Barrie schrieb:
... weil Du damit zum Beispiel keine Bodenfunkstelle betreiben oder auch nicht nach Instrumentenflugregeln fliegen darfst.
Generell und allgemein gibt es dafür ganz umfassend das AZF.
Fast richtig:
BZF brechtigt zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs für Sichtflüge (sowohl am Boden, als auch in der Luft)
AZF berechtigt zum
allgemeinen Sprechfunk, sei es nach Sicht oder Instrumenten am Boden und in der Luft.
Die Sprechfunkzeugnisse gelten sowohl für die Luft, als auch für den Boden. Ein Info - Onkel an einem unkontrollierten Platz braucht auch mindestens ein BZF. Die diversen Tower - Controller and den kontrollierten Plätzen erwerben ein AZF im Rahmen ihrer Berufsausbildung.
Ich hoffe, ich habe nicht zu sehr verwirrt.
Gruß,
3.5DME