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Der Bundesrat hat am Mittwoch die totalrevidierte Verordnung über den militärischen Flugdienst (MFV) gutgeheissen und auf Anfang 2004 in Kraft gesetzt. Damit wird das Höchstalter für Milizmilitärpiloten von 52 auf 50 Jahre herabgesetzt, wie das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mitteilte. Dies gelte auch für Berufsbordoperateure, Berufs-FLIR-Operateure, Berufsbordfotografen und Milizdrohnenoperateure. Die neuen rechtlichen Grundlagen der Luftwaffe hätten mit Blick auf die Armee XXI angepasst werden müssen.
Quelle: AP
Quelle: AP