Einsatz von Rettungshubschraubern im Verteidigungsfall

Diskutiere Einsatz von Rettungshubschraubern im Verteidigungsfall im Hubschrauberforum Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Mal eine (ernstgemeinte) Frage an die, die es wissen könnten: Werden eigentlich die deutschen Rettungshubschrauber von ADAC, DRF u.a. mit ihren...
BerndK

BerndK

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Mal eine (ernstgemeinte) Frage an die, die es wissen könnten:
Werden eigentlich die deutschen Rettungshubschrauber von ADAC, DRF u.a. mit ihren Besatzungen im Verteidigungsfall der Bundeswehr unterstellt? Wäre dann ja ein ganz schöner Zuwachs für die Bw.
Fall das NfD ist, bitte die Frage schnell vergessen!
 
pok

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Alien
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Das ginge rechtlich so gar nicht. Die Besatzungen sind keine Soldaten und haben keinen Kombattantenstatus. Früher, als der BGS noch Kombattant war und die Rettungshubschrauber von BGS Besatzungen geflogen wurden und dem BGS gehörten war das noch anders, aber das hat man schon vor Jahrzehnten aus politischen Gründen geändert und inzwischen sind die meisten Rettungshubschrauber zivil.
Ebenfalls ergibt es keinen Sinn, den Dispatch in einer Krise umzustellen.
An dem Problem einen Rettungshubschrauber in einem umkämpften Luftraum zu betreiben ändert das nichts, ich denke in einer Situation, in der die Ukraine z. B. gerade ist, wird der Betrieb eingestellt und ggf. werden militärische Hubschrauber die Versorgung der Zivilbevölkerung übernehmen.
 
troschi

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Die Bundespolizei hat zwar keinen Kombattantenstatus mehr, aber die von ihr technisch und fliegerisch betreuten RTH sind „Zivilschutzhubschrauber“ (ZSH). Sie sind in Friedenszeiten dem Rettungsdienst der Länder zur Nutzung überlassen. Im V-Fall würde diese Überlassung meines Erachtens theoretisch enden und sie würden wahrscheinlich als „Einsatz- und Führungsmittel“ im Zivilschutz eingesetzt. Der Bund hätte dann also Zugriff auf die Maschinen (18 an der Zahl)

“Theoretisch“ deshalb, weil das logischerweise noch nie so passiert ist. Wer dann die Einsatzkoordination der ZSH im V-Fall übernehmen würde ist mir nicht klar. Das Ahrtal hat ja schon gezeigt, wie schwierig das ist. Ob es selbst im V-Fall dann nicht besser wäre, die ZSH soweit möglich weiterhin als RTH einzusetzen und die von den zuständigen Leitstellen disponieren zu lassen, sei mal dahingestellt.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betont naturgemäß immer den Zivilschutz-Aspekt der ZSH. Letztendlich ist dieses argumentative Konstrukt (was der ehemalige BBK-Präsident oft als „Verwaltungswunder“ bezeichnete) eigentlich bei Betriebsaufnahme der ZSH 1971 nur geschaffen worden, um den Einsatz von Bundesmitteln und Bundes-Personal im Rettungsdienst, der Kompetenzbereich der Länder ist, zu legitimieren.
 
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BerndK

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Vielen Dank, @pok und @troschi, für diese interessanten Antworten auf meine Frage.
Wenn ich Euch richtig verstanden habe, können die zivilen RTH nicht von der Bw übernommen werden und bleiben im V-Fall am Boden - oder werden vieleicht im rückwärtigen Bereich für Rettungsdienste eingesetzt. Da etliche der Piloten u.a. von der Bw kommen, könnte ich mir vorstellen, dass diese dann wieder in die grüngraue Kombi wechseln dürfen/können/müssen.
Die Helikopter der Bundespolizei würden dann im Zivilschutz eingesetzt oder ebenfalls weiterhin als RTH ihren Dienst versehen.
Wäre eine schön Aufgabe für die verschiedenen betroffenen Ministerien (Innen, Verkehr, Verteidigung), hier zusammen mit den Bundesländern mal eine Lösung für die Einsatzkoordination zu finden.
 
