Olv
Berufspilot
Weiss da jemand mehr in welche Richtung ermittelt wird? Also eher so in Richtung vorsätzliche Missachtung irgendwelcher Massnahmen oder eher grober Fehler?
Es wurde ein "Anfangsverdacht" festgestellt, weshalb die Untersuchung gegen den Piloten eingeleitet wurde. Aus der technischen Untersuchung ging ja hervor, dass es sich um einen Pilotenfehler handelte. Die weitere Untersuchung hat nun genau den Zweck herauszufinden, ob ein Verschulden des Piloten im strafrechtlichen Sinne vorliegt oder nicht.Weiss da jemand mehr in welche Richtung ermittelt wird? Also eher so in Richtung vorsätzliche Missachtung irgendwelcher Massnahmen oder eher grober Fehler?
Ich würde die Schuld nicht beim Piloten sehen, wenn man unbedingt einen Schuldigen finden will. Schuld trägt wenn überhaupt, wer den Piloten für fähig befunden hat, also seine Lehrer und Prüfer.Die Untersuchungen ergaben, dass das Verlassen des Flugzeugs durch den Piloten mit dem Schleudersitz beziehungsweise die durch den Piloten unterlassenen Sofortmassnahmen, die bei einem Strömungsabriss im Triebwerk und für den Fall einer ungewollten Dreh- und Rollbewegung des Flugzeugs vorgesehen sind, ursächlich für den Absturz des Flugzeuges waren.
Naja, so wird auch kein Schuh draus. Dann könnte man ja die Schuld auch denjenigen zuweisen, welche die Lehrer und Prüfer für fähig befunden haben, usw. (Und nein, das meine ich nicht polemisch oder klugscheisserisch. Es geht eher darum, dass man halt mal genau hinschauen muss, ob jemand eine Verfehlung tätigte, die nicht passieren darf.)Ich würde die Schuld nicht beim Piloten sehen, wenn man unbedingt einen Schuldigen finden will. Schuld trägt wenn überhaupt, wer den Piloten für fähig befunden hat, also seine Lehrer und Prüfer.
das heißt also die Schuld für Deine Beiträge hier im Forum tragen Deine Lehrer?Ich würde die Schuld nicht beim Piloten sehen, wenn man unbedingt einen Schuldigen finden will.
Schuld trägt wenn überhaupt, wer den Piloten für fähig befunden hat, also seine Lehrer und Prüfer.
Nein, natürlich nicht. Und jeder hat mal einen schlechten Tag. Aber Befähigungsüberprüfungen finden kontinuierlich statt. Und wer dort regelmäßig ohne Auffälligkeiten besteht, sollte für ein Augenblicksversagen keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen. Dann hat er eben funktioniert, wie jeder Mensch funktioniert: nicht perfekt. Vorsatz, etwas falsch zu machen, lasse ich mal außen vor. Das ist ein komplizierteres Thema (siehe German-Wings-Absturz). Fahrlässigkeit oder Unvermögen hätten bei den zahlreichen regelmäßigen Überprüfungen eines so erfahrenen Piloten längst auffallen und zur Suspendierung vom Flugdienst führen müssen. Wofür gibt es diese andauernden Überprüfung sonst? Welche Verantwortung trägt sonst der Prüfer oder der Kommandeur?... aber man kann vom Grundsatz her nicht jeden Fehler der Ausbildung zuschreiben.
Zwischen "Augenblicksversagen" und "Auffälligkeiten bei Kontrollen" ist noch viel Luft. Man kann einen Kontrollflug problemlos perfekt bestehen, aber z.B. im täglichen Einsatz die Vorschriften etwas "lockerer" auslegen oder auch mal die Konzentration wissentlich schleifen lassen. Das wäre strafrechtlich relevant, aber beim Kontrollflug auf keinen Fall feststellbar. Genau deshalb soll es ja untersucht werden, damit der Pilot danach entweder voll und ganz entlastet ist oder mit seinen Vergehen nicht einfach so durchkommt.Und wer dort regelmäßig ohne Auffälligkeiten besteht, sollte für ein Augenblicksversagen keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen.
Die Flüge werden doch zwecks Übungsauswertung sowieso aufgezeichnet?Jetzt muss man nur noch überlegen, wie man bei Singleseatern eine Überwachung der Besatzung/ des Piloten hinkriegt.