Maik
leider verstorben<br><img src="http://www.flugzeug
Der entsprechende Abschnitt lautetOriginal geschrieben von Peter
...
Ob es uns gefällt oder nicht, es existiert in diesem Gesetz keine "Grauzone", Ausnahmen sind eindeutig geregelt: Kunst oder geschichtliche Aufklärung!
Für "uns" Modellbauer treffen beide Ausnahmen nicht zu, es sein denn der breite Modellbau wird irgendwann mal als Kunst oder geschichtliche Aufklärung eingestuft, was ich jedoch für völlig unrealistisch halte. ...
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Wenn ich ein solches Modell als authentisches Abbild eines Originales baue, tue ich das doch quasi im Sinne einer "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" oder zumindest zu "ähnlichen Zwecken" :p
Naja, mal abwarten.