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Vielen Dank, @pok und @troschi, für diese interessanten Antworten auf meine Frage.
...
Da etliche der Piloten u.a. von der Bw kommen, könnte ich mir vorstellen, dass diese dann wieder in die grüngraue Kombi wechseln dürfen/können/müssen.
....
Wenn überhaupt dann nur die Piloten, die erst kürzlich ausgeschieden sind und auch nur, wenn für den Typ gerade zuwenig combat ready crews zur Verfügung stehen.
Einen UH1-D Piloten, der seit 5 Jahren Zivilist ist, wird man wohl kaum einziehen, aber theoretisch dürfte man das im V-Fall.
 
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Wenn ich Euch richtig verstanden habe, können die zivilen RTH nicht von der Bw übernommen werden und bleiben im V-Fall am Boden ...
Die haben im V-Fall doch mehr zu tun als in Friedenszeiten. Warum sollten die am Boden bleiben? Polizeihubschrauber, Feuerwehren, Rettungswagen und die unzähligen BOS-Drohnen werden doch auch weiter eingesetzt werden.
 
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Wenn der Luftraum vom Gegner kontrolliert wird und am Boden beide Seiten mit MANPADS auf der Schulter vorgehen werden ADAC und Konsorten sicher den Betrieb einstellen, schon aus Versicherungsgründen.
 
Intrepid

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... Versicherungsgründen.
In einem Krieg gehen die Hubschrauber sowieso kaputt. Da kann man sie besser einsetzen bis sie am Boden zerstört werden.

Ich stelle mir gerade die Besatzung eines Rettungshubschraubers in Kiew vor, die aus Versicherungsgründen einen Schwerverwundeten nicht zum Krankenhaus fliegen will.
 
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....
Ich stelle mir gerade die Besatzung eines Rettungshubschraubers in Kiew vor, die aus Versicherungsgründen einen Schwerverwundeten nicht zum Krankenhaus fliegen will.
Es gibt gewisse kulturelle Unterschiede zwischen Deutschland und der Ukraine. Es würden in Deutschland auch keine Waffen an eine ad Hoc Miliz ausgegeben und die Bevölkerung würde auch nicht aufgefordert werden Straßenschilder abzubauen und improvisierte Brandbomben zu bauen.
 
Chopper80

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Wenn der Luftraum vom Gegner kontrolliert wird und am Boden beide Seiten mit MANPADS auf der Schulter vorgehen werden ADAC und Konsorten sicher den Betrieb einstellen, schon aus Versicherungsgründen.
Die zivilen RTHs in D sind m. W. nicht versichert, nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht für Fremdschäden.

C80
 
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Die zivilen RTHs in D sind m. W. nicht versichert, nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht für Fremdschäden.

C80
Eigentlich schließen alle Versicherungen Ihren Schutz im Kriegs oder „Innere Unruhe“ Fall aus. Ich lese Versicherungsbedingungen eigentlich immer bevor ich unterschreibe durch und das steht immer im "Kleingedruckten".
Ohne Versicherung darf kein ziviles deutsches Luftfahrzeug betrieben werden.
 
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Ohne Versicherung darf kein ziviles deutsches Luftfahrzeug betrieben werden.
Ja, das ist wie bei den Kfz. Haftpflicht ist ein Muss. Bei Teil/Vollkasko kann man wählen. Und da sind die Prämien bei den RTH so hoch dass das bei den glücklicherweise geringen Unfallzahlen besser ist darauf zu verzichten.

C80
 
Intrepid

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Ohne Versicherung darf kein ziviles deutsches Luftfahrzeug betrieben werden.
Wir schreiben von Krieg und Rettung von Menschenleben. Natürlich fliegt dann irgendwann kein Rettungshubschrauber mehr. Aber sicher nicht, weil er nicht versichert ist.
 
AE

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Eventuell mir Rot Kreuz Kennzeichnung nichtmilitärisch einsetzen. Versicherung im Verteidigungsfall kann man sowieso ausschließen. Schadensersatzansprüche kann man später mit den Behördenvertretern klären, auf deren Weisung man gehandelt hat, so es so etwas dann noch gibt.
 
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