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Guest
Ja, und wenn du die Genehmigung des Kreises nicht hast, darfst du die Bilder auch eigentlich nicht hochladen.
Da gebe ich dir vollkommen Recht! Genau so sieht es aus!Ja, und wenn du die Genehmigung des Kreises nicht hast, darfst du die Bilder auch eigentlich nicht hochladen
Wenn du genau hinsiehst, entdeckst du auch auf dem Bild aus 1944 auch das Objekt 48. Wie gesagt, dieses ist fast komplett ebenerdig und gut getarnt. Ich suche später noch ein Paar Bilder davon...@Viktor7: nochmal zum Gebaeude 48, stand das tatsächlich dort in der Nähe der Kaufhalle ? Weil, auf dem Bild im Post 876 ist da nichts zu sehen ..
Und: gibt es noch weitere Bilder von den Gebaeuden zwischen den großen Hallen außer die im Post 878 ?
Meinst Du den MiG-1984? Der hat ja nur Bilder verlinkt, nicht hier hochgeladen. Das ist nicht verboten.Jetzt bin ich mal gespannt, ob du es durftest, die Bilder ohne Zustimmung des Urhebers zu posten...
Klar achte ich darauf, denn es ist mein "Job" hier aufzupassen, dass sich Nutzer an die Regeln halten.wie hieß er gleich, der so darauf achtet, @Learjet
Und öffentlich freigeschalten. Kann jeder sehen, kann jeder verlinken. Aber wie ist das mit diesen Luftbildern aus dem Archiv das du benannt hattest, man bekommt von denen auf Wunsch Luftbilder und kann die im Internet hochladen?Der Urheber hat diese für einen bestimmten Zweck und nur für diese Gruppe bei Ok.ru gepostet
Wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird und die Gebühren für die Veröffentlichung übernommen werden, dann ja. Aber Vorsicht, die Gebühren richten/staffeln sich wie bei Publikationen nach Auflagenhöhe. Wenn, wie du sagst, jeder diese Bilder sehen kann, dann sind die unbezahlbar... Bei einer Veröffentlichung ohne Genehmigung des Archivs hat man ziemlich schnell Ärger aufm Hals. Ein hier und mir gut bekannter Fotograf schickt pro Monat mehrere Rechnungen/Mahnungen in Höhe von mind. 1000,-€, und ein Teil seines Tages verbringt er damit, seine Bilder im Netz zu finden.Aber wie ist das mit diesen Luftbildern aus dem Archiv das du benannt hattest, man bekommt von denen auf Wunsch Luftbilder und kann die im Internet hochladen?
Das finde ich sehr nett von dir das du dieses Interesse bei besagten Archiv begründen konntest, die anfallenden Kosten übernommen und dann diese Luftbilder hier hochgeladen hast. Aber wie bestimmt man bei einem Internetforum die Auflagehöhe, um darauf basierend dann die Kosten zu bestimmen?Wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird und die Kosten für die Veröffentlichung übernommen werden, dann ja.
Wenn ich davon ausgehe, dass jedes Forummitglied potentiell auf die Bilder zugreifen kann, würde ich in der Kostensatzung nachsehen, welche Gebühren bei einer Auflagenhöhe von 25.000 anfallen würden und die dann zugrunde legen.wie bestimmt man bei einem Internetforum die Auflagehöhe
Warum "würde", hast du etwa noch nicht bezahlt?Wenn ich davon ausgehe, dass jedes Forummitglied potentiell auf die Bilder zugreifen kann, würde ich in der Kostensatzung nachsehen, welche Gebühren bei einer Auflagenhöhe von 25.000 anfallen würden und die dann zugrunde legen.