Verlust MiG-29 29+09

Diskutiere Verlust MiG-29 29+09 im Jets Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Ich habe eben noch ein paar Bilder von der Absturzstelle der 29+09 gefunden. Auf diesen Bildern kann man gut sehen, dass das Flugezug flach...

Eagle2

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Ich habe eben noch ein paar Bilder von der Absturzstelle der 29+09 gefunden. Auf diesen Bildern kann man gut sehen, dass das Flugezug flach aufgeschlagen ist (also wie es ja beim Flachtrudeln typisch ist).
Nr.1...
 
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redhorn2

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Super thread :TOP: :TOP: :TOP:
Noch ne Frage: Welche Einflüsse könnte die Vektorsteuerung für das Flachtrudeln (Dank diesem Beitrag weiß ich das es das überhaupt gibt :!: ) bedeuten? Stelle mit laienhaft vor: mit den schubvektor könnte dem Flachtrudeln "entgegen" gewirkt werden. Allerdings erschreckt mich der geschilderte Höhenverlust. Bleibt da überhaupt noch Zeit für gezielte Reaktionen? Wenn keine Simulation (rechnermäßige Darstellung im SIM) möglich ist, kann diese Situation überhaupt geübt werden? Was für mich allerdings noch nicht klar ist, welche Kriterien müssen erfüllt sein damit ein Flachtrudeln erzwungen wird? Das geschilderte Ruderkreuzen. Was ist darunter zu verstehen?
Sorry für die vielen Fragen.
Wie bereits erwäht blutiger Laie. Aber sehr sehr interessiert!
 
Schorsch

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Man testet es in der Tat aus im Flight-Test. Dafuer gibt es dann einen Trudelschirm, der das gute Stueck wieder faengt. Man kann einiges simulieren und kann dann wenigstens rauskriegen, ob es dazu kommen kann und wie gut man da wieder rauskommt.
Mit Schubvektor ginge es nur, wenn die Triebwerke keinen Aussetzer haben. Die MiG-29 ist bekanntlich da sehr robust, aber bei einem Flachtrudeln vollen Schub reinzuschieben haette wohl vor allem einen double-flame-out zur Folge. Dann wird die Entscheidung zum Aussteigen jedenfalls einfacher.
Ruderkreuzen heisst, volles Querruder und volles entgegengesetztes Seitenruder. Wenn dazu noch ein guter Anstellwinkel vorliegt (und so alle Steuerflaechen alle Bewegungen anregen), habe ich ordentlich Halodrie. So haben sich auch schon viele F-104 und einige F-4 aus der Luft verabschiedet (und auch die eine oder andere 'mighty' F-14).
Flachtrudeln entsteht meist, wenn der Pilot in kitzeligen Situationen zur sehr an den Rudern zerrt. Ebenfalls kann es passieren, wenn an einer Tragflaeche die Stroemung abreisst. Die Moeglichkeiten in einen Spin zu kommen sind reichhaltig.
 
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Cirrus

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Der betreffende Pilot brachte das Flugzeug tatsächlich mit Absicht ins Trudeln. Das konnte anhand der aufgezeichneten Flugdaten zweifelsfrei ermittelt werden. Während der vorangegangenen Flüge hat er es probiert, jedoch nicht geschafft. :mad:
Und ein Flugzeug, was schwer ins Trudeln gebracht werden kann, kommt auch schwer wieder hinaus - vor allem dann, wenn man statt der MiG-29 das noch geläufige F-4 Verfahren anwendet... :!:
Der Meister hatte auch schon eine Vorgeschichte: Bei seinem Abschiedsflug aus dem Jagdgeschwader mit dem "R" im Wappen verletzte er die Sicherheitsbestimmungen erheblich und kam somit ohne Flugzeugführerschein ins JG 73! Die Fluglehrer seines alten Verbandes hatten schon Wetten abgeschlossen, ob er oder ein gleichzeitig mit versetzter Oberleutnant zuerst eine Mühle wegwirft!!! :?!
Er ist wohl zurecht nicht mehr geflogen und aus der Bundeswehr entlassen worden. :HOT
Er hatte damit der MiG-29 einen Bärendienst erwiesen, denn diese Einstellung wurde einige Jahre lang auf die gesamte Staffel übertragen und es war nicht einfach, wieder ein anderes Bild zu vermitteln.
 
