Übrigens, so ganz nebenbei, Wikipedia [1] fasst das schön zusammen:
"Ist eine Sache nur verschmutzt und kann sie ohne großen Aufwand gereinigt werden, so ist sie nicht beschädigt worden."
"Seit [...] 2005 ist auch das nicht nur unerhebliche oder vorübergehende Verändern des Erscheinungsbilds tatbestandsmäßig (Absatz 2). Dieses Gesetz hatte die ausdrückliche Zielsetzung,
Graffiti strafrechtlich erfassen zu können. "
"Der
Bundesgerichtshof entschied auf Sachbeschädigung, als Umweltaktivisten eine Bahnstrecke mittels einer Vorrichtung so blockiert hatten, dass zwar die Schienen selbst nicht beschädigt waren, die Bahn aber nur durch Austauschen der Schienen die Strecke wieder befahrbar machen konnte. "
(Spart ganz allgemein viel Zeit, Ärger und Diskussionen sich einfach zuerst darüber zu informieren, wie etwas in der Realität und ausserhalb der eigenen Wunschvorstellungen gehandhabt wird. Denn so läuft der Hase, ob einem das dann passt oder nicht.)
[1]
Sachbeschädigung – Wikipedia