Zurück zu den Wurzeln 2017

Diskutiere Zurück zu den Wurzeln 2017 im Sonstiges - z.B. Deutschland aus der Luft etc.. Forum im Bereich Bilderforum; Dieses Taucher-Tier stellte den kleinen Fischen in Ufernähe nach.
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Fluglehrer
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Kann man da eigentlich die Polizei verständigen das die dem Reh den Gnadenschuß geben bzw. darf das die Polizei ?...
Hallo Gabor,

denke ich eher nicht, so leid das einem tut! Aber die Polizei müßte dann ja auch entscheiden können ob es nicht doch noch eine Möglichkeit des Überlebens geben könnte. Das kann und darf sie nicht soweit ich weiß, sind halt keine "Fachleute" was Wildtiere betrifft.

JR
 
Fulcrum_fan

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Space Cadet
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Hallo Gabor,

denke ich eher nicht, so leid das einem tut! Aber die Polizei müßte dann ja auch entscheiden können ob es nicht doch noch eine Möglichkeit des Überlebens geben könnte. Das kann und darf sie nicht soweit ich weiß, sind halt keine "Fachleute" was Wildtiere betrifft.

JR
ich dachte auch kurz daran, dort anzurufen, wollte mir aber die erwartete Abfuhr ersparen...

2 Polizeiautos fuhren zufällig vorbei- habe es entweder nicht gesehen/bemerkt oder haben sich zu sehr auf den Kaffee zum Schichtwechsel gefreut:FFCry:
 

klaus06

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ich dachte auch kurz daran, dort anzurufen, wollte mir aber die erwartete Abfuhr ersparen...

2 Polizeiautos fuhren zufällig vorbei- habe es entweder nicht gesehen/bemerkt oder haben sich zu sehr auf den Kaffee zum Schichtwechsel gefreut:FFCry:
Tierschutz sollte vor Abfuhr gehen.

Da hat einer ein sehr ausführliches Papier dazu verfasst.

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201507/$file/WildunfallLangDP.pdf
 
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ESPEZ

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Hallo Gabor,
denke ich eher nicht, so leid das einem tut!...
JR
Also wenn es diesbezüglich nicht von Bundes- zu Bundesland unterschiedliche Vorschriften gibt und unsere Polizei sich an selbige gehalten hat, dann dürfen sie es.
Mein Arbeitskollege auf der Fahrt zur Spätschicht mit einem Wildschwein kollidiert (lebte noch) und uns natürlich sofort über sein "Zuspätkommen" informiert. Da ich u.a. firmenintern solche Ereignisse vor Ort aufnehmen muß, wurde auch im Zuge dessen der zuständige Revierjäger davon in Kenntnis gesetzt. Selbiger war aber zu diesem Zeitpunkt verhindert. Anbetracht dessen wurde dann die unfallaufnehmende Streifenbesatzung informiert, welche sich mit ihrer Leitstelle in Verbindung setzte und von dort das OK für den "Gnadenschuß" (in diesem Fall waren es dann aber Gnadenschüsse :rolleyes:) bekam.
Vorher mußte aber erst noch der "Pechvogel" aus dem hohen Gras "hervorgeholt" werden, denn man hat ihn zwar gehört aber nicht gesehen und ein verletztes Wildschwein.....
Da mein anderer Kollege und ich vor Ort die Einzigen mit einem Pick-Up waren:rolleyes:...
Auf alle Fälle war der Abschuß sicher Bestandteil des Dienstprotokolls unseres "Freund und Helfers".
 
GorBO

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Tatsächlich darf die Polizei ein verletztes Wildtier töten. Wenn jedoch der sogenannte Jagdausübungsberechtigte (i.d.R. der Jagdpächter) verfügbar ist, dass heisst man erreicht ihn und er kann vor Ort kommen, dann wird auf den gewartet. Das macht sie also nur in Ausnahmesituationen
Ich bin mir im Übrigen ziemlich sicher das die Krähen das Leiden nicht sonderlich vergrößert haben, sondern im Gegenteil das Sterben beschleunigt haben. Dramatisch und tragisch ist sowas natürlich trotzdem und niemand will das mit ansehen müssen.
 
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