Die APP der DFS

Diskutiere Die APP der DFS im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Um die Zahl der Zwischenfälle zu verringern, hat die Flugsicherung nun eine neue Smartphone-App für Drohnenpiloten entwickelt, die am heutigen...

klaus06

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Um die Zahl der Zwischenfälle zu verringern, hat die Flugsicherung nun eine neue Smartphone-App für Drohnenpiloten entwickelt, die am heutigen Mittwoch von DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle freigegeben wurde (Android, iOS). Für jeden Ort in Deutschland sagt die App auf Knopfdruck, ob Drohnen dort aufsteigen dürfen. Wenn ja, kommen Infos dazu, wie hoch und in welchem Radius Hobbypiloten fliegen können.

Erste Erkenntnisse:
Riesige AGB in englischer Sprache
Man muss sich anmelden. Telefonnummer und Adresse wird erfragt. Das Geburtsdatum muss man anscheinend nicht ausfüllen.
Manche Ergebnisse stimmen. So soll man auf einem Flughafen in der Mitte des Rollfeldes 50 m hoch fliegen dürfen.

Insgesamt sehr schlechte Meinung der User. Viele haben Sie nicht installiert oder sofort wieder gelöscht.

Es gibt ja schon einige Produkte, die nicht schlecht sind.

Irgendwie habe ich das komische Gefühl, dass es der DFS gar nicht so sehr um die Luftsicherheit geht. Bei 64 Vorfällen bei 500 000 Coptern ist das Problem nicht so groß. Aber wie wäre es, wenn jeder dieser Copter eine Kennung mit Transponder hätte. Wäre das nicht eine Geldquelle?
 
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Guest
Irgendwie habe ich das komische Gefühl, dass es der DFS gar nicht so sehr um die Luftsicherheit geht. Bei 64 Vorfällen bei 500 000 Coptern ist das Problem nicht so groß. Aber wie wäre es, wenn jeder dieser Copter eine Kennung mit Transponder hätte. Wäre das nicht eine Geldquelle?
Die 500.000 sind eine Schätzung der DFS für 2016, in 2017 sollen es bereits zusätzliche 600.000 sein.
Somit sind nach DFS 1 100000 Drohnen in 2017 unterwegs...

So proklamiert die DFS eine Gefahr und alle Bedenkenträger arbeiten fleißig an einer Gefahrenabwehr...
Dabei ist die DFS für den Luftraum G nicht zuständig (unkontrollierter Luftraum)...hier wird nach VFR-Regeln geflogen.
Mit den Modellfliegern im Luftraum G hat es in der Vergangenheit keinerlei Probleme gegeben.
Die Gesetzeslage zu verschärfen bedurfte es nicht.
Aber...
...Drohnen sind extra so gebaut, das sie von Nicht(Modell)Piloten geflogen werden können.
Wer das (Modell)Fliegen nicht lernen muss(te), weiß auch nichts von den Regeln und Gesetzen der Fliegerei, ganz zu Schweigen von den Gesetzen der Aerodynamik oder von der notwendigen gesetzlichen Versicherung.

Darum ist es besonders ärgerlich, dass Drohnen und Modellflieger durch die neue Drohnenverordnung des BMVI in einen Topf geworfen werden. Wobei, ganz stimmt das nicht...
...es ist nicht einzusehen warum der 100m Deckel des BMVI zwischen Drohnen und Modellfliegern unterscheidet.

Ich bin mir ziemlich sicher, das der Herr Dobrindt das auch nicht weiß...:-55:

Gruß Rolf
 
L29

L29

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@klaus06: ein Transponder wäre allein von der Energieversorgung her kaum vorstellbar, wie sieht es mit Transpondern in kleinen Manntragenden Luftfahrzeugen wie UL, Seglern, Gleitschirmen ... aus?
 
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klaus06

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Ich glaube, dass die Technologie recht schnell ist.

ping2020
 
gero

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@klaus06: ein Transponder wäre allein von der Energieversorgung her kaum vorstellbar, wie sieht es mit Transpondern in kleinen Manntragenden Luftfahrzeugen wie UL, Seglern, Gleitschirmen ... aus?
Transponder sind auch bei UL verbreitet.
Wobei man vielleicht unterscheiden sollte, was das Ziel ist. Wenn die recht weit auseinander stehenden Antennen der DFS das Signal sehen sollen, ist viel Sendeleistung nötig. Wenn nur als Kollisionswarner gesendet wird, reichen ein paar hundert Meter Reichweite und damit weniger Leistung. Beispiel FLARM

gero
 

klaus06

Space Cadet
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Die AGB der APP sind seit gestern in deutscher Sprache. Auf der ersten Registrierungsseite wir auch auf Geburtsdatum und Adresse verzichtet.
Interessant ist die Datenschutzerklärung.

Zweck der Datenerhebung

Die Daten werden für folgende Zwecke erhoben und verarbeitet:
- Förderung von Sicherheit und Verkehrsmanagement
- Erzeugung von Sicherheitsbewusstsein,
- Verständnis für Verkehrssituationen,
- Unterstützung von sicherem Drohnenflug durch Validierungssupport für Drohnenaufstiege,
- Aufbau eines UAS-Registers für die Nachverfolgung von Unfällen.

Art der Daten, die erhoben werden
Folgende Daten werden für die oben genannten Zwecke erhoben:
-Nama, Vorname, Adresse, Mobilnummer, E-Mail und Geburtstag des Nutzers
-Parameter der Drohne (Hersteller, Name, Typ)
-Logdateien von Flug-Ereignissen mit der Drohne (Name der Drohne, Startort, Startdatum, Startuhrzeit, Dauer)

Zugriff auf die Daten / Empfänger
Zugriff auf die Daten hat nur die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH sowie das beauftragte Unternehmen Unifly und Microsoft (aufgrund der Nutzung der Microsoft Cloud). Die beauftragten Unternehmen wurden vertraglich verpflichtet, die Daten ausschließlich im Rahmen der Erfüllung des Vertrages mit der DFS gemäß § 11 BDSG und nicht für eigene Zwecke zu nutzen. Die Daten verlassen den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht.

Technisch und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten (TOMs)
Details zur Microsoft Azure Cloud können hier eingesehen werden. Die Verbindung zur Cloud erfolgt ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen (https:..), so dass ein Mitlesen der Daten durch Unbefugte ausgeschlossen werden kann.

Social Media
Es gibt keine Verbindung und keinen Austausch von Daten mit Social Media wie z.B. Facebook etc.
 
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