"Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung

Diskutiere "Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Die schon vorhandene Kompromisslösung wurde gekippt...vom Bundesverteidigungsministerium, begründet mit Interessen der Bundeswehr...

n/a

Guest
Die schon vorhandene Kompromisslösung wurde gekippt...vom Bundesverteidigungsministerium, begründet mit Interessen der Bundeswehr...

https://www.dmfv.aero/allgemein/luftverkehrsordnung-querschuesse-aus-dem-verteidigungsministerium/

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01/2017-01-18-drohnen-verordnung.html?nn=434518

Da hat sich wohl das Verteidigungsministerium gegen den Verkehrsminister durchgesetzt.

Aber noch ist es nicht Gesetz, der Bundesrat muss dem zustimmen.

Gruß Rolf
 
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sixmilesout

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Für soviele Schwachsinnige Gesetze in den letzten 20 Jahren, hätte der Bundestag den Nobelpreis verdient.
 

Michael aus G.

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Die schon vorhandene Kompromisslösung wurde gekippt...vom Bundesverteidigungsministerium, begründet mit Interessen der Bundeswehr...

https://www.dmfv.aero/allgemein/luftverkehrsordnung-querschuesse-aus-dem-verteidigungsministerium/

Begründet wird der Vorstoß aus dem Bundesverteidigungsministerium mit den Interessen der Bundeswehr angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage sowie den Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen über Deutschland. Eine gleich aus mehreren Gründen fragwürdige Argumentation. Denn einerseits war die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem. Andererseits stellt sich die Frage, ob hier abseits der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des Parlaments die Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren getroffen werden sollen.
Das kann ich bejahen. Ich hab selbst vor ein paar Jahren an Verordnungen mitgearbeitet, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren neu regeln. Einige dürften mittlerweile im Kraft sein. Allerdings war da noch kein "Kampf gegen den Terror" Hype in den Amtsstuben... :FFEEK:
 
Aziraphale

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Ich denke, hier sollten alle, die am (freien) Modellflug Interesse haben, nun tätig werden und an der Mail-Aktion von http://www.pro-modellflug.de/ teilnehmen.

Auch wenn zugelassene Modellfluggelände eine Sonderbehandlung erfahren, ist z.B. Hangflug in Zukunft nur noch eingeschränkt möglich. Das ist in meinen Augen nicht akzeptabel, da speziell hier die Gefährdung m.E. sehr gering ist: Die Hangflieger fliegen in Sichtweite und die Regel, dass manntragender Verkehr Vorrang hat, ist allgemein bekannt und wird gut umgesetzt.

Ich finde es äußerst ärgerlich, dass der mühsam ausgearbeitete Kompromiss nun so mir-nichts-Dir-nichts durch die Hintertür gekippt wird.

Gruß, Azi
 

n/a

Guest
Lest euch mal das Sitzungsprotokoll durch.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18211.pdf

Da werden auch die wahren Gründe von Dobrindt genannt. Es ist immer nur von Drohnen die Rede, der normale Modellflug kommt nicht vor.
Warum der bisherige Kompromiss nicht ausreichen soll?--> kein Wort darüber...

Es soll der Luftraum oberhalb 100m für die gewerblichen (Paket...usw.) Drohnen freigehalten werden, wegen Tiefflügen der Bundeswehr oder der allgemeinen Sicherheitslage bestimmt nicht.
Deswegen nicht höher als 100m, um... Zitat > neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen<

Der (freie) Modellflug wird damit unterbunden.

Und deswegen knallen beim UAVDACH die Sektkorken.
http://www.uavdach.org/website2016/index.php/newsleser/presseerklaerung-uav-d-a-ch-zur-geplanten-aenderung-luftvo.html

Gruß Rolf
 

Flusirainer

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Ob Sozialismus über alles, oder Wirtschaft über alles.

Der Mensch, als einfach nur ein Mensch zu sein, bleibt am Ende unter beiden Systemen lästiges Beiwerk, obwohl ihm beides als die heilige Kuh propagiert wird/wurde.
 
