Oktoberfest, 3NM Flugverbotszone.

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innwolf

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Hallo,
jetzt kam in einer NfL die Ankündigung einer 3-NM-Flugverbotszone, ähnlich wie viel größer bei Obamas Besuch in Garmisch.

Über die Sinnhaftigkeit, dafür und wieder, ob "Böse Buben" damit abgehalten werden können z.B. mit einer voller Sprit beladenen AN2 in ein Zelt zu stürzen, nicht die Frage.

Ich frage nur nach der Defintion "aller Flüge" bei Obama war auch in einem über 1000km²-Gebiet JEDER Modellflug verboten, nach Wortlaut sowohl 100g-Parkflyer, die "fliegende Hexe" oder ungesteuert den "Kleinen Uhu", ist das noch verhältnissmäßig? Rein formal ist ein Verstoß eine Straftat, also hätte die Polizei wegen Papierflugzeugen eingreifen müssen, die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Wo ist der Irrtum, wo hört Spielzeug juristisch auf, wo beginnt Moedellflug, die 2g-Geräte der Saalflieger sind Flugmodelle!
 
GorBO

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Ich weiß nicht! Wie sollen denn Modellfflieger und erst recht die "Betreiber" von Spielzeug von so einer Flugverbotszone erfahren? NfL sind schließlich nicht die übliche Lektüre für Nichtflieger.
 

klaus06

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Wer fliegen will muss sich vorbereiten. Flugplan erstellen und auch NOTAM einsehen. So einfach ist es. :evil:
 

klaus06

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Die DFS in München würde sich sicher über meine Flugpläne freuen.
 

klaus06

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Wo ist der Irrtum, wo hört Spielzeug juristisch auf, wo beginnt Moedellflug, die 2g-Geräte der Saalflieger sind Flugmodelle!
Ich diskutiere seit einer Weile mit den Vertreibern der Lidl Drohnen über das Thema. Die meinen auch, dass man unter 250 g nur ein Spielzeug ist.
 
Intrepid

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Ich weiß nicht! Wie sollen denn Modellfflieger und erst recht die "Betreiber" von Spielzeug von so einer Flugverbotszone erfahren?
Lernt man das nicht beim Drohnenführerschein?
 

n/a

Guest
Lernt man das nicht beim Drohnenführerschein?
Den Drohnenführerschein gibt es für die Gewerblichen nach § 21d...
Luftfahrt Bundesamt - Homepage - Liste der vom LBA nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung anerkannten Stellen
Für die Modellflieger nach § 21e gibt es den " Drohnenführerschein " noch garnicht.
Siehe auch hier:
"Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung
Das LBA ist vom BMVI (Dobrindt) "beauftragt worden" sich um den Kenntnisnachweis zu kümmern.:crying:
Dobrindt seine Truppe ist zu sehr mit Abgasproblemen beschäftigt als sich um das Chaos zu kümmern welches die "Drohnenverordnung" angerichtet hat.:biggrin:
Der DAEC und der DMFV sind angeblich dabei ein Onlineverfahren mit dem LBA abzustimmen, mit dem dieser Kenntnisnachweis zu erlangen ist. Schon seit Monaten ist aber Funkstille...ab dem 01.10.2017, also in ca. 8 Wochen brauchen alleine die 80.000 Mitglieder des DMFV den Nachweis wenn sie höher als 100m fliegen wollen und mehr als 2 kg bewegen wollen und wenn sie außerhalb eines "Modellflugplatzes mit (AE) Aufstiegserlaubnis fliegen wollen...der soll 25€ kosten...und gilt nicht für Jugendliche unter 14 Jahren.:sad:
Die Kopterpiloten dürfen auch mit Kenntnisnachweis grundsätzlich nicht höher als 100m. :confused1:

Luftfahrt Bundesamt - Nachrichten - Drohnen - Kenntnisnachweis erforderlich

Gruß Rolf
 

klaus06

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Kann mir jemand sagen, wo der Mittelpunkt für die 3 NM liegt. Der Mittelpunkt ist 48 07 59 N 011 33 53 O. Den Punkt den ich finden, der ist für mich nicht schlüssig. Liegt aber vermutlich daran, dass ich das System nicht beherrsche.
 

n/a

Guest
Wie hast du das denn eingegeben? Für mich sieht das Format so aus wie Grad, Minuten, Sekunden. Wenn du das als Dezimalzahl oder als Dezimalsekunden eingibst, kommst du natürlich nicht auf die richtige Koordinate.
 

klaus06

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Als Grad, Minuten, Sekunden habe ich es bei Google Maps eingegeben. Als Ergebnis gibt es nicht die Theresienwiese, sondern die Technische Universität in Schwabing. Die Wies'n liegt dann etwa 2,5 km weg von diesem Ort. Was ist dann der Sinn des Mittelpunktes.
 

n/a

Guest
Der Punkt liegt nahe am Stadtzentrum… Vielleicht wollte man nicht die Wiesn allein abdecken und das nur aufs Oktoberfest beziehen?
 
gero

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Alien
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Das waren die Daten von 2015. Und das ist genau das, was ich in meinem Bild illustriert habe.

