29.08.2016: Eine Hornet der Schweizer Luftwaffe in der Region Susten vermisst

Diskutiere 29.08.2016: Eine Hornet der Schweizer Luftwaffe in der Region Susten vermisst im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Hallo, die F/A-18 flog bei dem Unfall ohne Sicht (in einer Wolkenschicht, nach Instrumentenflugregeln), daher bestand im Prinzip für den Piloten...

jackrabbit

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Hallo,

die F/A-18 flog bei dem Unfall ohne Sicht (in einer Wolkenschicht, nach Instrumentenflugregeln), daher bestand im Prinzip
für den Piloten die Notwendigkeit Vorgaben von außen/ Anweisungen per Funk zu befolgen.

Zu dem gibt die militärische Struktur Befehl und Gehorsam vor und es ist den Piloten bewusst, dass das Befolgen von Anweisungen
über Funksprüche in der Militärluftfahrt lebensnotwendig ist. Er muss der Richtigkeit einer Anweisung (im Allgemeinen) blind vertrauen.



Zum OT:
Die automatischen Systeme der Bahn können manuell übersteuert werden. Sie fallen zu oft aus.
Die automatischen Systeme der Bahn fallen aber immer Fail-safe aus.
Bei Ausfall des Systems haben die Fahrdienstleister und/ oder Lokführer dann STRESS und die Unfälle/ Zwischenfälle entstehen aus folgenden
menschlichen Fehlern, also Fehlverhalten oder Fehleinschätzungen der Situation.
Zu den Fehleinschätzungen der Situation kommt es manchmal, weil das technische System in dieser Situation (teilweiser Ausfall oder überaltete Technik
mit "Übergangslösungen") nicht mehr genug Informationen liefert oder diese vom Bediener falsch interpretiert werden.


Grüsse
 
Intrepid

Intrepid

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Zu den Fehleinschätzungen der Situation kommt es manchmal, weil das technische System in dieser Situation (teilweiser Ausfall oder überaltete Technik
mit "Übergangslösungen") nicht mehr genug Informationen liefert oder diese vom Bediener falsch interpretiert werden.
Ich habe das Gefühl, die menschlichen Fehler passieren insbesondere dort, wo für gewöhnlich kein Stress herrscht. Also ein unterforderter Fahrdienstleiter oder ein unterforderter Fluglotse ist prädestiniert für Fehler. Ein Fahrdienstleiter und ein Fluglotse im Dauerstress arbeitet zuverlässiger.
 

jackrabbit

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@Intrepid

Hallo,

meine Interpretation:
ein unterforderter Fahrdienstleiter, ein unterforderter Fluglotse => Fehlverhalten in Form von Ablenkung, z.B. durch Nutzung Smartphone, Internet, ....

bei STRESS durch Ausfall der Technik, Verspätungen usw.
=> Wunsch dieses zu beheben führt zu Fehleinschätzungen bei der Normalität von der abweichenden Situation
(es folgen Irrtum, Gedankenfehler, Fehlinterpretation, ...)


Grüsse
 
Intrepid

Intrepid

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meine Interpretation:
ein unterforderter Fahrdienstleiter, ein unterforderter Fluglotse => Fehlverhalten in Form von Ablenkung, z.B. durch Nutzung Smartphone, Internet, ...
Lässt sich glaube ich sogar nachweisen. Aber es wäre unmenschlich, jemanden ohne jede Tätigkeit auf seinen Einsatz warten zu lassen. Das grenzt an Foltermethoden. Da ist die Organisation optimierungsfähig.
 

Lubeo

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Entweder das Militär leitet den zivilen Verkehr oder die zivile Flugsicherung leitet den militärischen Verkehr. Anders ist es in einem gemeinsam genutzten Luftraum nicht möglich.
Nicht ganz. Es gibt da die Luftraumklasse E und da gilt meines Wissens dass jeder die Augen offen haben muss. Und folglich auch nicht überall wo in der Schweiz Militärflugzeuge herum fliegen gibt es jemanden der den Verkehr leitet. Das sollte auch bei Null Sicht möglich sein.
 