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Hallo Rolf,

danke für Deinen Link!
Doch, doch, über Modellflieger wird gleich in der Eingangsrede gesprochen. Zitat:
"Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass wir uns besonders
über Ausnahmen für sogenannte Modellflieger
unterhalten haben. Es gibt zahlreiche Ausnahmen für den
Modellflugsport. Insbesondere werden auf Modellfluggeländen
die Einschränkungen, die ich vorhin genannt
habe, so nicht zum Tragen kommen. Das heißt, auf Modellflugplätzen
gilt weder die Höhenbeschränkung noch
gelten andere entsprechende Einschränkungen, sodass
man davon ausgehen kann, dass Modellflieger in Vereinen
ihrem Sport so, wie bisher schon gewohnt, nachgehen
können."

D.h. man geht davon aus, dass es zukünftig reicht, den Modellflug > 100 m Höhe auf Modellflugplätze zu beschränken.
Das ist ja das Fatale!

Gruß, Azi
 
Mataschke

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Na dann hoffen wir mal das es zu keinem Zwischenfall mit einem uavdach.org Verbands Mitglied geben wird. :roll: 70 Zwischenfälle bei über 500.000 Drohnen.... Wie viele verkehrstote gibt es im Jahr :( traurig traurig....


Gruß Michael
 
Speedy#32

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Bitte keinen Shitstorm , aber worin liegt das Problem Modellflug auf entsprechende Modellflugplätze zu beschränken?
Ich bin kein Modellpilot deshalb rein für's Verständnis.
 
Aziraphale

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Servus,

das liegt zum Einen daran, dass Hänge, an denen bei entsprechendem Wind oder guter Thermik geflogen werden kann, üblicherweise keine ausgewiesenen Modellfluggelände sind und zum Anderen daran, dass die Zulassung eines Modellfluggeländes recht schwierig ist und damit die Chancen auf die Erhebung eines geeigneten Geländes (mit vom Grundstückseigner gewünschten oder geduldeten Modellflug) sehr klein bis unmöglich sind. Damit ist der Hangflug in Deutschland von einem auf den anderen Tag praktisch tot.

Weiterhin ist dann das sogenannte "Wildfliegen" nicht mehr erlaubt, zumindest nicht > 100 m Flughöhe.
Darunter fallen Sportarten wie das F3K-Fliegen (Schleudersegler mit nicht immer < 250 g Masse), wobei der Flieger schon beim Start locker > 50 m erreichen kann. Noch etwas Thermik dazu und - zack - ist man am Deckel.

Die Liste lässt sich noch weiter fortführen...

Gruß, Azi
 

n/a

Guest
Hallo Speedy#32,

es gibt genügend Modellflieger welche nicht auf sog. Modellflugplätzen fliegen.

Alles was heute < 5 kg ist und ohne Verbrenner fliegt (im Abstand von 1,5 km zu [richtigen] Flugplätzen und Wohngebieten) braucht keine sog. Aufstiegserlaubnis und damit keinen Modellflugplatz, den es nach Luftrecht sowieso nicht gibt. Das sind alle Segler, auch die mit E-Antrieb, und selbst der Verbrennerflieger braucht außerhalb der 1,5 km keine Aufstiegserlaubnis und damit keinen sog. Modellflugplatz.

Einen Modellflug nach den heutigen Regeln (speziell § 20 [alt § 16] LuftVO >Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums<) gibt es dann nicht mehr.

§ 21 LuftVO (Nutzung des kontrollierten Luftraums) zeigt das der heutige unkontrollierte Luftraum G uneingeschränkt für Modellflug nutzbar ist.

Details kannst du hier nachlesen: Modellflug und Luftrecht

http://www.rc-network.de/forum/content.php/376-Modellflug-und-Luftrecht

da steht sehr präzise nach welchen Regeln bisher Modellflug problemlos betrieben wird.

Gruß Rolf
 
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n/a

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Hier die Stellungnahme des DAeC

http://modellflugimdaec.de/aktuelles/477-es-ist-noch-nicht-vollbracht

DAeC und DMFV hatten einen Kompromiss verhandelt, nun soll der 100m Deckel wieder eingeführt werden, ohne das es darüber überhaupt eine vorherige Aussprache gegeben hat. Mit der Verteidigungsministerin (BMVg Flinten-Uschi) hat er gesprochen und deren Wünsche verwirklicht.

Was der Dobrindt als Chef des BMVi da gemacht hat, im süddeutschen Raum gibt es dafür den Begriff "hinterfotzig", na ja, der kommt ja auch aus dem Süden der Republik.

