Die Bundespolizei hat zwar keinen Kombattantenstatus mehr, aber die von ihr technisch und fliegerisch betreuten RTH sind „Zivilschutzhubschrauber“ (ZSH). Sie sind in Friedenszeiten dem Rettungsdienst der Länder zur Nutzung überlassen. Im V-Fall würde diese Überlassung meines Erachtens theoretisch enden und sie würden wahrscheinlich als „Einsatz- und Führungsmittel“ im Zivilschutz eingesetzt. Der Bund hätte dann also Zugriff auf die Maschinen (18 an der Zahl)
“Theoretisch“ deshalb, weil das logischerweise noch nie so passiert ist. Wer dann die Einsatzkoordination der ZSH im V-Fall übernehmen würde ist mir nicht klar. Das Ahrtal hat ja schon gezeigt, wie schwierig das ist. Ob es selbst im V-Fall dann nicht besser wäre, die ZSH soweit möglich weiterhin als RTH einzusetzen und die von den zuständigen Leitstellen disponieren zu lassen, sei mal dahingestellt.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betont naturgemäß immer den Zivilschutz-Aspekt der ZSH. Letztendlich ist dieses argumentative Konstrukt (was der ehemalige BBK-Präsident oft als „Verwaltungswunder“ bezeichnete) eigentlich bei Betriebsaufnahme der ZSH 1971 nur geschaffen worden, um den Einsatz von Bundesmitteln und Bundes-Personal im Rettungsdienst, der Kompetenzbereich der Länder ist, zu legitimieren.