BZF1 Durchgefallen !

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make-my-day

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Hallo,

Bin bei der BZF1 prüfung bei den Englichen Vokabeln gescheitert, ich will nun wiederholen, wo finde ich denn die Texte die übersetzt werden müssen, meiner war bei meinen bzf1 übungstexten so nicht dabei, vielleicht nicht aktuell ?

Muss ich für einen neuen Termin einfach da mal anrufen und mich anmelden ? Laufen da das ganze Jahr über Prüfungen ? es heisst ja die melden sich dann (Frankfurt-Eschborn) Theorie hab ich bestanden.

Thx für die Tipps schonmal

MMD
 
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Intrepid

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Alien
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... wo finde ich denn die Texte die übersetzt werden müssen, meiner war bei meinen bzf1 übungstexten so nicht dabei, vielleicht nicht aktuell?
Es müssen in der Prüfung keine Übungstexte genommen werden. Es kann auch eine Textstelle aus der AIP VFR oder ein aktuelles Supplement zur Übersetzung vorgelegt werden. Also sich in der Flugschule den AIP-Ordner greifen und einfach mal die Textseiten lesen. Übersetzung steht ja direkt daneben.
 

wilco

Testpilot
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Obwohl gut gemeint - vor den oben empfohlen Textensammlungen kann ich nur warnen.

Auch der Bundesnetzagentur muß es irgendwann aufgefallen sein, daß es nicht statthaft sein kann, Kandidaten auf inhaltlich veraltete, mithin rechtlich falsche Texte hin zu prüfen.

Seit ca. 10(?) Jahren werden in den Prüfungen aktuelle Auszüge aus der AIP verwendet, für das BZF natürlich bevorzugt solche aus der AIP VFR.
 

LFeldTom

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Auch der Bundesnetzagentur muß es irgendwann aufgefallen sein,[...]
Ich war erstaunt, hab Google bemüht, und natürlich hast du recht. Wieder was gelernt - danke.
 
Intrepid

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Alien
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AZF und BZF vor der Bundesnetzagentur abgelegt ist so ein nationaler Quatsch, den man nur noch für Bodenfunkstellen in Deutschland braucht. Sprechfunk im Flugzeug erwirbt man im Rahmen der theoretischen Prüfung vor der zuständigen Luftfahrtbehörde, und das wird dann in der Lizenz eingetragen. So wie im übrigen EASA-Land auch.

Und was das Englisch betrifft ist die Sprachprüfung wichtiger als irgendein BZF1. Den Nachweis einer Sprachprüfung muss man zusammen mit dem Tauglichkeitszeugnis immer gültig halten und mitführen. Das BZF1 interessiert im Ausland niemanden bzw. das kennt man dort nicht. Hat ja auch kein Ablaufdatum und wird in ICAO- oder EASA-Regularien nicht erwähnt geschweige denn beschrieben.
 
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wilco

Testpilot
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AZF und BZF vor der Bundesnetzagentur abgelegt ist so ein nationaler Quatsch, den man nur noch für Bodenfunkstellen in Deutschland braucht.
(Unterstreichung von mir)

Da habe ich schwere Zweifel. Immerhin gibt es noch die "Verordnung über Flugfunkzeugnisse":

§ 1 Allgemeines
(1) Zur Ausübung des Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienstes (Flugfunkdienst) bei Boden- und Luftfunkstellenin der Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen Flugfunkzeugnisses oder einer gleichwertigen Bescheinigung.


Zwar gibt es Ausnahmen für Freiballone, Luftsportgeräte und Segelflugzeuge, aber nur, "soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C und D betrieben werden".

Wer eine vollgültige Lizenz bzw. keine Bewegungseinschränkung im Luftraum haben möchte, wird vermutlich auch weiterhin gut beraten sein, ein BZF zu erwerben.
 
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Intrepid

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Alien
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Es gibt drei Wege, die Flugfunkrechte zu erwerben:

1. Prüfung bei der Bundesnetzagentur als Prüfungsbehörde. Dabei wird eine gem. FCL.025 erfolgreich abgelegte und von der zuständigen Luftfahrtbehörde bescheinigte theoretische Prüfung für den Lizenzerwerb durch die Bundesnetzagentur anerkannt. Die praktische Prüfung der Sprechgruppen erfolgt im Rahmen eines simulierten Fluges. Nach dieser praktischen Flugfunkprüfung erhält der Bewerber ein entsprechendes Flugfunkzeugnis durch die Bundesnetzagentur und ist damit zur Ausübung des Flugfunks an Boden- und Luftfunkstellen berechtigt. Nach erfolgreich abgelegter praktischer Prüfung zum Lizenzerwerb erhält der Bewerber durch die zuständige Luftfahrtbehörde den Eintrag der Sprechfunkrechte in die Lizenz.

2. Prüfung bei einer Luftfahrtbehörde mit berufenen Mitarbeitern. Dabei wird zusätzlich zur theoretischen und praktischen Prüfung zum Erwerb einer Lizenz auch die Prüfung der Sprechgruppen in einem „classroom-testing“ durchgeführt. Nach erfolgreicher Abnahme dieser Prüfungen werden im Zusammenhang mit einem Sprachnachweis die Sprechfunkrechte in die Lizenz eingetragen. In diesem Falle stellt dieser Eintrag eine gleichwertige Qualifikation zum Flugfunkzeugnis dar. Das Flugfunkzeugnis kann auf Wunsch bei der Bundesnetzagentur ohne weitere Prüfung erworben werden. Wird das Flugfunkzeugnis nicht erworben, ist der Lizenzinhaber nur zur Durchführung des Flugfunks von einer Luftfunkstelle berechtigt, nicht jedoch von einer Bodenfunkstelle.