Das bis dahin vorhandene Vertrauensverhältnis der Verbände zum BMVi ist zerstört.

Gruß Rolf

Sorry, habe die Abkürzungen nicht richtig gebraucht und nun korrigiert.

BMVg=Bundesministerium der Verteidigung -> Chef Ursula von der Leyen
BMVi=Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur -> Chef Alexander Dobrindt

Kommentar aus RCN:
...man redet vorher miteinander, trifft eine Vereinbarung und scheißt nicht anschließend allen auf die Hand.
...Jahrzehntelanger Modellflug in Deutschland, anerkannt und unglaublich technisch innovativ wird im Prinzip zerschlagen.
Ganze Vereine, Jugendgruppen, unendlich friedliche Modellflieger verlieren ihre Basis für den Modellflug in allen mir bekannten Facetten.
Welch ein Irrsinn wird da vorgenommen-ich kann es immer noch nicht glauben !!
 
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odlanair

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Es wird wohl noch so weit kommen, dass die Plastikmodellbauer belangt werden können,
Wenn ihnen das Modell vom Basteltisch fällt.

Nicht mal in der DDR war es so stark eingeschränkt ...
 

diver

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Nicht mal in der DDR war es so stark eingeschränkt ...
Na ja, in der Erinnerung scheint so einiges zu verblassen.

Der Modellflug war damals schon allein deshalb massiv eingeschränkt, weil für jeden Betrieb einer Funksteuerung eine Genehmigung erforderlich war. Dazu musste das Gerät vorgeführt werden, die Leistung und die Störstrahlung wurde gemessen. Anschließend gab es eine individuelle Registriernummer plus Genehmigung plus schriftliche Belehrung über die Verwendung. Beschlagnahme jederzeit möglich.

Über den quasi bestehenden Organisationszwang in der GST und die daraus resultierende Aufsicht und Überwachung rede ich jetzt mal nicht.

Ich bin mir jedoch sicher, dass die VoPo in kürzester Zeit jeden Deppen ermittelt und sanktioniert hätte, der mit einem Flugmodell unerlaubt auch nur in der Nähe eines Flugplatzes gesichtet, geschweige denn einem Luftfahrzeug in die Quere gekommen wäre.
 
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Mataschke

Mataschke

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Bitte keinen Shitstorm , aber worin liegt das Problem Modellflug auf entsprechende Modellflugplätze zu beschränken?
Ich bin kein Modellpilot deshalb rein für's Verständnis.


Nö kein Shitstorm!

Es gibt auch viele Modellflieger die sich auf der grünen Wiese treffen, sog. WildFlieger.

Die aber entgegen landläufiger Meinung, sowohl versichert wie auch die nötigen Erlaubnisse vom Grundstückseigentümer haben, Modellflug durchzuführen.
Dazu kommt, wie auch anderweitig angesprochen die Zulassungen für "neue Plätze" so hoch sind, dass die Auflagen gar nicht mehr erfüllt werden können.
Andererseits gibt es Modellflieger denen "Vereinsmeierei" einfach nicht liegt...
All diese sind jetzt "gekniffen"

Eigentlich hat die DFS ja vor einem halben Jahr mit der allgemein Erlaubnis in Kontrollzonen für mich signalisiert das das "Problem" so gravierend nicht sein kann.

Aber auch die Mainstream Medien haben ja gut dazu beigetragen immer wieder Wasser auf die Mühlen zu kippen und seien wir mal ehrlich, wie viele der Abgeordneten die das jetzt entscheiden, sehen im Modellflug ein ernsthaftes Hobby mit High-end Technik in Aerodynamik, Mechanik...
Die belächeln das doch als Spielzeug für große Jungs.

Und wenn ich dann lese zur "Terror Abwehr"... *faustball*





Gruß Michael
 

n/a

Guest
Das was Dobrindt jetzt macht entspricht der Forderung von Amazon, worüber heise schon im Januar und Mai 2016 berichtet hat --> den Luftraum für Packetdrohnen freimachen.
Eigentlich ist die "neue" Verordnung nicht gegen Drohnen sondern dafür gedacht (neue Geschäftsmodelle)

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Amazon-Prime-Air-Lieferdrohne-soll-Pakete-bis-zu-2-5-kg-Gewicht-transportieren-koennen-3074817.html

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Drohnen-Amazon-formuliert-Forderungen-zur-Luftraum-Verwaltung-3196748.html
Zitat: >...also von 200 bis 400 Fuß (61 bis 122 Meter) über Boden, wäre besonders leistungsfähigen Drohnen vorbehalten...<

Gruß Rolf

PS. Was machen eigentlich die Gleitschirmflieger, Segler, Paragleiter, UL, Hubschrauber und Heißluftbalone welche ja zumindestens zeitweise im Packetdrohnenluftraum > 100m nach VFR-Regeln unterwegs sind?
 
