EISENACH: Prozess um tödlichen Unfall beginnt

Diskutiere EISENACH: Prozess um tödlichen Unfall beginnt im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Der springende Punkt! Was ist wichtiger: ob er erstens fliegen konnte oder ob er zweitens fliegen durfte? Erstens ist geklärt, um zweitens wird...
Intrepid

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Für ihn gibt es bis heute keine Zweifel, dass der Pilot trotz seiner Unerfahrenheit berechtigt war die Vorführung zu fliegen.

(Anmerkung von mir: "berechtigt" und "in der Lage" sind offenbar vor Gericht getrennte Dinge :TD: Sollte der Pilot "berechtigt" gewesen sein, dann ist der Veranstalter wohl aus dem Schneider. Das "Können" muss er ja nicht verantworten.)
Der springende Punkt!

Was ist wichtiger: ob er erstens fliegen konnte oder ob er zweitens fliegen durfte?

Erstens ist geklärt, um zweitens wird jetzt gestritten. Da bin ich ja mal gespannt.
 
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Flugi

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....

Ich persönlich werte das so, dass der Richter doch offenbar das Drumherum nicht für ganz unmaßgeblich hält :TOP: und sich nicht ausschließlich auf die Schuld des Unglückspiloten konzentriert. Das könnte also vielleicht doch noch kleine Kreise ziehen und das Strafmaß für den Piloten nicht unerheblich beeinflussen.

Eine vorsätzliche Falschaussage des Luftamtes wäre schon der Kracher!
Nun ja, es bleibt weiterhin spannend. Als ob ich es nicht schon unmittelbar nach dem Unfall gesagt hätte. Veranstalter und Luftamt haben ihre Aktie an den Zustandekommen eines solchen Vorkommnisses. Die sogenannte Kausalkette beginnt wieder zu greifen. ;)
 

Xtra11

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Aus dem BFU-Bulletin
Solches bitte nie wieder!!!!

Der zitierte BFU-Bericht ist sehr detailliert und beschreibt neben der ewig weiten "Fahrstrecke" (langfristig, vermutlich bewußt fortgesetzter Fehlstartversuch eines doch recht beladenen Spornradflugzeuges, oder?) des Agrarflugzeuges bis zum unglaublichen und am Ende so dramatischen Aufprall in den Verkaufsstand mit Vollgas "fahrend" auch die "seltsamen" Auffälligkeiten (evtl. oberflächliche Schlampereien?) in den Pilotendokumenten des Unfallfahrers.

Wer den BFU- Bericht richtig (analytisch korrekt) lesen kann, versteht mehr als genug! Genug dazu.

Das übliche "AIR SHOW"-Dokument für jede Luftfahrtveranstaltung, welches jeder teilnehmende "AIR SHOW PILOT" obligatorisch auszufüllen hat, hat der Unfallfahrer bzw. Unfall-"Pilot" meines Wissens eigenhändig ausgefüllt (vermutlich vorsätzlich oder "evtl." etwas abweichend zu den Feststellungen der BFU zu seiner tatsächlichen Dokumentenlage) und selbst abgezeichnet,d.h. rechtswirksam bestätigt und somit persönlich als korrekt garantiert.

Zumindest habe ich seinen Angabebogen noch nach dem Unfall selbst im Original so eingesehen.

Wer sollte seine Angaben anzweifeln und wenn warum? Ich nicht!!! Warum auch!?

Bestand zum Zeitpunkt der Abgabe seiner schriftlichen und offensichtlich glaubwürdigen (warum auch nicht?) Erklärung als "AIR SHOW PILOT" (im offiziellen Briefing!!!) etwa ein belegter und begründeter Verdacht, dass diese Angaben evtl. falsch oder täuschend sein könnten?

So etwas kam in Deutschland bekanntlich noch nie vor! Warum auch?

Mir ist ein Vedacht, eine Vermutung, ein Zweifel etc. gegen den Unfallpiloten vor Ort auch nicht bekannt geworden!

