Doch, begründen kann man das - wir müssten aber tief in idelogische Tiefen absteigen - ist aber nicht immer gern gesehen ...
Die Begründung ist einfach folgende:
Das Tragen von NVA-Tätigkeitsabzeichen in der Bundeswehr kann allein schon deshalb nicht funktionieren, da Zitat ZDv 37/10:
580. Abzeichen ausländischer Streitkräfte dürfen getragen werden, sofern sie im Dienst, bei dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 4 Soldatengesetz oder im Rahmen von Patenschaftsveranstaltungen aufgrund einer
– besonderen militärischen Ausbildung
oder
– nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B. Schiessen)
erworben wurden.
Es hat jedoch in der deutschen Geschichte wohl nie einen Bundeswehrangehörigen gegeben, der zeitgleich bei der NVA Dienst tat um ein Abzeichen zu erwerben.
Die Problematik ist jedoch nicht neu und so verweise ich mal auf folgenden
Link.
Zusammengefasst:
VII. Zusammenfassung:
1. Es ist gegenwärtig nicht beabsichtigt, das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. 7. 1957 in bezug auf die Auszeichnungen der DDR zu überarbeiten.
2. Nach Nr. 2 der Anlage I zu Kapitel II des Einigungsvertrages sind ordnungsgemäß verliehene Orden und Medaillen der DDR wie Auszeichnungen nicht mehr bestehender Staaten zu behandeln. Grundsätzlich ist es demnach dem einzelnen überlassen, ob er derartige Auszeichnungen tatsächlich weiter tragen möchte. Eine Einschränkung erfährt dieses durch einen Protokollvermerk: demnach dürfen Auszeichnungen dann nicht geführt oder getragen werden, wenn dadurch der ordre public der Bundesrepublik Deutschland verletzt würde.
3. Bei folgenden Auszeichnungen bestehen Verbote bzw. Bedenken hinsichtlich des ordre public der Bundesrepublik Deutschland:
- Auszeichnungen des Ministeriums für Staatssicherheit,
- Auszeichnungen der Grenztruppen der DDR,
- Auszeichnungen der Deutschen Volkspolizei,
- Auszeichnungen der Kampfgruppen,
- Auszeichnungen der FDJ.
Mit Ausnahme der o. a. Auszeichnungen können wohl die anderen Auszeichnungen der DDR getragen werden.
4. Es besteht also für den einzelnen Ausgezeichneten die Pflicht zu prüfen, ob durch das Weitertragen der ordre public verletzt wird. ihn trifft, wie auch sonst im Odnungswidrigkeitenrecht, das Risiko einer Verfolgung aufgrund einer Ordnungswidrigkeit
nach § 16 des Ordensgesetzes.
Die Bundeswehr hatte 1990 in diesem Zusammenhang in einem Fernschreiben an alle Einheiten ( BMVg v. 26. 9. 1990, MsgNr. 041975) die vorläufige Anweisung gegeben, dass es Soldaten in Uniform und in Zivil verbietet, Orden, Medaillen oder Abzeichen der DDR in militärischen Anlagen und im Dienst außerhalb militärischer Anlagen zu tragen. Auch Klassifizierungs- und Fallschirmsprungabzeichen der NVA der DDR dürfen an der Uniform der Bundeswehr nicht getragen werden.
Ich als aktiver Soldat habe im übrigen überhaupt kein Problem die Lilli Marleen, das Panzerlied oder sonstige Lieder anzustimmen. Ausschließlich beim Westerwaldlied ist gegenüber der lebensälteren Bevölkerung rücksichtsvoll zu begegnen. Das Singen dieser Lieder setzt mir aber weder einen Wehrmachtshelm noch eine Hakenkreuzarmbinde auf.
Und eine Schlussbemerkung von mir noch um dieses Thema endgültig zu beenden:
Wer als Angehöriger der Bundeswehr den Gedanken hegt seine alten NVA-Abzeichen tragen zu wollen, der hat wohl ein gewisses Problem mit seiner Treuepflicht gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung.