Eigentlich für mich auch egal, ob er es nun tatsächlich ist oder nicht! In diesem Thread soll es ja allgemein ums Thema Urheberrecht gehen.
Für mich stellt sich als erstes die Frage:
Kann ich als Anwender, für eine Urheberrechtsverletzung belangt werden, die ja eigentlich von einer Gruppe Flugsimbegeisterter geschrieben und veröffentlicht wurde?
Bin ich als Anwender dazu genötigt zu überprüfen, inwieweit die Inhalte einer Software gegen Urheberrecht verstoßen (ist ja im deutschen Recht manchmal recht verzwickt!).
Wir wissen ja auch alle, das Microsoft so gegen einige Urheberrechte verstoßen hat. Die betroffenen Firmen klagen ja aber auch nicht gegen den Anwender sondern ganz klar gegen den Verursacher.
Ist es generell eine Urheberrechtsverletzung, wenn Screenshots einer Software veröffentlicht werden?
Vom grundgedanken wahrscheinlich schon, anderseits wäre es die beste und billigste Werbung überhaupt!
Ich meine, Gegenstand der Diskussion ist FF5 - eine Freeware! Aber wer kann mir sagen, das in Simulationen wie FS9/FSX, IL1946, DCS-Blackshark, LockOn usw, nicht irgendwelche Inhalte einfach geklaut wurden?
Das Copyright geschütze Inhalte (welcher Art auch immer) nicht ohne Erlaubnis blindlings verwendet werden dürfen ist ebenfalls klar!
Wie ist dies aber im zusammenhang mit Herrn Balters Webseite - es ist keine
.de Domain sondern .com und ein Impressum ist auch nicht vorhanden.
Kann Herr Balter hier überhaupt sein Urheberrecht nach deutschen Gesetzen geltend machen?
Was ist mit den vielen Fotos die hier von vielen Luftfahrtbegeisterten veröffentlicht werden die von ihnen selber fotografiert wurden? Nicht immer findet sich ein Copyright-Hinweis.
Oder wie verhält es sich mit dem Foto-Threat, wo die Mitglieder verrückte veränderungen an den Fotos vornehmen usw. Da werden sicher auch nicht immer eigene Werke verwendet.
Und woher weiß ich das Bilder wie auf der Seite von Herr Balter tatsächlich seine Originale sind? Einen Namen und Copyright kann jeder drunter setzen.
Selbst wenn er die Bilder als Originale verkauft, was wenn es nicht stimmt?
Kann dann die Zeitung/Softwarefirma belangt werden, wenn sich der tatsächliche Urheber meldet?
Denke bei den vielen Bilder-Threads hier sind das sehr interessante Fragen und ich schätze mal bei den meisten Usern hier, ist das Thema doch eher ein Buch mit sieben Siegeln. Und bissl mehr Licht im Dunkeln wäre für jeden informativ.
MfG Pollux
P.S. Noch eine Anmerkung zu Herrn Balters Bildern, so wie es ausschaut, ist er recht rege dabei, wenn es darum geht, die Bilder nicht nur auf seiner Webseite zu veröffentlichen sondern auch auf anderen Plattformen. Für einen freien Fotografen der damit Geld verdienen will, halte ich dies etwas sonderbar. Warum veröffentlicht er die Bilder nicht ausschließlich auf seiner Webseite?
Er sorgt ja quasi selbst für eine rege Verbreitung! Womit seine eigene Aussage, das Bild könne nur er selber besitzen, vollkommen an der Realität vorbeigeht.