Hat dieser inzwischen angeblich recht negativ (gesamte, tatsächlich erschreckende Darstellung, mit anscheinend belegbaren Fakten, gem. Angaben aus dem Forum) auffällige Pilot (nach Angaben im FF für mich angeblich "beratungsresidente", "kritikunfähige", "sich selbst permanent überschätzende", "zwischenfall- und schadensignoriernde" etc.) - hier evtl. schon vorsätzlich seinen "AIR SHOW-Einsatz" mit seinen "typisch unauffälligen Angaben" eingeleitet?

Der Unfallfahrer von Eisenach war bekanhtlich für sein eigenes, altes und bereits selbst verunfalltes Agrarflugzeug "eigenverantwortlich".

Wenn einer oder mehrere andere "Sachkundige" aus den Kreisen der nachweislichen oder selbst ernannten "Sachverständigen" (der FF) gewußt oder geahnt haben wollen, dass hier evtl. eine womöglich sogar gefährliche agrlistige Täuschung der Verantwortlichen (hier des Veranstalter und der gehmigenden Luftfahrtbehörde!!!) vorgelegen haben könnte, bitte warum wurde das weder rechtzeitig dem ahnunglosen Veranstalter noch der mit dem handschriftlich ausgefüllten und gültig abgezeichneten Erfassungsbogen vermutlich arglistig getäuschten verantwortlichen Luftfahrtbehörde gemeldet????
Oder wenigstens dem BfL vor Ort???
Oder notfalls der Polizei, Staatsanwaltschaft etc.?

Ich denke keiner hatte für berechtigte Bedenken genügend und eindeutig belegte (und vor allem gerichtswirksame und - beständige) Fakten verfügbar gehabt, um diese in unserem sog. Rechtstaat wirksam (und für ihn selbst unschädlich!) vortragen zu können.

Somit ist wohl alles zumindest seitens des Veranstalters und der Luftfahrtbehörde "rechtsstaatlich" absolut korrekt abgelaufen, oder?

Oder habe ich da evtl. einen "Sehfehler"?

Euer Xtra11
 
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Wer sollte seine Angaben anzweifeln und wenn warum? Ich nicht!!! Warum auch!?
Weil eine Luftfahrtveranstaltung keine Casting-Show ist, wo die Bewerber möglicher Weise erstmals vor Publikum auftreten, sollte der Veranstalter gemachte Angaben anzweifeln.

Wobei, dass ist die falsche Fragestellung: eigentlich dient man sich nicht als Teilnehmer an, sondern man wird ausgesucht. Seitdem aber Luftfahrtveranstaltungen nicht mehr als Gelegenheit gesehen werden, längst Vorhandenes endlich mal zu demonstrieren, sondern ein Selbstzweck mit möglicher Weise sogar kommerziellem Hintergrund geworden sind, ist die Sache brenzlich. Wenn jemand sich ein Fluggerät ausdrücklich mit der Intention zulegt, damit auf Luftfahrtveranstaltungen vorzufliegen, sollte ein Veranstalter misstrauisch sein und auf jeden Fall nach der Flugpraxis forschen.
 

Xtra11

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Weil eine Luftfahrtveranstaltung keine Casting-Show ist, wo die Bewerber möglicher Weise erstmals vor Publikum auftreten, sollte der Veranstalter gemachte Angaben anzweifeln.

Wobei, dass ist die falsche Fragestellung: eigentlich dient man sich nicht als Teilnehmer an, sondern man wird ausgesucht. Seitdem aber Luftfahrtveranstaltungen nicht mehr als Gelegenheit gesehen werden, längst Vorhandenes endlich mal zu demonstrieren, sondern ein Selbstzweck mit möglicher Weise sogar kommerziellem Hintergrund geworden sind, ist die Sache brenzlich. Wenn jemand sich ein Fluggerät ausdrücklich mit der Intention zulegt, damit auf Luftfahrtveranstaltungen vorzufliegen, sollte ein Veranstalter misstrauisch sein und auf jeden Fall nach der Flugpraxis forschen.
Sorry großer Testpilot!
Irgendwann treten immer hervorragende Piloten erstmals vor Publikum auf! Sonst gäbe es keine Air Show Piloten mehr!

