jackrabbit
Astronaut
@pok
Moin,
da liegst Du für Deutschland halt falsch. Für den Verlust der Tür ist der Hersteller verantwortlich, er haftet für die Arbeit und Sorgfalt seines Mitarbeiters. Diesem gegenüber hat er eine Aufsichts- und genauso eine Fürsorgepflicht. Einen oder mehreren Mitarbeitern gegenüber Dritten/ nach außen die Schuld zu geben und diese als Schuldige hinzustellen funktioniert also in Deutschland nicht. Sabotage oder Vorsatz mal außen vor gelassen, aber auch das müsste man als Hersteller unterbinden, auch wenn es trotzdem strafrechtlich relevant ist.
Wahrscheinlich kann man Ermittlungsbehörden hinzuziehen, um Sabotage/ Vorsatz nachzuweisen oder auszuschließen, aber da geht es dann primär um die Straftat und erst sekundär darum, wer an der Tür gearbeitet hat.
Natürlich hat die Gewerkschaft bei Ermittlungen kein Vetorecht, aber sie würde ihre Mitglieder rechtlich beraten (lassen) - was ja auch verständlich ist, wenn man die Belegschaft oder zumindest einen Teil davon unter Generalverdacht stellt und von allen Arbeitnehmern in einem Bereich die Fingerabdrücke nehmen möchte.
Du hast ja selber schon erkannt, dass das nach außen hin fehlerhafte Bauteil wahrscheinlich auf einem Verstoß gegen (firmen-)interne Vorschriften beruht. Dies zu ermitteln und festzustellen ist halt Sache der Firma und dass sich dafür die Polizei/ Ermittlungsbehörden einspannen lassen, wäre eigentlich nicht zu rechtfertigen.
Auch sollten die Arbeitsabläufe ja hinreichend dokumentiert sein, so dass sich „der Schuldige“ intern ja feststellen lässt. Ist dem nicht so, ist dies kein Versäumnis der Belegschaft, sondern „der Firma“ zuzuschreiben.
Grüße
Moin,
da liegst Du für Deutschland halt falsch. Für den Verlust der Tür ist der Hersteller verantwortlich, er haftet für die Arbeit und Sorgfalt seines Mitarbeiters. Diesem gegenüber hat er eine Aufsichts- und genauso eine Fürsorgepflicht. Einen oder mehreren Mitarbeitern gegenüber Dritten/ nach außen die Schuld zu geben und diese als Schuldige hinzustellen funktioniert also in Deutschland nicht. Sabotage oder Vorsatz mal außen vor gelassen, aber auch das müsste man als Hersteller unterbinden, auch wenn es trotzdem strafrechtlich relevant ist.
Wahrscheinlich kann man Ermittlungsbehörden hinzuziehen, um Sabotage/ Vorsatz nachzuweisen oder auszuschließen, aber da geht es dann primär um die Straftat und erst sekundär darum, wer an der Tür gearbeitet hat.
Natürlich hat die Gewerkschaft bei Ermittlungen kein Vetorecht, aber sie würde ihre Mitglieder rechtlich beraten (lassen) - was ja auch verständlich ist, wenn man die Belegschaft oder zumindest einen Teil davon unter Generalverdacht stellt und von allen Arbeitnehmern in einem Bereich die Fingerabdrücke nehmen möchte.
Du hast ja selber schon erkannt, dass das nach außen hin fehlerhafte Bauteil wahrscheinlich auf einem Verstoß gegen (firmen-)interne Vorschriften beruht. Dies zu ermitteln und festzustellen ist halt Sache der Firma und dass sich dafür die Polizei/ Ermittlungsbehörden einspannen lassen, wäre eigentlich nicht zu rechtfertigen.
Auch sollten die Arbeitsabläufe ja hinreichend dokumentiert sein, so dass sich „der Schuldige“ intern ja feststellen lässt. Ist dem nicht so, ist dies kein Versäumnis der Belegschaft, sondern „der Firma“ zuzuschreiben.
Grüße