Ein Außenstehender muß entsprechendes Fachwissen haben, um das Triebwerk zu starten. Klar bei den Hubschraubern und Annas - da kann man sich zivil das Wissen holen und dann so`n Gerät klauen. Da macht die Sicherung mehr Sinn weil erheblich größerer Personenkreis.
In den 70er, 80er oder 90er Jahren gabs kein Internet und keine Flugsimulatoren. Handbücher waren auch nicht frei verkäuflich. Da war die Anzahl der Personen, die in der Lage waren eine AN-2 anzulassen begrenzt. Vermutlich war die AN-2 mit ihrer langen Karriere bei Interflug, GST und NVA noch am bekanntesten und dem größten Personenkreis etwas vertraut.
Von Hubschrauber will ich gar nicht reden, da Hubschrauber nicht durch Mechaniker angelassen werden durften und bis heute dürfen und die Anlassverfahren recht kompliziert sind, kann sich hier nur fliegendes Personal im potentiellen Kreis der Verdächtigen befinden.
Nichts desto trotz gab es im Sommer 1989 einen Einbruch in einen Hubschrauber auf dem Flugplatz Cottbus. Der oder die Täter stiegen über die von außen abwerfbare Notausstiegsluke der Salonvariante MI-8PS in den Hubschrauber ein und versuchten die Maschine anzulassen, was aber nicht gelang. Da kurz darauf "Versuchte Republikflucht" kein Thema mehr war und die mit der Untersuchung befassten "Organe" aufgelöst wurden oder andere Probleme hatten, wurde die Sache meines Wissens nie aufgeklärt oder aufgehellt.
Am Ende war die Bornholmsicherung, Leichenfinger oder wie man die mechanischen Sicherungsvorrichtungen nun nennt, nur das allerletzte und nicht unüberwindbare Sicherungselement in einen nahezu perfekt ausgebauten Sicherungs- und Überwachungssystem. Es gibt die BStu Unterlagen, nach denen das IM-Verhältnis bei der Interflug bei 1:5 lag und bereits die Zielstellung ausgegeben war es auf 1:3 zu steigern. Bei GST und NVA hat es nicht anders ausgesehen. In den beiden GST-Fliegerschulen Schönhagen und Jahnsdorf gab es einen recht beträchtlichen Anteil von IM unter den hauptamtlichen Beschäftigten. Nachweisbar sind auch andere Überwachungsmaßnahmen, wie abgehörte Telefonate, verwanzte Dienstzimmer und natürlich Brief- und Telegrammüberwachung. Gerade beim fliegenden Personal wurde das persönliche Umfeld überwacht um auf Krisen wie Eheprobleme, Alkohol, Spielschulden usw. reagieren zu können. Wohnheimzimmer wurden überprüft. Vielleicht hat es auch deshalb keine Republikflucht eines Militärpiloten gegeben, weil man beim geringsten Verdacht den Mann offen oder unter einem Vorwand wie Lehrgang, Kommandierung usw. vorläufig oder dauerhaft aus der Fliegerei nahm. Gab es in den 60er Jahren noch die Möglichkeit beim fliegenden Personal der NVA die eine oder andere Westverwandschaft zu haben, wurde das später ein komplett verdachtsunabhängiger Ausschlussgrund. In den 80er Jahren wurden wo technisch möglich Alleinflüge immer weiter eingeschränkt. So gab es ab 1985 keine Alleinflüge der Offizierschüler in Brandenburg auf dem Hubschrauber Mi-2 mehr, der bis dahin noch zu Übungszwecken am Tage allein geflogen werden konnte. Je mehr es mit der DDR bergab ging, umso größer wurde die Angst.