halle1
Testpilot
"....Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 gelten nicht für Luftsportgeräte. ""
Ich will mal weiter darauf rumreiten. Ul sind deshalb ausgenommen weil sie nicht in die Zuständigkeit dieser Regelung fallen. 4 Sitzer Echo Klasse sind zwar nach diesem Text ausgenommen, aber in der Realität nicht. Die Sache mit der gewerblichen Ul Fliegerei hat der Gesetzgeber schlicht verpennt...aber warum. Ganz einfach...man nennt diese Dinger Luftsportgerät und somit kommt man gar nicht erst auf den Gedanken, aber so ist das nun mal im "Parlament". Es ist z.B. auch gar nicht möglich, UL für den gewerblichen Personentransport zu Versichern. Auch ein Fakt.
Das der aktuelle CPL diskussionswürdig ist, ist auch klar. Vielmehr müßte er an die Arbeitsarten angepasst werden. Was interessiert einen Agrarflieger der Kabinendruck in 10000 ft oder die Papi von FRA?
Also wäre ein CPL für die Klassen Luftsportgerät, Arbeitsflug usw. mehr als sinnvoll. Natürlich auch die Zulassung als Luftfahrtunternehmen bzw. Luftfahrtunternehmen nach § 20 Luftverkehrsgesetz. Somit wäre die Gerechtigkeit wieder hergestellt und keiner würde benachteiligt werden.
Ich will mal weiter darauf rumreiten. Ul sind deshalb ausgenommen weil sie nicht in die Zuständigkeit dieser Regelung fallen. 4 Sitzer Echo Klasse sind zwar nach diesem Text ausgenommen, aber in der Realität nicht. Die Sache mit der gewerblichen Ul Fliegerei hat der Gesetzgeber schlicht verpennt...aber warum. Ganz einfach...man nennt diese Dinger Luftsportgerät und somit kommt man gar nicht erst auf den Gedanken, aber so ist das nun mal im "Parlament". Es ist z.B. auch gar nicht möglich, UL für den gewerblichen Personentransport zu Versichern. Auch ein Fakt.
Das der aktuelle CPL diskussionswürdig ist, ist auch klar. Vielmehr müßte er an die Arbeitsarten angepasst werden. Was interessiert einen Agrarflieger der Kabinendruck in 10000 ft oder die Papi von FRA?
Also wäre ein CPL für die Klassen Luftsportgerät, Arbeitsflug usw. mehr als sinnvoll. Natürlich auch die Zulassung als Luftfahrtunternehmen bzw. Luftfahrtunternehmen nach § 20 Luftverkehrsgesetz. Somit wäre die Gerechtigkeit wieder hergestellt und keiner würde benachteiligt werden.