nämlich ruck zuck eine ganz böse Anzeige am Hals. Und da das nicht gerade die CTR FRA ist wird hier eine Meldung eines Verstoßes durch eine Privatperson auch recht zügig zum Verursacher führen.

Es ist einfach quatsch seitenweise die rechtlichen Voraussetzungen eines Fluges in Frage zu stellen wenn man von der Materie nichts versteht. Ja - Es besteht hier eine Möglichkeit dass der Flug illegal durchgeführt wurde das streite ich nicht ab, aber pauschal davon auszugehen, dass er illegal war ist einfach nicht in Ordnung
 
innwolf

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Hallo,
Zustimmung, deshalb schrieb ich ja "Wenn", danke.
 

jackrabbit

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Hallo,

Es ist einfach quatsch seitenweise die rechtlichen Voraussetzungen eines Fluges in Frage zu stellen wenn man von der Materie nichts versteht. Ja - Es besteht hier eine Möglichkeit dass der Flug illegal durchgeführt wurde das streite ich nicht ab, aber pauschal davon auszugehen, dass er illegal war ist einfach nicht in Ordnung
ja, zu dem steht eine Genehmigung oder ein Verstoß in keinem direkten Zusammenhang mit dem Unfall bzw. dessen Ursache.


Grüsse
 

Tyno

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pauschal davon auszugehen, dass er illegal war ist einfach nicht in Ordnung
Gibt es denn überhaupt häufige oder generelle Genehmigungen für nächtliche Kartoffelflüge in einem Naturschutzgebiet? Wegen des Lärms und so, mein ich. Ich könnte mir schon vorstellen, dass hier irgendwelche Behörden ein wenig ins Schwitzen geraten.
 
_Michael

_Michael

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nächtliche Kartoffelflüge in einem Naturschutzgebiet?
Wenn ich solche Sätze lesen, dann bekräftigt mich das in meiner Haltung, dass gewisse Autoren hier nicht an einer objektiven Diskussion interessiert sind, sondern einfach krankhaft den Skandal suchen. Dass man seine Renommee-Punkte nicht mehr zu zeigen getraut, passt dann auch gut.
 
banji

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Gibt es denn überhaupt häufige oder generelle Genehmigungen für nächtliche Kartoffelflüge in einem Naturschutzgebiet? Wegen des Lärms und so, mein ich. Ich könnte mir schon vorstellen, dass hier irgendwelche Behörden ein wenig ins Schwitzen geraten.
Och Mensch Tyno du bist doch sonst auch nicht so schwer von Begriff... Es gibt überhaupt keine Genehmigungen für Kartoffeln. Ich wage zu behaupten dass das Wort Kartoffel oder seine Äquivalente in KEINER Luftfahrverordnung der Welt vorkommt (Zollrechtliche mal ausgenommen) Wenn ich privat mit meinem eigenen R66 rumfliege dann ist es absolut wurst ob ich Kartoffeln, Rüben, Schlauchschellen, Hamburger oder ein Modell vom Kölner Dom in 1.87 dabei habe, solang ich meine Limits nicht überschreite und der Krempel vernünftig fest ist. Basta.
Weiterhin ist eine Außenlandegenehmigung eine Außenlandegenehmigung. Die gilt per se für meine Lizenz. Natürlich darf ich damit nicht auf der USS Nimitz landen und einen Kaffe trinken. Das hat aber nichts mit meiner Lizenz sondern mit dem lokalen Verbot zu tun. So ist es auch im Naturschutzgebiet. Nur weil ein solches ein solches ist, ist das Landen dort nicht verboten, es gibt sogar ganze Flugplätze und Segelfluggelände (Witzigerweise braucht man für letztere wieder die genannte Außenlandegenehmigung) mitten in Naturschutzgebieten.

Wir haben hier in Deutschland und meines Wissens auch in Österreich ein Verbotsvorbehaltsgesetz. Das bedeutet alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

Nochmal: Ich war in dem Gebiet noch nicht fliegen und habe es auch nicht vor, desshalb werde ich die lokalen Bestimmungen dort nicht recherchieren - sie sind mir einfach egal. Aber solange ich nicht weis dass Nachtflüge dort verboten sind gehe ich davon aus dass sie erlaubt sind. Wenn ich Grund zur Annahme eines Verbotes habe (Und der Grund besteht im Naturschutzgebiet) informiere ich mich vorher, das fällt nicht sonderlich schwer dafür gibt es Publikationen.

Meine persönliche Einschätzung ist, dass der Flug legal war aus einem (auch schonmal genannten) ganz einfachen Grund. Wenn es verboten wäre weis ich das nicht, aber der generelle Lärmgegner im Tal und der verbissene Frührentner und Dorfsherriff - Die wissen das! und ein solcher - illegaler - Flug hätte mit Sicherheit zu einer Anzeige geführt die - selbst ohne Kennzeichen leicht ermittelbar gewesen wäre. Und so dämlich ist nun wirklich keiner!
 
