Gast001
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Als amtliche Behörde darf die BFU keine Untersuchungen selbstständig über den gesetzlichen Auftrag hinaus durchführen. §3 Flugunfalluntersuchungsgesetz gibt ihr den Rahmen vor.
Dabei ist ihr zwar vorgegeben, wann sie zu untersuchen hat, über den Umfang dieser Untersuchung entscheidet sie aber selbst nach
§9 Flugunfalluntersuchungsgesetz
....
(2) Die Bundesstelle bestimmt den Umfang der Untersuchung anhand des Ausmaßes und der Art des Unfalls oder der Störung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die sich voraussichtlich für die Verbesserung der Sicherheit gewinnen lassen. Sie ist dabei vorbehaltlich anderer Vorschriften dieses Gesetzes an keine Form gebunden. Das Verfahren ist einfach und zweckmäßig durchzuführen.
Es handelt sich um eine sehr kleine Behörde, oft scheint vielen Betrachtern gar nicht klar zu sein, wie klein sie ist. Nur ca. 35 Mitarbeiter, davon nur etwa 20 Flugunfalluntersucher beschäftigen sich mit 250-300 untersuchungspflichtigen Ereignissen in Deutschland plus der Unterstützung ausländischer Behörden nach entsprechender Anfrage. Die mögliche Untersuchungstiefe ist da sehr endlich und konzentriert sich auf besondere Ereignisse.
Dabei ist ihr zwar vorgegeben, wann sie zu untersuchen hat, über den Umfang dieser Untersuchung entscheidet sie aber selbst nach
§9 Flugunfalluntersuchungsgesetz
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(2) Die Bundesstelle bestimmt den Umfang der Untersuchung anhand des Ausmaßes und der Art des Unfalls oder der Störung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die sich voraussichtlich für die Verbesserung der Sicherheit gewinnen lassen. Sie ist dabei vorbehaltlich anderer Vorschriften dieses Gesetzes an keine Form gebunden. Das Verfahren ist einfach und zweckmäßig durchzuführen.
Es handelt sich um eine sehr kleine Behörde, oft scheint vielen Betrachtern gar nicht klar zu sein, wie klein sie ist. Nur ca. 35 Mitarbeiter, davon nur etwa 20 Flugunfalluntersucher beschäftigen sich mit 250-300 untersuchungspflichtigen Ereignissen in Deutschland plus der Unterstützung ausländischer Behörden nach entsprechender Anfrage. Die mögliche Untersuchungstiefe ist da sehr endlich und konzentriert sich auf besondere Ereignisse.
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