Oder täusche ich mich?

Aber schwarze Schafe mit evtl. gegebenen Profilierungszwang (bei gesamt 150 Fh!!!!), die sich evtl. arglistig täuschend oder sogar womöglich vorsätzlich in Luftfahrtveranstaltungen "evtl. sogar "heimtückisch mit ("nicht vor Ort erkennbaren") Falschangaben" einschleichen, wird es immer wieder gegeben wie Geisterfahrer auf der Autobahn.

Wir haben aktuell in D jährlich > 5000 Totesopfer auf unseren Straßen! Welches Gesetz verhindert das? Wer diskutiert um diese Problematik mit immenser Tragweite und gesamter Tragodie?

Ich gedenke mit größtem Respekt und Mitgefühl den wirklich absolut chancenlosen Opfern des Agrarflugzeug-Unfallfahreres von Eisenach, der aus meiner Sicht niemals als typischer "dt. Pilot" bezeichnet werden sollte!

Der kann aus meiner Sicht niemals als Repräsentat eines dt. Hobby- oder Sportpiloten bzw. "dt. Piloten" überhaupt bezeichnet werden. Niemals!

Wie gesagt, "schwarze Schafe" gibt es überall und sie wird es immer und überall geben. Leider! Davor kann auch kein Gesetz wirksam schützen!

Genauso wenig wie es Schutz vor "halbschlauen" oder halbwissenden Schreiberlingen gibt.

Schöne Grüße an alle Anständigen, Ehrlichen und Aufrichtigen
Xtra11
 
Intrepid

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... kommerziellem Hintergrund ...
Mit dem kommerziellem Hintergrund meine ich nicht die Teilnehmer, sondern die Veranstalter. Von dem Moment an, wo jemand eine Firma betreibt, um Luftfahrtveranstaltungen durchzuführen, wird es problematisch. Eigentlich müsste dann eine Veranstaltung nach gleichen Gesichtspunkten behandelt werden wie ein gewerblicher Flugbetrieb.
 
Intrepid

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Irgendwann treten immer hervorragende Piloten erstmals vor Publikum auf! Sonst gäbe es keine Air Show Piloten mehr!
Sehe ich anders!

Es sollten hervorragende Piloten sein, ehe sie auf einer Veranstaltung auftreten.
 

Xtra11

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Mit dem kommerziellem Hintergrund meine ich nicht die Teilnehmer, sondern die Veranstalter. Von dem Moment an, wo jemand eine Firma betreibt, um Luftfahrtveranstaltungen durchzuführen, wird es problematisch. Eigentlich müsste dann eine Veranstaltung nach gleichen Gesichtspunkten behandelt werden wie ein gewerblicher Flugbetrieb.
Wie sieht das in der Realität aus?
Welches Fliegerfest, welcher Flugtag, welches Vereinsfest, welche Air Show etc. welches sonstigen "Feste" an einem Flugplatz sind rein caritativ getragen? Ich meine, keine!

Bei Beginn Air Show etc. 1000LT:
Briefing um 0900LT. Alle Piloten werden vom Ablauf, den relavnten Genehmigungen von den Örtlichkeiten, von speziellen Regularien etc. usw. usf. ausführlich unterrichtet, Abweichungen werden abgestimmt, bis etwa 0945LT. Alle Piloten füllen Ihre Teilnehmer-Dok. verantwortlich aus (wer kann Ihnen diese Vernatwortung nehmen? Niemand!!!). Alle teilnehmenden AIR SHOW Piloten bestätigen Ihr Verständnis und Ihr Einverständnis durch Abzeichnuung der eigenhändig ausgefüllten Pilotenerfassungsbögen.
Hier ist Charakter, Aufrichtigkeit, Vernatwortungsbewußtsein etc. gefragt, denn es gibt kein Instrument, wleches einer Behörde oder einem Veranstalter erlaubt, alle Pilotenangaben innerhalb von etwa 15 Minuten vollinhaltlich und absolut fehlerfrei korrekt zu überprüfen.