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Chopper80

Chopper80

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Weiterhin ist eine Außenlandegenehmigung eine Außenlandegenehmigung. Die ist ein Lizenzeintrag und gilt per se für den Rest meiner Lizenz.
Das eine Aussenlandegenehmigung in die Lizenz eingetragen wird wäre mir aber neu????

C80
 

Raveman

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Pitz schrieb:
Seltsam daher, dass man dann einem Hobbypiloten wie Hannes Arch solch eine Genehmigung erteilt.
Wieso bezeichnest Du Hannes Arch als Hobbypiloten? Allein aus den Medien solltest Du mitbekommen haben das Hannes Arch Berufspilot war...er lebte vom Fliegen. Du tätigst so eine Aussage ohne zu wissen dass Hannes Arch einen CPL (A), IR, CPL (H) (sowohl eine EASA als auch CAAN Berechtigung), TRs für R66 und AS350 usw. besessen hat. Die Ausbildungen hat er u.a. bei den Flying Bulls, Air Glaciers und Simrik Air absolviert.

Pitz schrieb:
Ein konzessioniertes Unternehmen hat viel strengere Auflagen und hat viel mehr zu verlieren. Ihre Piloten unterziehen sich viel strengeren gesundheitlichen und fliegerischen Tests und werden in der Regel eine ungleich höhere Erfahrung und höhere Kompetenz besitzen.
Diese Behauptung ist von Grund auf falsch! Jeder Inhaber (egal ob Arch oder ein Wucher-Pilot) benötigt für einen CPL einen Medical Class 1. Du behauptest dass Arch nicht die Kompetenz besessen hat. Weißt Du welche Flugerfahrung Arch besessen hat? Wenn nein dann spar Dir solche Aussagen.

Pitz schrieb:
Es ist seltsam, dass eine Privatperson eine Genehmigung für Landungen in einem Nationalpark bekommt.
Ich kann nachvollziehen dass ein Laie das "seltsam" findet. Du kannst im österreichischen Luftfahrtrecht recherchieren wie man zu so einer Genehmigung kommt und welche Behörde(n) diese erteilt. Nur so viel: In Österreich gibt es an Flugbeschränkungsgebieten nur Danger und Restricted Areas, aber keine Prohibited Areas (Flugverbotszone). Die Flugbeschränkungen der österreichischen Nationalparks werden in den jeweiligen Ländergesetzen geregelt (und man findet die Tauern-Zone auch nicht (!) in der ICAO-Karte).

Pitz schrieb:
Ein Luftfahrzeug für den Warentransport muss auf das Luftfahrtunternehmen zugelassen sein, was die R66 von Arch aber erwiesenermassen nicht gewesen ist.
Du musst zwischen den Begriffen Lfz.-Halter und Lfz.-Eigentümer unterscheiden. Ob seine Maschine unter einem fremden AOC operiert hat weiß ich nicht. Kannst Du Deine Aussage bitte mit Fakten beweisen? Wenn nein unterlasse solche Unterstellungen!

Pitz schrieb:
Aber Du als "Ahnungsvoller" kannst das einem "Ahnungslosen" bestimmt erklären, wie das doch rechtlich doch funktioniert?
Das könnte ich sogar da ich FI bin. Aber dazu fehlt mir die Zeit und die Lust. Nur so als Anhaltspunkt: Die PPL (A) Theorie umfasst 120 h Classroom und einiges mehr an Eigenstudium. Die Materie Luftfahrt ist komplex und umfangreich...

Pitz schrieb:
Jetzt kommt Hannes Arch und "übernimmt" diesen Auftrag als "Privatmann" und "Freund".
Wer glaubt, dass dies wirklich regelmässig "unentgeltlich" geschieht, der soll das glauben.
Ich persönlich glaube das nicht. Dafür ist der Spass einfach viel zu teuer...
Ob dieser Flug legal war wird von den Behörden und der Flugunfallkommission geprüft werden. Die österreichischen Behörden sind durch den Absturz einer Zweimot bei Innsbruck diesbezüglich sensibilisiert. Kausal hat das aber nichts mit dem Absturz zu tun.
 
_Michael

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Zudem sind mindestens die Hälfte der möglicherweise verletzten Vorschriften für die Unfallursache völlig irrelevant. Relevant ist einzig und alleine, ob Pilot und Maschine qualifiziert waren, um diese Zeit in diesem Gebiet zu fliegen. Ob dabei hypothetisch unerlaubt gewerblich transportiert wurde oder ob zu diesem Zeitpunkt Lärm- oder Umweltschutzverordnungen galten, ist schlicht irrelevant.
 
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