DFS schrieb:
2. Restricted area ED-R München 2.1 Lateral limits:
Kreis mit einem Radius von / Circle with a radius of 3 NM um / centered on N 48 07 59 E 011 33 53.
2.2 Vertikale Begrenzung 2.2 Vertical limits
GND – FL100
gero
 
Kenneth

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Alien
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Auf jedem Fall gibt es kein Toys-R-Us auf der Theresienhöhe mehr, wo mehrfache Verstöße durch Vorführungen von Revell-Drohnen in den Verkaufsräumen täglich stattfinden würden :biggrin:

Weiss jemand noch wie der Wortlaut war, als dieses Sperrgebiet erstmalig eingeführt wurde? Deckte er auch Modellflugzeuge/Drohnen? Auslöser war nämlich damals nicht direkt Terrorangst von irgendwelchen anzunehmenden extremistischen Gruppierungen, sondern zwei unangemeldete Rundflüge von Red Bull's DC-6 im Vorjahr direkt über dem Wiesn, was für ziemliches Aufsehen sorgte....
 
banji

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Ich frage nur nach der Defintion "aller Flüge"
bei "Obama in Garmisch" oder auch dem G7 Treffen am Schloss Elmau , wie der Otto Normalverbraucher die Veranstaltung in Erinnerung hat gab es zwei AIPs, nämlich über die ED-R Schloss Elmau und die ED-R Elmenau.

Letztere habe ich zufällig noch rumliegen. In dieser (AIP SUP VFR 05 15) heist es im Wortlaut:

"In den Gebieten [...] sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt"

In der Aktuellen Nfl 1-1103-17 ist dieser Wortlaut übernommen. 2016 (AIP SUP VFR 16 / 16) lautete der Wortlaut noch

"In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge untersagt."

Von daher gibt es also durchaus eine Änderung. Aber der von dir erfragte Wortlaut "Alle Flüge" trifft eben genau nicht mehr zu - dieser ist übrigens absolut gängig und keineswegs neu.

Da in der neuen Formulierung das Wort Flugnodell Anwendung findet gibt es da auch absolut keine Definitionsfrage. Diese wurde zwischenzeitig ausreichend geklärt. (Flugmodelle sind alle Arten von Modellen der Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen und Rettungsfallschirme. Kennzeichnend für alle Flugmodelle ist allein der Umstand, dass sie stets unbemannt sind - vgl z.B. Giemulla/Schmid Kommentar Luftverkehrsgesetz §1)

Du hast also Recht: Auch ein Papierflieger ist ein Flugmodell und unterliegt somit dieser ED-R. Juristisch hört Spielzeug nicht auf sondern ist eingeschlossen. Auf dem Oktoberfest einen Gummizugflieger steigen lassen ist eine Straftat. Das ist eigentlich ganz einfach. Ob diese geahndet wird ist dann wiederum Ermessensspielraum - und dieser wird sicherlich in seiner ganzen Form ausgenutzt.

Zu der Frage woher denn der arme betreibe der Revell Drohne das wissen soll habe ich ebenfalls eine ganz klare Meinung. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Gesetz ist Gesetz und die Einhaltung Bürgerverantwortung. Wenn ich Müll aus einem fahrenden Auto werfe und danach argumentiere "Ich hab nicht gewusst dass das verboten ist" interessiert das herzlich wenig.

Alles in allem ist das Thema eigentlich einfacher als es behandelt wird und ich denke dass unser Rechtsstaat in diesem Fall ganz gut funktioniert - denn unterm Stich wird sicherlich ein Flug mit einer Revell Drohne der zur Anzeige gebracht wird zu einer Einstellung des Verfahrens führen, und eine große Drohne (deren Halter ermittelt werden kann - anderes Thema) eine entsprechende Verfolgung nach sich ziehen.
 
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WaS

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… ich denke dass unser Rechtsstaat in diesem Fall ganz gut funktioniert …
Das sehe ich anders. Derart hirnlos formulierte Verordnungen fördern nämlich nicht gerade den Respekt vor Recht und Gesetz. Und ihre Auslegung kann ein Einfallstor für Willkür sowie mangelnde Rechtssicherheit sein.
 
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banji

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Das sehe ich anders. Derart hirnlos formulierte Verordnungen fördern nämlich nicht gerade den Respekt vor Recht und Gesetz. Und ihre Auslegung kann ein Einfallstor für Willkür sowie mangelnde Rechssicherheit sein.
Welche "hirnlos formulierte Verordnung" meinst du jetzt? Das Luftverkehrsgesetz? die NfL oder die AIP aus 2015?
 
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Oktoberfest, 3NM Flugverbotszone.

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