Oder täusche ich mich? Ein Minimum an Vertrauen muß einfach möglich sein!
Außer auf Deutschlands Straßen, denn Dort kann einem keine Gesetz und keine Maßnahme echte Sicherheit gewährleisten.

Gute Nacht!
Euer Xtra11
 
Intrepid

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Wie sieht das in der Realität aus?
Welches Fliegerfest, welcher Flugtag, welches Vereinsfest, welche Air Show etc. welches sonstigen "Feste" an einem Flugplatz sind rein caritativ getragen? Ich meine, keine!
Aber es ist schon ein Unterschied, ob ein Verein einmal im Jahr zum Flugplatzfest einlädt und sich fünfzig Freiwillige ein ganzes Wochenende abschuften um am Ende vielleicht 10000.- Euro Plus in der Kasse zu haben. Oder ob ein Veranstalter einen Teil seines Lebensunterhaltes mit der Organisation von Flugplatzfesten verdient.


... denn es gibt kein Instrument, wleches einer Behörde oder einem Veranstalter erlaubt, alle Pilotenangaben innerhalb von etwa 15 Minuten vollinhaltlich und absolut fehlerfrei korrekt zu überprüfen.
In dem Moment ist es nur noch ein formaler Akt, um eventuelle Streitigkeiten vor Gericht zu regeln. Die Überprüfung findet bei der Auswahl der Teilnehmer statt: es werden nur Piloten gefragt, von denen man sicher weiß, dass sie flugerfahren sind. Sie sollten schon lange Zeit damit aufgefallen sein, dass sie gekonnt ein interessantes Fluggerät bewegen. Wer etwas vorführen will, der muss auch trainieren. Das Training kann man beobachten. Und wenn dieses Training außergewöhnlich anzusehen ist, dann spricht es sich herum. Daraus entwickelt sich eine Empfehlung. Und daraus entsteht eine Einladung.
 
Andruscha

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Aber es ist schon ein Unterschied, ob ein Verein einmal im Jahr zum Flugplatzfest einlädt und sich fünfzig Freiwillige ein ganzes Wochenende abschuften um am Ende vielleicht 10000.- Euro Plus in der Kasse zu haben. Oder ob ein Veranstalter einen Teil seines Lebensunterhaltes mit der Organisation von Flugplatzfesten verdient.



In dem Moment ist es nur noch ein formaler Akt, um eventuelle Streitigkeiten vor Gericht zu regeln. Die Überprüfung findet bei der Auswahl der Teilnehmer statt: es werden nur Piloten gefragt, von denen man sicher weiß, dass sie flugerfahren sind.


....ich häng' mich hier mal kurz rein,mit der Frage an Intrepid: Was ist denn 'sicher'? Was weiß man 'sicher'? Man weiß , das nichts so sicher ist wie die Unsicherheit!!

Das letzte Risiko nimmt uns niemand. Da kann kommen was will. Und deshalb wird es immer wieder zu Unfällen kommen...egal,wie 'sicher' man sich ist. Umsonst hat doch die Truppe aus Braunschweig nicht ihre Daseinsberechtigung.
 
Intrepid

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....ich häng' mich hier mal kurz rein,mit der Frage an Intrepid: Was ist denn 'sicher'? Was weiß man 'sicher'? Man weiß , das nichts so sicher ist wie die Unsicherheit!!
Wenn ich jemanden beobachte, wie er ein halbes Jahr lang jeden Tag mit ausreichendem Wetter dazu nutzt, um mit seiner Extra 300 einmal zu üben und das Ganze auch noch passabel aussieht, dann weiß ich sicher, dass er flugerfahren ist.

Wenn ich eine Extra 300 immer in der Halle stehen sehe und den Besitzer niemals dabei beobachte, wie er mit seinem Flugzeug fliegt, dann weiß ich nicht sicher, dass er flugerfahren ist.