3. Prüfung bei einer Luftfahrtbehörde ohne berufene Mitarbeiter. Nach erfolgreicher Abnahme dieser Prüfungen werden die Sprechfunkrechte im Zusammenhang mit einem Sprachnachweis in die Lizenz eingetragen. In diesem Falle kann jedoch nach Vorlage der Lizenz bei der Bundesnetzagentur kein Flugfunkzeugnis erworben werden. Der Lizenzinhaber ist zur Durchführung des Flugfunks von einer Luftfunkstelle berechtigt, nicht jedoch von einer Bodenfunkstelle.

Es ist der Bundesnetzagentur nicht leicht gefallen, sich dem europäischen Luftrecht zu unterwerfen. Deshalb diese geschwurbelten Unterscheidungen zwischen Luftfunk- und Bodenfunkstelle. Die Bodenfunkstelle unterliegt nicht dem europäischen Luftrecht, da darf die Bundesnetzagentur noch (ver)walten.



Nachtrag: jenseits der nationalen Grenzen ist das Sprechfunkzeugnis nichts wert. Dort interessiert nur der Eintrag in Feld XII der Lizenz "The holder of this licence has demonstrated competence to operate R/T equipment on board aircraft in xxx or English language according to visual- (and instrument) flight rules".
 
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wilco

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Erstmal danke ich für diesen Überblick!

1.) d'accord.

2.) auch d'accord, ist wohl häufiger bei LBA-Prüfungen und kommerziellen Flugschulen, die sich die Prüfer konmen lassen. (ist nicht so mein Bereich)

3.) Frage: Da steht für mich immer noch die Einschränkung aus der Flugfunkverordnung im Raum, also kein Betrieb im Luftraum C und D.

Hintergrund: Die Ausbildung z.b. im DAeC ist grundsätzlich auf eine gleichberechtigte Teilnahme der Segelfieger am Luftverkehr gemünzt, folglich: alle Rechte - alle Lufträume.

Und: Die DFS wird den Teufel tun, Leute ohne BZF-Sprachprüfung in freigabepflichtige Lufträume fliegen zu lassen, denke ich.
 
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Intrepid

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3.) Frage: Da steht für mich immer noch die Einschränkung aus der Flugfunkverordnung im Raum, also kein Betrieb im Luftraum C und D. ("B" ham'wa ja nicht)

Hintergrund: Die Ausbildung z.b. im DAeC ist auf eine gleichberechtigte Teilnahme der Segellfieger am Luftverkehr gemünzt, folglich: alle Rechte - alle Lufträume.

Und: Die DFS wird den Teufel tun, Leute ohne BZF-Sprachprüfung in freigabepflichtige Lufträume fliegen zu lassen.
Mag sein, dass die deutschen Behörden liederlich gearbeitet haben und noch die eine oder andere Verordnung anpassen müssen. Zum Beispiel ist das BAF für die Einhaltung von Regeln im Luftraum zuständig, nicht mehr die DFS. Europäisches Luftrecht sieht kein Sprechfunkzeugnis vor. Also kann es für ein Luftfahrzeug nicht gefordert werden. Da muss sich Deutschland der EU unterordnen.

Aber guter Hinweis, ich werde das bei Gelegenheit mal an geeigneter Stelle ansprechen. Vielleicht kann man das ja in sich konsistent machen.



Nachtrag:
Die DFS wird den Teufel tun, Leute ohne BZF-Sprachprüfung in freigabepflichtige Lufträume fliegen zu lassen, denke ich.
Sie müssen sie fliegen lassen, sie haben keine andere Wahl. Deutsche Lizenzen sind in der Beziehung jeder anderen europäischen Lizenz gleichgestellt.
 
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markus33

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Also ich habe mein BZF1 letztes Jahr einfach beim Luftamt (in meinem Fall Süd) in einem Aufwasch mit meiner PPL(A) Theorie Prüfung abgelegt. Den Sprachtest habe ich bei einem regionalen Anbieter (erst mal "nur" Level 5) abgelegt. Bei diesem Anbieter hätte man auch die Chance vorher noch mal in ein Sprachtraining zu gehen falls man im Englischen noch etwas wackelig ist. Ein reines auswendig lernen bestimmter Texte halte ich nicht für sinnvoll da es ja auch mal Situationen geben kann wo man sicher im Englischen sein muss, gerade am Funk.
 
Kenneth

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Ein reines auswendig lernen bestimmter Texte halte ich nicht für sinnvoll da es ja auch mal Situationen geben kann wo man sicher im Englischen sein muss, gerade am Funk.
Wenn man an der - rein sprachlich gesehen - einfache BZF Prüfung durchfällt, dann würde ich auch eher ein Pauken von relevanten Vokabeln mit einer Art Sprachtraining kombinieren. Das erleichtert das Lernen erheblich, weil man Sinn und Zusammenhang versteht.

Aber was weiss ich davon. Würde ich noch fliegen, dann käme irgendwie einen Sprachtest in Deutsch auf mich zu, damit ich nach 29 J in Deutschland und +20 J Fliegerei hier weiterhin Deutsch im Funk sprechen dürfte (nicht meine Muttersprache). Und niemand würde mich dazu bringen, "ready for departure" in Jesenwang zu sagen...
 
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