Intrepid

Intrepid

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Nicht ganz. Es gibt da die Luftraumklasse E und da gilt meines Wissens dass jeder die Augen offen haben muss. Und folglich auch nicht überall wo in der Schweiz Militärflugzeuge herum fliegen gibt es jemanden der den Verkehr leitet. Das sollte auch bei Null Sicht möglich sein.
Luftraum E ist kontrollierter Luftraum, und dort kann immer nur einer das Sagen haben. Bei Sichtflugbedingungen kann dieser Luftraum unter Beachtung der entsprechenden Abstände zu Wolken von VFR-Fliegern ohne Freigabe genutzt werden. IFR-Flieger werden von den Radarlotsen gestaffelt. Und zwar entweder von einem zivilen oder einem militärischen Lotsen.

Auch bei Sichtflugbedingungen fliegt die professionelle Luftfahrt nach IFR und lässt sich staffeln. Ausnahmen gab es zur Vulkanaschezeit und von Seelenverkäufern.
 

klaus06

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"Mutmasslich eine fehlerhafte Höhenangabe des Flugverkehrsleiters hat am 29. August 2016 den Absturz einer F/A-18 in der Region Sustenpass verursacht. Gegen den Flugverkehrsleiter sowie den zweiten Piloten der Patrouille ist nun eine Voruntersuchung eingeleitet worden. "
 

Rhönlerche

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Das war doch aber schon lange bekannt?
 

klaus06

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Spezialisten des Forum sicher, aber den Behörden anscheinend erst jetzt.
 

klaus06

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Das Urteil ist gesprochen: Freispruch für den Piloten. Der Fluglotse von Skyguide wurde hingegen der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 170 Franken bestraft. Zudem muss der Fluglotse für einen Teil der Verfahrenskosten (über 40'000 Franken) aufkommen. (20Minuten)


 

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Nach diesem Urteil glaube ich, mit dem heutigen Tag kann man den Beruf als Fluglotse in der Schweiz begraben.. der Fachkräftemangel wird nicht besser....obwohl man ja das Urteil schon erahnen konnte.
Eine zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe ist so ziemlich die geringst mögliche Strafe (wenn bestraft wird über einen Freispruch hinaus) und er behält seinen Job.
Das ist angesichts des "Schadens" - immerhin ist ein Mensch tot - m.M.n. schon eine sehr geringe Strafe.

mfg
 
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Wolfsmond

Wolfsmond

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Ich meine man sollte eine Strafe nach dem Ausmaß der Schuld bemessen, und nicht nach der Höhe des Schadens, auch wenn dieser natürlich durch den Tod eines Menschen besonders hoch und tragisch ist.
 

jackrabbit

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ja, sollte man, also den Fehler und die (mögliche) Korrektur des Fehlers, also das Folgeverhalten.

Und nach dem verlinkten Zeitungsbericht hätte der Lotse aus Sicht der Richter die Möglichkeit der Korrektur gehabt:
"Der Lotse hätte laut den Richtern Möglichkeiten gehabt, die zumutbar gewesen wären: Am naheliegendsten wäre es gewesen, Fluglevel 150 anzugeben. Auch eine Warnung an den Piloten nach dem falschen Funkspruch wäre zumutbar gewesen. «Mit der sofortigen Übergabe an die Zentrale entzogen Sie sich aber der Möglichkeit, ihren Fehler wieder zu korrigieren.» "
Diese hat er aber wohl nicht wahrgenommen.
Hat er ggf. zwar formal richtig, aber fachlich falsch reagiert?

Grüße
 
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Griffonpower

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Eine zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe ist so ziemlich die geringst mögliche Strafe (wenn bestraft wird über einen Freispruch hinaus) und er behält seinen Job.
Das ist angesichts des "Schadens" - immerhin ist ein Mensch tot - m.M.n. schon eine sehr geringe Strafe.

mfg
Ja, tragisch....das streitet niemand dagegen, aber grundsätzlich kennen sich die Militärpiloten in den der schweizerischen Berglandschaft wirklich extrem gut aus und man sollte meinen, der Abflug ab Meiringen sollte auch bekannt sein.. und auch die Aussage des zweiten Piloten " ich habe den Funkspruch von FL100 nicht verstanden" ist meiner Meinung nach sehr sehr dünn... darum die alleinige Schuld ist für mich nicht ganz erklärlich, aber das Urteil ist nun mal da.....
 

jackrabbit

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Hallo,

von alleiniger Schuld kann bei einer zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe keine Rede sein.

Auch sind m.E. alle drei Beteiligten hart genug bestraft, was bei der Urteilsfindung augenscheinlich berücksichtigt wurde.


Grüße
 
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