Ein Veranstalter muss sich sicher sein, dass die teilnehmenden Piloten flugerfahren sind. Da gibt es welche, die schon seit Jahren regelmäßig an Veranstaltungen teilnehmen. Die braucht man nicht ausgiebig bei ihren Übungen beobachten. Solche, die erstmals teilnehmen, muss man entsprechend beobachten oder beobachten lassen. Natürlich kann sich ein Veranstalter auf das Urteil anderer berufen, aber die Flugerfahrung muss nachvollziehbar sein.


Daraus ergibt sich eine relative Sicherheit. Absolute Sicherheit gibt es nicht. Wundert mich, dass man das ausdrücklich erwähnen muss.
 
schwarzmaier777

schwarzmaier777

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Aber auch bei der Diskussion der letzten 24 h schließt sich der Kreis.

Es wird hier von Verein und Airshow gesprochen - in einem Verein fliegen nur absolut zuverlässige und erfahrene Piloten an Festtagen Gäste/Display und geladene Piloten - hier dann meist dem Verein bekannte Piloten

Das halte ich schonmal für einen wesentlichen Unterschied. Auch wenns bei Beiden ums Geld geht.

Xtra11 hat insofern Recht .

Im Verein ist ein anderer Kontrollmechanismus - für solche Fälle vielleicht günstiger.

Es steht jeder selbst in der Pflicht - wenn auf dem Papier Alles o.k. ist - wer soll es verhindern ......

Und wenn jeder selbst in der Pflicht steht, muß er auch selbst alle Konsequenzen tragen.

Jeder Pilot weiß doch beim Gastflug, dass er u.U. haftbar wird - wenn ich das nicht will, darf ich keine Gäste fliegen oder ich lasse meine Gäste eine Enthaftungserklärung unterschreiben !!!!!! (Die dann zeitgemäß und üblicherweise im Ernstfall vor Gericht zerpflückt wird).

Habe ich aber Alles vorn schonmal geäußert.

Gruß
Ingo
 
grinch

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@Xtra11

angesichts deiner Erfahrung bei und mit Luftfahrtveranstaltungen habe ich lange überlegt, was du eigentlich sagen und erreichen willst.

Hier ist Charakter, Aufrichtigkeit, Vernatwortungsbewußtsein etc. gefragt, denn es gibt kein Instrument, wleches einer Behörde oder einem Veranstalter erlaubt, alle Pilotenangaben innerhalb von etwa 15 Minuten vollinhaltlich und absolut fehlerfrei korrekt zu überprüfen.

Oder täusche ich mich? Ein Minimum an Vertrauen muß einfach möglich sein!
Außer auf Deutschlands Straßen, denn Dort kann einem keine Gesetz und keine Maßnahme echte Sicherheit gewährleisten.
Luftfahrtveranstaltungen sind genehmigungspflichtig, ist dir das noch nie aufgefallen?

Es geht nicht um Vertrauen und im Vorfeld sind dazu die teilnehmenden Piloten und der Programmablauf zu melden und zu genehmigen. Es bestehen also genügend Möglichkeiten die Qualifikation der teilnehmenden Piloten zu überprüfen und das nicht innerhalb von 15min, sondern von Wochen. Im laufenden Gerichtsverfahren ist es ein offenbar ganz entscheidender Punkt, wer diese schriftlich erteilte Genehmigung "modifizierte" oder auch "ignorierte" und mit welchem Hintergrund.

Auch geht es darum, welche Ansprüche an Qualifikation und Erfahrung der Veranstalter und das Luftamt stellte. Offenbar keine.

Im Gegensatz dazu hier mal beispielhaft die klar definierten und veröffentlichten Anforderungen anderer Luftfahrtveranstaltungen. Hallo, es geht doch!