jockey

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Gibt es denn keine psychologischen Tests:?! Das klingt ja nach einen ziemlich verantwortungslosen Piloten!Wenn schon die Fluglehrer Wetten auf sein Verhalten abschließen!Der hat wohl zu viel Top Gun geschaut:rolleyes:
 
vossi79

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Cirrus schrieb:
Der betreffende Pilot brachte das Flugzeug tatsächlich mit Absicht ins Trudeln. Das konnte anhand der aufgezeichneten Flugdaten zweifelsfrei ermittelt werden. Während der vorangegangenen Flüge hat er es probiert, jedoch nicht geschafft. :mad:
Und ein Flugzeug, was schwer ins Trudeln gebracht werden kann, kommt auch schwer wieder hinaus - vor allem dann, wenn man statt der MiG-29 das noch geläufige F-4 Verfahren anwendet... :!:
Der Meister hatte auch schon eine Vorgeschichte: Bei seinem Abschiedsflug aus dem Jagdgeschwader mit dem "R" im Wappen verletzte er die Sicherheitsbestimmungen erheblich und kam somit ohne Flugzeugführerschein ins JG 73! Die Fluglehrer seines alten Verbandes hatten schon Wetten abgeschlossen, ob er oder ein gleichzeitig mit versetzter Oberleutnant zuerst eine Mühle wegwirft!!! :?!
Er ist wohl zurecht nicht mehr geflogen und aus der Bundeswehr entlassen worden. :HOT
Er hatte damit der MiG-29 einen Bärendienst erwiesen, denn diese Einstellung wurde einige Jahre lang auf die gesamte Staffel übertragen und es war nicht einfach, wieder ein anderes Bild zu vermitteln.
Ich habe ihn einmal erlebt und mir wurde einiges erzählt,besonders beliebt war er wohl wirklich nie. Allerdings traurig das solchen Menschen eine so einmalige Chance geboten wird,aber gut so ist eben das Leben
Cirrus, danke super infos
 

Voyager

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Bedenklich bei der Geschichte finde ich nur, dass der Herr ja offensichtlich irgendwelche besonderen Fähigkeiten gehabt haben muss. Weswegen wäre er sonst zur MiG-29 versetzt worden?
Glaubt man der offiziellen "Propaganda" der Luftwaffe, kamen ja nur die "Besten" auf die MiG-29 ;)
Mit der Verantwortung für einen Backseater (und der potenziellen Kontrolle durch diesen) wäre er bei der F-4F besser aufgehoben gewesen.
 
ossiali

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Oder ein Fluggerät mit noch mehr Leuten die Ihm auf die Finger schauen....Trall, AWACS....:FFTeufel:
 

Voyager

Guest
Die Bundeswehr hat keine eigene Gerichtsbarkeit. Insofern werden alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, sowie Forderungen nach dem BGB von Soldaten vor zivilen Gerichten verhandelt
(->Staatsbürger in Uniform, kein Staat im Staat). Die Bundeswehr wird zusätzlich disziplinarrechtlich tätig. Zivilrechtlich verfolgt werden könnte er nur, wenn es um etwaigen Schaden Dritter geht, weil zwischen den Bundesrepublik Deutschland und einem Soldaten keinerlei zivilrechtlich begründetete Rechtsverhältnisse bestehen. Hier bewegt sich alles auf den Grundlagen des öffentlichen Rechts. Wird ein Soldat strafrechtlich zu einer Gefängnisstrafe von, wenn ich mich richtig entsinne, mehr als 12 Monaten (können auch 11 Monate und 2 Wochen sein) verurteilt, endet auch das Dienstverhältnis bei der Bundeswehr.
 
