@Hans Wurst
Freu dich nicht zu früh!
Das Verwaltungsgericht hat aktuell darüber zu befinden, ob die bestehende Luftrechtliche Genehmigung vom 23.7.08 rechtlich in Ordnung ist oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger. Ist sie das nach Auffassung des Gerichts, steht den Klägern der weitere Rechtsweg offen. Ist sie es nicht und muss zurückgenommen werden, steht es der EDMO GmbH frei, entweder in Berufung zu gehen oder einen neuen Antrag zu stellen. Am Flugbetrieb wird sich daher noch lange Zeit nichts ändern.:D