Piloten
Teilnehmende Piloten müssen eine gültige Kunstflugberechtigung
besitzen. Sie sind verantwortlich für die
sichere und regelgerechte Durchführung der Flüge unter
Beachtung der behördlichen Auflagen und der
luftverkehrsrechtlichen Gesetze und Verordnungen.
Piloten benötigen ausreichend Gesamtflugerfahrung
(mindestens 300h), sowie Kunstflugerfahrung (mindestens
30h).
-------------------------------------------------------------------

Aber schwarze Schafe mit evtl. gegebenen Profilierungszwang (bei gesamt 150 Fh!!!!), die sich evtl. arglistig täuschend oder sogar womöglich vorsätzlich in Luftfahrtveranstaltungen "evtl. sogar "heimtückisch mit ("nicht vor Ort erkennbaren") Falschangaben" einschleichen, wird es immer wieder gegeben wie Geisterfahrer auf der Autobahn.
Solltest du die laufende Berichterstattung zu diesem Unfall verfolgt haben, dann wirst du feststellen, dass sich der Unglückspilot keinesfalls "vorsätzlich und arglistig" in die Luftfahrtveranstaltung eingeschlichen hat. Er wurde dazu von Dritten angefragt bis gedrängt??? Es stand Druck vom Veranstalter im Raum. Der Unglückspilot hat natürlich eingewilligt und den Unfall verursacht. Da gibt es nichts zu beschönigen.

Aber er hat niemals Aussagen schriftlich oder mündlich getätigt, die dein "arglistig und vorsätzlich" rechtfertigen! Er hat keinerlei unfallrelevante Angaben beschönigt oder gefälscht. Von "Heimtücke" hier zu sprechen ist der Hammer! Wäre deine Anschuldigungen der Fall, hätte das sicherlich schon in der Verhandlung auf der tagesordnung gestanden. Dem war aber nicht so.

Der letzte Verhandlungstag zeigte ganz klar, dass die entscheidenden Personen, sein Fluglehrer, der ursprünglich geplante Pilot, der Veranstalter, das Luftamt und ne Menge andere Leute aus der Szene, sehr wohl um die geringe Erfahrung des Unglückspiloten wussten und diese durchaus akzeptierten. Es gab ja auch genug Leute, die das hinterher den Medien sofort breit kundgetan haben. Also stelle doch bitte deine Frage, warum das niemand gemeldet hat, diesen Leuten und nicht im FF. Die müssten dir als Teilnehmer und häufigen Besucher solcher Veranstaltungen doch bekannt sein.

Welches Fliegerfest, welcher Flugtag, welches Vereinsfest, welche Air Show etc. welches sonstigen "Feste" an einem Flugplatz sind rein caritativ getragen? Ich meine, keine!
Davon gibt es (immer noch) eine ganze Menge. Startgeld gibt es aber bei nichtkommerziellen Veranstaltungen eher selten.


Unterm Strich: Deine Behauptungen von Arglistigkeit und Vorsatz sind keinesfalls gerechtfertigt. Vielleicht täusche ich mich, aber möglicherweise möchtest du den Eindruck erwecken, es habe sich um einen "heimtückischen" Anschlag eines einzelnen Profilneurotikers auf die Szene der Luftfahrtveranstaltungen gehandelt. Befürchtest du Konsequenzen aus dieser Katastrophe?

Es stand aber ein gewisses System dahinter, dem die Qualifikation und das Können der Teilnehmer relativ egal war. Damit wurden gewisse Sicherheitsmechanismen ausgehebelt. Der Beginn dieser Katastrophe.

Als Teilnehmer dieser Veranstaltung muss ich dir ja nicht sagen, dass selbst die amtlich vorher schriftlich festgelegte Mindestflughöhe kurzfristig vor Veranstaltung vor Ort abgesenkt wurde. Ein Vorgang an dem der "Profilierungsdrang" des Unglückspiloten nachweislich unbeteiligt war. Sicherheit stand auf dem Kindel wirklich im Vordergrund!
 
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schwarzmaier777

schwarzmaier777

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................ Der Unglückspilot hat natürlich eingewilligt............
Hätte aber auch nein sagen können - ist wie vor dem schlechten Wetter umdrehen statt einzufliegen.

Da bewegen wir uns dann innerhalb des menschlichen Ego`s und da beginnt wieder die eigene Verantwortung.

Logisch fühlt sich jeder geehrt, wenn er gefragt wird.....

Ist wie wenn ein Headhunter im Büro anruft oder auf der Straße - es gibt viel viel viel weniger Leute die einem "Drängler" freiwillig vor dem eigenem Auto eine Lücke lassen....


