Wieso seltsam? Modellflieger haben im Gegensatz zu manntragenden Piloten keinerlei Ausbildung. Er bekommt in der Regel gezeigt, wie das Fernsteuern geht und irgendwann ist er flügge. Woher soll er die genauen Ausweichregeln kennen? Durchweg ist es so, dass er weiß, dass es sinnvoll ist, in eine andere Richtung "wegzufliegen". Mehr nicht.
Schulungen in dem Sinne einer planmäßigen Ausbildung gibt es nicht. Und die Verbände sind mit Eigenpropaganda und gegenseitigem Beiträge-Abjagen weitgehend ausgelastet.
Und in der manntragenden Fliegerei gibt es natürliche Ausscheidungskriterien; Mindestalter, Disziplin, Regelwerkkenntnis, etc. Das ist in der Modellfliegerei eben nicht der Fall, ob 10 Jahre, ob Hitzkopf oder belehrungsresitent - der Himmel ist offen.
Ich möchte hier nicht allgemein Modellflieger als dafür ungeeignet abstempeln, sondern nur aufzeigen, dass bezüglich Regelwerk und der daraus sich ergebenden Disziplin eine relativ große Unwissenheit besteht.
Ohne nun den Totschläger "Multikopter" hervor zu ziehen, aber deren frei eingestellten Videos haben sehr deutlich gemacht, wie gering die Risikoeinschätzung für Modellflug ist.
Selten hab ich so viel Überheblichkeit, gepaart mit Unwissen in einem einzigen Post gelesen.
Ich kenne beide Seiten und bin seit 1995 Fluglehrer für PPL und Berufspiloten, und war 12 Jahre lang Ausbildungsleiter einer Flugschule.
Die natürliche Auswahl von der Du bei Piloten von mantragenden Luftfahrzeugen sprichst besteht nur darin, das sie genug Geld haben um die notwendigen Flugstunden bezahlen zu können.
Selbst bei Berufspiloten gibt es viele, die absolut nicht geeignet sind, aber von den Flugschulen gerne gemolken werden.
Eine Auswahl findet manchmal vor der Einstellung in ein Unternehmen statt, aber nur wenn gerade Piloten knapp sind.
Die meisten Modellflieger sind dagegen mit Leib und Seele mit ihrem Hobby verbunden.
Eine Ausbildung in Luftrecht, von der Du behauptest das sie nicht existiert, ist schon seit 2017 Pflicht mit dem Kenntnisnachweis.
Vereine mit einer Aufstiegsgenehmigung sind durch die Luftfahrtbehörden gehalten als Auflage, jeden Piloten der diese Genehmigung nutzen will, entsprechend einzuweisen und dieses auch zu dokumentieren.
Seit April diesen Jahres ist eine Ausbildung in Luftrecht, mit anschleißender Prüfung durch das LBA die Grundvorraussetzung für die Fernpilotenlizenz.
Also viele falsche Fakten die Du hier erzählst.