banji
Testpilot
Hallo Leute
Ich habe mal eine Frage, die glaube ich einige interessiert.
N-registrierte Flugzeuge dürfen laut FAR part 61.3 mit einer Lizenz geflogen werden die in dem Land ausgestellt wurde in dem das Flugzeug stationiert ist. Damit ist D betrieb mit LAPL(A) und N-Registrierung also legal.
Jetzt kommt aber der Knackpunkt... Was ist mit dem Rest von Europa? Der LAPL A ist eine EASA Lizenz und zwar part-FCL aber nach der LuftPersV eine EU-FCL Lizenz. Diese ist ja wiederum in den FCL Staaten akzeptiert.
Wird Europa nun wie ein Land behandelt, was im Umkehrschluss heissen würde dass man mit LAPL(A) eine in D stationierte N-Reg legal in ganz Europa fliegen darf, oder zählt der Grundsatz EASA ist kein Land, was dann bedeuten würde, dass man nur in D fliegen darf.
p.s. wir nehmen für die Frage einfach mal an, dass das Flugzeug legal in Europa stationiert ist und alle Abgaben bezahlt sind. Es geht mir nur um diese spezifische Frage, das Außenrum ist schon kompliziert genug :-)
Ich habe mal eine Frage, die glaube ich einige interessiert.
N-registrierte Flugzeuge dürfen laut FAR part 61.3 mit einer Lizenz geflogen werden die in dem Land ausgestellt wurde in dem das Flugzeug stationiert ist. Damit ist D betrieb mit LAPL(A) und N-Registrierung also legal.
Jetzt kommt aber der Knackpunkt... Was ist mit dem Rest von Europa? Der LAPL A ist eine EASA Lizenz und zwar part-FCL aber nach der LuftPersV eine EU-FCL Lizenz. Diese ist ja wiederum in den FCL Staaten akzeptiert.
Wird Europa nun wie ein Land behandelt, was im Umkehrschluss heissen würde dass man mit LAPL(A) eine in D stationierte N-Reg legal in ganz Europa fliegen darf, oder zählt der Grundsatz EASA ist kein Land, was dann bedeuten würde, dass man nur in D fliegen darf.
p.s. wir nehmen für die Frage einfach mal an, dass das Flugzeug legal in Europa stationiert ist und alle Abgaben bezahlt sind. Es geht mir nur um diese spezifische Frage, das Außenrum ist schon kompliziert genug :-)