Gruß
Ingo
 
bigs

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Wir haben aktuell in D jährlich > 5000 Totesopfer auf unseren Straßen! Welches Gesetz verhindert das? Wer diskutiert um diese Problematik mit immenser Tragweite und gesamter Tragodie?......
Ich gedenke mit größtem Respekt und Mitgefühl den wirklich absolut chancenlosen Opfern des Agrarflugzeug-Unfallfahreres von Eisenach, der aus meiner Sicht niemals als typischer "dt. Pilot" bezeichnet werden sollte!


Schöne Grüße an alle Anständigen, Ehrlichen und Aufrichtigen
Xtra11


Du bist ja der Hammer.......
Wirklich.... so nen Mist habe ich schon lange nicht mehr gelesen.:HOT:

Der Kollege hat da was vorgeführt, was andere minimum in 150h
erlernen und dann darauf geprüft werden.
Für dich mal ganz langsam....
Im Arbeitsleben braucht man dafür einen Berufspilotenschein....ENDE.

Ok. hier liegen die Gesetze anders weil Flugschow....
Aber wieviel Stunden hatte er denn auf der Dose????
Wenn so ein schlauer wie du da keine Zweifel hat..... wer dann:?!

Denk mal drüber nach und ließ dir deinen Mist mit der Moral und den Verkehrstoten noch mal durch, bevor du hier Leute, die dass richtig beurteilen können, angehst.. du ganz Aufrichtiger du....
Danke für die lieben Grüße

jetzt könnt Ihr mich wieder sperren....bitte
 
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grinch

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Zitat von grinch Beitrag anzeigen
................ Der Unglückspilot hat natürlich eingewilligt............
Hätte aber auch nein sagen können - ist wie vor dem schlechten Wetter umdrehen statt einzufliegen.

Da bewegen wir uns dann innerhalb des menschlichen Ego`s und da beginnt wieder die eigene Verantwortung.

Logisch fühlt sich jeder geehrt, wenn er gefragt wird.....
Natürlich, deswegen steht er auch vor Gericht. An der eigenen Verantwortung kommt kein Pilot vorbei. Es gibt aber auch eine amtliche, öffentliche Sache, die dafür sorgen soll, dass nicht all zu viel Unsinn passiert. Nehmen wir an, wir würden die Fluglizenzen abschaffen und nur noch auf die eigene Verantwortung setzen... :TD:
 
bigs

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...... Nehmen wir an, wir würden die Fluglizenzen abschaffen und nur noch auf die eigene Verantwortung setzen... :TD:
Super IDEEEEE:HOT:

dann häng ick mir jetzt zwei Joldkettchen um und kooof mir ne jele Breitling....
nen Stern fahr ick schon, inn jelet Boot och....
Bin ick jetzt och eeener von de Piloten:FFTeufel:

ick würde mir aber nen Hubi koofen:D:D zählt det och Achim???
 
Flugi

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...

Aber schwarze Schafe mit evtl. gegebenen Profilierungszwang (bei gesamt 150 Fh!!!!), die sich evtl. arglistig täuschend oder sogar womöglich vorsätzlich in Luftfahrtveranstaltungen "evtl. sogar "heimtückisch mit ("nicht vor Ort erkennbaren") Falschangaben" einschleichen, wird es immer wieder gegeben wie Geisterfahrer auf der Autobahn.

Xtra11
Das ist doch eine Schutzbehauptung eines Veranstalters? ;)
Ein "Geisterfahrer" auf deutschen Flugveranstaltungen? Welche Schlagzeile. :TD:
Ich schließe mich da gern meinen Vorrednern an.
Es kann ja nicht sein, das ein völlig unbekannter Hobbyflieger auf einer Flugveranstaltung auftaucht, ein Formular ausfüllt, das keiner prüfen will oder kann, und mit nicht mal 50 Fh auf dem Typ eine Berechtigung zur Teilnahme bekommt?
Jeder Pilot hat eine Geschichte. Eine fliegerische Geschichte, die in Fliegerkreisen oder am Stationierungsflugplatz, ganz zwanglos nachgefragt werden kann.
Was ist mit der Kontrolle des Flugbuches? Kann man oder sollte man da gerade bei einem völlig neuem Gesicht in der Szene, nicht mal reinschauen?
Eine Schuld des Herrn L. steht sicher außer Zweifel, da liegen wir alle auf der gleichen Linie. Wie letztlich das Strafmaß aussehen wird, das liegt wohl auch an der Mitschuld von Veranstalter und Genehmigungsbehörde.
 
