Tigerfan
inaktiv
Mit der Einführung der neuen Armee und deren Strukturen wurde die Anzahl Flugplätze der Luftwaffe reduziert. Das machte eine Neuverteilung der Militärluftfahrzeuge auf die verbleibenden Flugplätze nötig (Stationierungskonzept). Als Folge davon mussten die Flugbewegungszahlen pro Flugplatz neu festgelegt und auf dieser Basis die Lärmbelastungskataster neu berechnet werden.
Die Armeereform und das daraus resultierende neue Stationierungskonzept der Luftwaffe hat Folgen auf die Anzahl Flugbewegungen auf den verbleibenden Militärflugplätzen. Die mit Planungshorizont 2010 (P 2010) eruierten Jet-Flugbewegungszahlen - je nach Flugplatz werden diese früher oder aber spätestens 2010 erreicht - sehen wie folgt aus (Angaben im Vergleich zu den Flugbewegungszahlen, die dem heute noch gültigen Lärmbelastungskataster 2000 (LBK 2000) zu Grunde liegen):
Meiringen: Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 10'500 auf 5'300 zurück. Diese teilen sich in 2'900 F/A-18- und 2'400 F-5-Bewegungen auf.
Payerne: Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 20'300 auf 13'900 zurück. Diese teilen sich in 7'700 F/A-18- und 6'200 F-5-Bewegungen auf.
Sion: Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 8'868 auf 4'400 zurück. Diese teilen sich in 2'000 F/A-18- und 2'400 F-5-Bewegungen auf.
Emmen: Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 12'000 auf 1'200 zurück.
Diese teilen sich in 600 F/A-18- und 600 F-5-Bewegungen auf.
Die detaillierte Vergleichstabelle samt restlichen Luftfahrzeugen finden Sie gleich hier unter dieser Information als PDF-Files Beilage 1 und 2.
Bei der Festlegung der neuen Flugbewegungszahlen pro Flugplatz wurden folgende Punkte berücksichtigt: Trainingsbedürfnisse der Luftwaffe, gerechte Verteilung der Immissionen, Umwelt- und Tourismusaspekte.
Veränderungen bei Flugbewegungen haben Auswirkungen auf den Lärmbelastungskataster. Dieser wurde neu berechnet. Die Veränderungen werden im Sachplan Militär aufgenommen. Dieser regelt die Nutzung der Flugplätze. Ein Entwurf geht Ende Oktober 2005 in eine Vorkonsultation zu kantonalen Raumplanungsfach- und Bundesstellen. Ein VBS-intern genehmigter Entwurf geht im Frühjahr 2006 in die öffentliche Mitwirkung. Er wird in den betroffenen Gemeinden aufgelegt und jedermann kann Eingaben machen. Spätestens Ende 2006 wird der Sachplan Militär dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt. Gegen diesen Entscheid gibt es keine Rekursmöglichkeit.
Für die vier Flugplätze Emmen, Meiringen, Payerne und Sion muss ein Erleichterungsgesuch an das GS VBS gestellt werden. Für Meiringen und Sion ist zusätzlich ein neues Schallschutzkonzept auszuarbeiten. Der Sachplan Militär verlangt, dass parallel dazu ein Betriebsreglement erarbeitet werden muss - analog zur Zivilluftfahrt. Für sämtliche Flugplätze wird in der zweiten Hälfte 2006/erste Hälfte 2007 ein Verfahren zur Genehmigung des Betriebsreglements durchgeführt. Für die Flugplätze Emmen, Meiringen, Payerne und Sion wird das Betriebsreglement zusammen mit dem Erleichterungsgesuch und dem Schallschutzkonzept öffentlich aufgelegt. Kantone, Gemeinden und Private haben Einsprachemöglichkeit.
Quelle: VBS
Dort seht ihr auch einen Vergleich der heutigen Zahlen mir Progmose 2010.
Die Armeereform und das daraus resultierende neue Stationierungskonzept der Luftwaffe hat Folgen auf die Anzahl Flugbewegungen auf den verbleibenden Militärflugplätzen. Die mit Planungshorizont 2010 (P 2010) eruierten Jet-Flugbewegungszahlen - je nach Flugplatz werden diese früher oder aber spätestens 2010 erreicht - sehen wie folgt aus (Angaben im Vergleich zu den Flugbewegungszahlen, die dem heute noch gültigen Lärmbelastungskataster 2000 (LBK 2000) zu Grunde liegen):
Meiringen: Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 10'500 auf 5'300 zurück. Diese teilen sich in 2'900 F/A-18- und 2'400 F-5-Bewegungen auf.
Payerne: Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 20'300 auf 13'900 zurück. Diese teilen sich in 7'700 F/A-18- und 6'200 F-5-Bewegungen auf.
Sion: Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 8'868 auf 4'400 zurück. Diese teilen sich in 2'000 F/A-18- und 2'400 F-5-Bewegungen auf.
Emmen: Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 12'000 auf 1'200 zurück.

Die detaillierte Vergleichstabelle samt restlichen Luftfahrzeugen finden Sie gleich hier unter dieser Information als PDF-Files Beilage 1 und 2.
Bei der Festlegung der neuen Flugbewegungszahlen pro Flugplatz wurden folgende Punkte berücksichtigt: Trainingsbedürfnisse der Luftwaffe, gerechte Verteilung der Immissionen, Umwelt- und Tourismusaspekte.
Veränderungen bei Flugbewegungen haben Auswirkungen auf den Lärmbelastungskataster. Dieser wurde neu berechnet. Die Veränderungen werden im Sachplan Militär aufgenommen. Dieser regelt die Nutzung der Flugplätze. Ein Entwurf geht Ende Oktober 2005 in eine Vorkonsultation zu kantonalen Raumplanungsfach- und Bundesstellen. Ein VBS-intern genehmigter Entwurf geht im Frühjahr 2006 in die öffentliche Mitwirkung. Er wird in den betroffenen Gemeinden aufgelegt und jedermann kann Eingaben machen. Spätestens Ende 2006 wird der Sachplan Militär dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt. Gegen diesen Entscheid gibt es keine Rekursmöglichkeit.
Für die vier Flugplätze Emmen, Meiringen, Payerne und Sion muss ein Erleichterungsgesuch an das GS VBS gestellt werden. Für Meiringen und Sion ist zusätzlich ein neues Schallschutzkonzept auszuarbeiten. Der Sachplan Militär verlangt, dass parallel dazu ein Betriebsreglement erarbeitet werden muss - analog zur Zivilluftfahrt. Für sämtliche Flugplätze wird in der zweiten Hälfte 2006/erste Hälfte 2007 ein Verfahren zur Genehmigung des Betriebsreglements durchgeführt. Für die Flugplätze Emmen, Meiringen, Payerne und Sion wird das Betriebsreglement zusammen mit dem Erleichterungsgesuch und dem Schallschutzkonzept öffentlich aufgelegt. Kantone, Gemeinden und Private haben Einsprachemöglichkeit.
Quelle: VBS
Dort seht ihr auch einen Vergleich der heutigen Zahlen mir Progmose 2010.