gero
Alien
Hallo,
die BFU hat nach mehr als fünf Jahren nun den Untersuchungsbericht zum Unfall der DHC-2 vom 02.07.2006 veröffentlicht.
Was mir schwer zu denken gibt ist der Teil
Nein, ich will hier nicht die Anwohner / Fluglärmgegner vors Loch schieben. Mehr die genehmigenden Behörden und Flugplatzbetreiber. Die die Kröte der geänderten An-Abflugverfahren geschluckt haben, "um überhaupt fliegen zu können".
gero
die BFU hat nach mehr als fünf Jahren nun den Untersuchungsbericht zum Unfall der DHC-2 vom 02.07.2006 veröffentlicht.
Was mir schwer zu denken gibt ist der Teil
Da haben eine Reihe von Personen und Behörden die Wünsche des Lärmschutzes vor die Forderungen der Flugsicherheit gestellt. Einen Flugplatz genehmigt / betrieben obwohl in der kritischen Startphase keine Notlandemöglichkeit besteht.BFU schrieb:Nach § 6 Abs. 2, 3 LuftVG musste das Gelände für einen Flugplatz geeignet sein,
d.h. die öffentliche Sicherheit und Ordnung durfte nicht gefährdet sein. In der Ge-
nehmigung des Sonderwasserlandeplatzes Hamburg Norderelbe vom 20.08.2001
mit dem Änderungsbescheid vom 29.08.2005 wurde neben zahlreichen Aspekten der
Lärmentwicklung die Sicherheit durch den Schiffsverkehr auf der Elbe betrachtet, je-
doch nicht die Flugsicherheit bei einem eventuellen Motorausfall bis zum Erreichen
der Mindestflughöhe. Insbesondere im An- und Abflugbereich des Sonderwasserlan-
deplatzes hätten Möglichkeiten für eventuelle Außen– und Notlandungen vorhanden
sein sollen.
Nein, ich will hier nicht die Anwohner / Fluglärmgegner vors Loch schieben. Mehr die genehmigenden Behörden und Flugplatzbetreiber. Die die Kröte der geänderten An-Abflugverfahren geschluckt haben, "um überhaupt fliegen zu können".
gero