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Xtra11

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Aber es ist schon ein Unterschied, ob ein Verein einmal im Jahr zum Flugplatzfest einlädt und sich fünfzig Freiwillige ein ganzes Wochenende abschuften um am Ende vielleicht 10000.- Euro Plus in der Kasse zu haben. Oder ob ein Veranstalter einen Teil seines Lebensunterhaltes mit der Organisation von Flugplatzfesten verdient.



In dem Moment ist es nur noch ein formaler Akt, um eventuelle Streitigkeiten vor Gericht zu regeln. Die Überprüfung findet bei der Auswahl der Teilnehmer statt: es werden nur Piloten gefragt, von denen man sicher weiß, dass sie flugerfahren sind. Sie sollten schon lange Zeit damit aufgefallen sein, dass sie gekonnt ein interessantes Fluggerät bewegen. Wer etwas vorführen will, der muss auch trainieren. Das Training kann man beobachten. Und wenn dieses Training außergewöhnlich anzusehen ist, dann spricht es sich herum. Daraus entwickelt sich eine Empfehlung. Und daraus entsteht eine Einladung.

Weder bei dem Flugtag, den ein Verein organisiert noch bei dem, den ein UN organisiert sollten Chaoten und Profilneurotiker zur Schau oder zu Rundflügen etc. in die Luft gehen. Keine Frage!!!

Nur wer (egal ob Verein oder UN) sollte die Angaben von Piloten anzweifeln, wenn die belegen und mit Unterschrift garantieren, dass sie z.B. für Passagierrundflüge ausreichend Fh etc. haben oder für einen simplen F-Schlepp oder für ein triviales Wasserablassen aus großer Höhe (also nicht ein Sprühen im Arbeits-/Tiefstflug), etc. Auch z.B. Segelflugzeuge lassen Wasser ab, zur Schau bei Flugtagen auch schon mal im tiefen Vorbeiflug. Sollte das ein Problem sein?
Eine ganz einfache und wirklich triviale Sache, für die kein Pilot eine besondere Berechtigung oder extreme Erfahrung benötigt!

Weder der Start eines etwas beladenen (das Agrarflugzeug war laut BFU-bericht nicht voll beladen) Spornradflugzeuges noch ein Wasserablassen im Vorbeiflug oder der Start/Flug einer voll beladenen Rundflugmaschine sollte mit anderen wirklich anspruchsvollen Flugaktivitäten verglichen werden! Das wäre wohl extrem daneben!

Wer hätte denn nun berechtigt vermuten dürfen, dass ein Pilot mit 150 Fh (ab 50 Fh darf man die Kunstflugberechtigung erwerben! Ab > 100 Fh darf man schwierige Flugplätze wie Helgoland anfliegen, ...) noch nicht einmal sein eigenes, nur teilbeladenes Agrarflugzeug normal, korrekt und sicher Starten kann, um dann in 100 m Höhe geradeaus über die Bahn fliegend Wasser abzulassen? Solches können selbst Segelflugschüler mit entsprechenden Segelflugzeugen ohne sich oder andere dabei zu schädigen! Selbst habe ich das als damliger Segelflugschüler schon 1981 so mit dem Astir CS praktiziert.

Ohne entsprechende (also belegte) Begründung wäre ein entsprechender Pilotenausschluss (hier von einem sehr einfachen und unkomplizierten Flugeinsatz! Weder war Arbeitsseinsatz Sprühen im Tiefstflug, noch sonstige besondere Präzission etc. gefordert) von Verdachtsäußerungen wohl eher höchst brissant gewesen, oder?
 
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