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Voyager

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Veith schrieb:
Sorry, ein Compi ist nur so klug, wie sein Programmierer. Die letzte Entscheidung muß IMHO immer beim Menschen verbleiben, also auch die Möglichkeit "den Stecker zu ziehen" und selbst zu bestimmen ... solche Verluste in Kauf nehmend.
"Den Stecker ziehen" führt aber bei solch komplexen, künstlich stabil gehaltenen, Systemen mit ziemlicher Sicherheit zum Verlust. So ein Flugzeug wie der EF lässt sich (ohne "Computerbegrenzung") von der Auslegung her in nahezu jeden beliebigen Flugzustand bringen, in dem es eben nicht mehr "fliegt". Ein Mensch kann mit seinen Sinnen garnicht mehr feststellen, ob er sich noch innerhalb der beherrschbaren Parameter befindet oder schon darüber hinaus ist. Sehr schön kann man das bei Flying Displays der schweizer F/A-18 erkennen. Hier greift die Korrektur durch den Rechner immer sehr deutlich ein und korrigiert die Steuereingaben. In Zeltweg konnte man bei den "gerissenen" Turns immer sehr gut sehen, dass das Flugzeug selbst den Winkel und die Neigung wieder korrigierte, also kurz gegensteuerte. Das "carefree handling" des Eurofighter ist bereits eine Generation weiter und korrigiert solche Steuereingaben proaktiv.
 

Voyager

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Veith schrieb:
Hatten die Schweden nicht schon in den 1970ern so ein instabiles Flugzeug gebaut?! Da sieht man schön, wie alt die Planungen zum Jäger 90 ääähhh EF schon sind :engel: :D
Haben die Schweden? Welches Modell denn? Das einzige teilweise instabile 70er Jahre Modell, dass mir auf die schnelle einfällt ist die F-16.
 
Schorsch

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Veith schrieb:
Sorry, ein Compi ist nur so klug, wie sein Programmierer. Die letzte Entscheidung muß IMHO immer beim Menschen verbleiben, also auch die Möglichkeit "den Stecker zu ziehen" und selbst zu bestimmen ... solche Verluste in Kauf nehmend.
Und da sind die Programmierer oftmals viel schlauer als die Piloten, welche wie das Beispiel zeigt ihr Fluggeraet wieder besseren Wissens jenseits des erlaubten Bereichs bringen. Viele Starfighter, Phantoms und sicherlich auch MiGs sind verloren gegangen, weil der Pilot etwas ueber das Limit ging (meist ohne boese Absicht). Das kann nicht mehr passieren. Der Pilot kann sich auf das wesentliche konzentrieren und sich auf seine Kiste verlassen. Er muss nicht wie bei der Phantom auf den Anstellwinkelanzeiger starren und schaetzen, ab wann er seine Querruder nicht mehr benutzen darf. Als Pilot muss man sich heute dem Diktat des Rechner sbeugen. Das ist in der Zivilfliegerei nicht so, da kann man (noch) alles ausknipsen. Die Bundeswehr kann den Piloten nicht verklagen. Aber andersrum kann auch niemand die Bundeswehr verklagen, wenn der Computer doch mal daneben liegt.

Veith schrieb:
Ja, deshalb sind mir solche instabilen Flugzeuge auch suspekt ... und die MiG-29 zählt nicht zu diesen

Hatten die Schweden nicht schon in den 1970ern so ein instabiles Flugzeug gebaut?! Da sieht man schön, wie alt die Planungen zum Jäger 90 ääähhh EF schon sind
Na dann muessen Dir ja alle heutigen Flugzeuge suspekt sein. Das Pilotenurteil speziell fuer solche die im Gefecht waren wird da sicherlich anders ausfallen. Ausser bei solchen Experten wie unserem MiG-29 Kapitaen, der sicherlich auch einen Aufnaeher "Fly Alone - Die Alone" auf seinem Corsa hatte.
Nebenbei ist der Einsatz dieser Technik auch ein Eingestaendnis, dass fliegerisches Koennen mitunter variiert. Ist etwa so wie die elektronischen Systeme wie in der Formel 1.
 

beistrich

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@schorsch
Das ist in der Zivilfliegerei nicht so, da kann man (noch) alles ausknipsen.
ich dachte selbst bei Direct Law greift bei extremen Flugmanövern in einem Fbw-Airbus der Computer ein? :confused:
 
vossi79

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......
Das ist in der Zivilfliegerei nicht so, da kann man (noch) alles ausknipsen.


Warum sollte man auch was ausknipsen, schliesslich fliegt das was du knipsen möchtest den vogel.
Ich denke nicht das es passieren kann das 4 Computer die sich gegenseitig überprüfen Fehler machen werden. Selbst wenn ist die Rate mit sicherheit geringer als es ein pilot je könnte.
 
Schorsch

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Alien
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beistrich schrieb:
@schorsch ich dachte selbst bei Direct Law greift bei extremen Flugmanövern in einem Fbw-Airbus der Computer ein? :confused:
Die sogenannte "Envelope-Protection" ist im Direct-Law nicht mehr. Es gibt meines Wissens noch den Gierdaempfer. Da wir es nicht mit einem Control-Configured-Vehicle zu tun haben, schielt und hinkt mein Vergleich leider auch etwas.
 
Schorsch

Schorsch

Alien
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vossi79 schrieb:
......
Das ist in der Zivilfliegerei nicht so, da kann man (noch) alles ausknipsen.


Warum sollte man auch was ausknipsen, schliesslich fliegt das was du knipsen möchtest den vogel.
Ich denke nicht das es passieren kann das 4 Computer die sich gegenseitig überprüfen Fehler machen werden. Selbst wenn ist die Rate mit sicherheit geringer als es ein pilot je könnte.
Ich meinte das auch etwas anders: Was Du meinst sind die physischen Fehler. Die sind reichlich ausgeschlossen durch die angesprochene vierfache Redundanz. Ich denke eher an ungenuegende Reglerauslegung. Solche Fehler haben bereits einer Saab39 und einer F22 den Gar aus gemacht.
Theoretisch kann ich immer ne Situation habe, in der mein Regler rumspinnt und sich die verschiedenen Kanaele bekriegen. --> dann schnell raus.

Fuer ein Beispiel bitte hier lesen ab Post 10ff.
http://www.flugzeugforum.de/forum/showthread.php?t=25715

Oder zum Thema Auslegung noch hier
http://www.flugzeugforum.de/forum/showpost.php?p=440762&postcount=215

Das Forum ist inzwischen voll mit FBW-Diskussionen. Suchfunktion wird moeglicherweise Erleuchtung bringen.
 
foka

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Was die "Gerichtsbarkeit" eines Piloten angeht ist ein BW Pilot jederzeit sowohl " militärisch" als auch "zivil" strafbar. Normalerweise prüft die Bundeswehr durch den Disziplinarvorgesetzten, ob so ein Fall an das Militärdienstgericht abgegeben wird. Darüberhinaus wird bei jedem Verstoss
gegen das Luftverkehrsgesetz auch die zivile Seite einen Strafantrag einreichen. Erfahrungsgemäss wird bei den zivilen Verfahren die Höhe der militärischen Strafe berücksichtigt. Sollte der Bundeswehr ein Schaden entstehen wird auf immerauch geprüft, ob auf denjenigen "finanziell" zurückgegriffen wird. Bei "Vorsatz" wird man um einen Ausgleich nicht herumkommen.
Es ist also ein Irrglaube zu denken, das ein Bundeswehrpilot in einem gewissen "straffreien Raum" lebt.
 

Voyager

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foka schrieb:
Es ist also ein Irrglaube zu denken, das ein Bundeswehrpilot in einem gewissen "straffreien Raum" lebt.
Ganz im Gegenteil. Er bekommt im Gegensatz zu Ländern mit eigener Militärgerichtsbarkeit (z.B. USA) im schlimmsten Fall doppelt auf die Fresse. Disziplinarisch und zivil-/strafrechtlich. Der Bund kann nur keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Piloten (z.B. Schadenersatz) geltend machen, weil hier die Rechtsgrundlage fehlt. Derartige Ansprüche müssen im Soldatengesetz/Beamtenrecht geregelt sein. Ist (zivilen) Dritten Schaden entstanden, so kann durchaus ein ziviles Verfahren eröffnet werden. Bei strafrechtlichen Vergehen ermittelt grundsätzlich die (zivile) Staatsanwaltschaft.
Da z.B. in den USA die Armee nicht auf Schadenersatz verklagt werden kann, kann auch keine Zivilperson gegen einen Piloten/Soldaten gerichtlich vorgehen. Das regelt alles das Militärgericht intern. Auch bei strafrechtlichen Vergehen. Vertuschungsvorwürfe werden hier immer wieder laut. Der Soldat/Pilot wird komplett der zivilen Gerichtsbarkeit entzogen. Diesen "Vorteil" hat ein Bundeswehrpilot nicht.
 
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