Intrepid

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Was machen eigentlich die Gleitschirmflieger, Segler, Paragleiter, UL, Hubschrauber und Heißluftbalone welche ja zumindestens zeitweise im Packetdrohnenluftraum > 100m nach VFR-Regeln unterwegs sind?
Der Paketdrohnenluftraum wird keine großflächige undurchdringliche Schicht werden, sondern ein Geflecht aus Drohnenstraßen welches wie ein Strickmusterplan aussieht. Zumindest außerhalb der Ballungsgebiete. Und in den Lücken bleibt Platz für alles andere.

In den Ballungsgebieten wird es viel interessanter. Denn dort muss ein Absturzschutz für die Menschen unter den Drohnen geschaffen werden. Da wird es wohl überdachte Bürgersteige unter den Drohnenstraßen geben.
 

Michael aus G.

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In den Ballungsgebieten wird es viel interessanter. Denn dort muss ein Absturzschutz für die Menschen unter den Drohnen geschaffen werden. Da wird es wohl überdachte Bürgersteige unter den Drohnenstraßen geben.
Hört sich eher nach einer Geschichte der Schildaer Bürger an... :FFTeufel:
 
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Lubeo

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PS. Was machen eigentlich die Gleitschirmflieger, Segler, Paragleiter, UL, Hubschrauber und Heißluftbalone welche ja zumindestens zeitweise im Packetdrohnenluftraum > 100m nach VFR-Regeln unterwegs sind?
Vielleicht nie ausserhalb von Flugplätzen landen oder gar nicht erst starten? :FFTeufel:

Mal losgelöst von De ...

Autonome Drohnen und VFR beissen sich meines Erachtens. VFR und Drohnen hätte nur Sinn wenn die Drohne eine oder mehrere Kameras an Bord haben welche dem Piloten am Boden in Echtzeit eine gute Übersicht über die Umgebung mit genügend Auflösung bietet. Das wäre mit den heutigen Head-Tracking-Systemen durch aus möglich. Im Gegenzug wäre es begrüssenswert wenn die Drohne auch genügend gross wäre um von den Privatpiloten gesehen zu werden. Wobei eigentlich immer das bemannte Flugzeug Vorrang haben und immer die Drohne ausweichen sollte. So betrachtet spielt es dann keine Rolle ob der PPL-Inhaber die Drohne sieht oder nicht; er wäre dann immer im Recht, es sei denn, man stellt barbarischer Weise das Recht von kommerziellen Unternehmen über das von Menschenleben.

Ansonsten haben autonome Drohnen nur etwas im Lufträumen verloren wo auch eine Transponderpflicht herrscht. Und hier wäre es nicht verwunderlich falls eines Tages eine Art energiesparsame Mini-Transponder für Drohnen auf dem Markt käme die dann für alle, auch für die Segelflieger und Paras, zur Pflicht werden.

Wobei, von welchen Paketdrohnen reden wir?:headscratch:
Eine Paketauslieferung mit Drohnen ist und bleibt für mich zur Zeit Non-Sens. Es muss im Gegensatz zu einem Pöstler, der das Paket ins Paketfach legt, immer jemand vor Ort sein damit bei Regen das Paket nicht nass wird oder in manchen Gegenden das Paket nicht geklaut wird. Man bedenke, es gibt Kulten im globalen Dörfchen nach denen ein Diebstal nur dann einer ist, wenn der Beklaute dies auch selbst sieht. Ansonsten ist es eine rechtmässige Bereicherung. Das hat vermutlich flyzipline.com auch erkannt. (Scheinbar ein sehr durchdachtes Konzept für abgelegene Siedlungen, einzig ein wiederverwendbaren GPS-gesteuerten Fallschirm wäre da noch dienlicher um die Abwurfhöhe zu vergrössern und die Landzone einzuschränken)
 
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