2022
Kunstflieger
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Aehnlicher Vorfall: ASN Aircraft accident Learjet 25B D-CDPD Scotland
Ja. Was auch sonst? Auch bis zum Absturz hat man ihn weiterfliegen gelassen.So schlimm genug das schon ist - was, wenn der Sprit noch 30 - 40 - 50 - 60 Minuter länger gereicht hätte? Weiterfliegen lassen
Er meint wahrscheinlich, dass das Flugzeug dann den russischen Luftraum erreicht hätte (wohl die vorgelagerten Inseln in der Finnischen Bucht südlich von Kotka). Aufgrund der derzeitigen Situation könnte es der Russe komisch finden, wenn da ein ”unbenanntes“ Flugzeug eindringt und das es dann vielleicht besser gewesen wäre, das Flugzeug vorher selber abzuschiessen.Ja. Was auch sonst? Auch bis zum Absturz hat man ihn weiterfliegen gelassen.
Gruß
Flieger
Steht ja im Flugplan, wie lange er fliegen wird. Spannend ist die Frage, was wird der letzte Kurs sein bzw. geht er über dem Zielflughafen ins Holding. Das hängt von der verbauten Avionik bzw. der aufgespielten Navigationssoftware und dem eingegebenen Routing ab.... was, wenn der Sprit noch 30 - 40 - 50 - 60 Minuter länger gereicht hätte? Weiterfliegen lassen?
In Russland?Mit welcher Legitimation sollte der Abschuss denn befohlen werden? Haben wir inzwischen dafür eine rechtliche Grundlage?
Das rechte Triebwerk wird vom rechten Tank versorgt, das linke Triebwerk vom linken Tank.Schaltet der automatisch zwischen den Tanks um bzw. pumpt den Sprit zwischen den Tanks um?
Sehe ich nicht so, wenn das Flugzeug auf eine Stadt zufliegt.Ein Abschuss wäre nicht legitim. Würde nicht befohlen worden und wenn doch, wäre nicht ausgeführt worden.
Der Anwalt der Hinterbliebenen der Insassen hätte erklärt, dass der Pilot wieder aufgewacht wäre und normal gelandet wäre. Der Luftwaffenpilot hätte den Opfern diese Chance verwehrt und wäre zu mehrfachen Mord angeklagt.
Begleiten ist das maximal mögliche in diesem Fall.
dazu die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes:Sehe ich nicht so, wenn das Flugzeug auf eine Stadt zufliegt.
.......
Wie gesagt, man kann das umgekehrt genauso auslegen. 4 Tote gegen 50 Tote beim Absturz auf eine Stadt, dann sind da auf der Gegenseite wesentlich mehr Anwälte im Spiel. Ich will damit sagen, pauschal ausschließen kann man das nicht.dazu die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts | Terror – Ihr Urteil
Gegen die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz reichten ein Flugkapitän sowie mehrere Rechtsanwälte eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht gab den Klägern in seinem Urteil vom 15. Februar 2006 Recht.www.daserste.de