Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

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Rhönlerche

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Darum gibt's ja die alte Lebensregel: "Leave eight hours between bottle and throttle".
 
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Ok, interessant zu wissen - und imho VIEL zu hoch angesetzt.
Wieso? Man kann auch argumentieren, dass man in erster Linie sich selbst gefährdet. Und das ist erlaubt (sonst müsste man ja auch Skifahren und Motorrad fahren verbieten). Grundsätzlich kann man auch schon mit geringerem Wert als verkehrsuntauglich eingestuft werden.
 
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Darum gibt's ja die alte Lebensregel: "Leave eight hours between bottle and throttle".
Ist aber auch etwas 1960er.
Selbst die trainierte Leber schafft "nur" 0.15 Promille pro Stunde.
Weiterhin ist die Beeinträchtigung zum einen durch den Alkohol selbst, aber vielmehr sollte sich Schlafmangel und geringe Qualität des Schlafs auswirken. Speziell über den Tag. Da kann der letzte Flug sehr durch den Tresenbesuch des Vortags leiden, obwohl der letzte Tropfen Ethanol bereits Stunden vorher in der Leber abgebaut wurde.
 

Rhönlerche

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Bei der US Air Force gibt es ja auch die Vorgabe "acht Stunden ununterbrochener Schlaf vor jedem Flug". Und dann gibt es diese Barstories vom Blutalkohol, den man sich mit 100 Prozent Sauerstoff in der Atemluft aus dem Körper "brennen" kann.
 
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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Also, auch wenn es jetzt ein wenig ooT geht. Ein kleiner Exkurs in die Rechtslage.
Zum Thema Alkohol und Straßenverkehr:

Führer eines Kraftfahrzeuges (so ziemlich alles was einen Motor hat)

A.) 0,5%o - 1,09%o ohne Ausfallerscheinungen = Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot
B.) 1,1%o bis open end = Straftat gem. § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) = absolute Fahruntüchtigkeit = Fahrerlaubnisentzug (mind. 1/2 Jahr bis 5-Jahre)/Punkte/Geldstrafe(mind. 1-Nettogehalt)/ggf. Gefängnis
Achtung, was viele vergessen:
C.) ab 0,3%o und Ausfallerscheinungen (je höher der Pegel, desto geringer brauchen die auszufallen) liegt wieder eine Straftat vor. Strafen siehe B.)
D.) ab 1,6%o sind Fahrer von Fahrrädern ohne Ausfallerscheinung trotzdem absolut fahruntüchtig, Strafe siehe B.) ggf. auch der Führerschein weg, MPU Anordnung
E.) Fahranfänger in den ersten 2-Jahren und alle unter 21 Jahren = 0,00%o !!! Da ist schon ein Tropfen Alkohol gleich eine Ordnungswidrigkeit, Strafen siehe A.)

Ab 1,6 %o wird in der Regel eine MPU (Idiotentest) angeordnet, vorher gibt's den Führerschein nicht wieder
Ab 2%o geht man in der Regel vom Vollrausch aus. Dann gilt der Vollrauschparagraph § 323a StGB

Für Führer von Fahrzeugen (nahezu alles ohne Motor, auch Kutschen, Räder) gilt die Alternative A.) in der Regel nicht. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gilt nur für KFZ (mit Motor). Aber: beachte B.), C.) und D.)

Alles etwas kompliziert, nicht wahr?:confused:

Jetzt kommt der Kracher:

Fußgänger, die sich als charakterlich ungeeignet gezeigt haben, am Straßenverkehr teilzunehmen, kann man eine vorhanden Fahrerlaubnis entziehen. (ab 2%o kann das losgehen).
z.B. ein Fußgänger (aber auch Radfahrer) verhält sich mit mehr als 2%o so grob verkehrswidrig, dass z.B. ein Unfall mit schweren Folgen ensteht. Dann kann ein Richter ihm auch die Fahrerlaubnis entziehen, obwohl er zu Fuß gegangen ist. (das kommt zwar nur sehr selten vor, aber es gibt solche Fälle)
Ähnliche Grenzen gelten auch in der Seefahrt und auf der Schiene!

Für die Fliegerei gilt:
§ 1 (3) LuftVO:
Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein. (de Facto die 0,00 Promillegrenze)
§ 43 LuftVO
Verstoß gem. § 1LuftVO = Ordnungwidrigkeit
oder sogar Straftat gem. §§ 315a, 316 StGB etc.
 

Philipus II

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Risikosportarten gefährden nur die eigene Gesundheit beziehungsweise die beteiligter Sportler. Ich sehe daher keine grundsätzliche Problematik bei Risikosportarten.

Am Steuer eines PKW gibt es gewisse gesetzliche Regeln. Wer diese nicht einhält, könnte auch die Regeln am Steuer eines Schiffs oder Flugzeugs nicht einhalten. Der Zusammenhang ist naheliegend. Zurück zum Risikosport: Das wäre der Versuch, gegen die verbindliche und akzeptierte Wettkampfordnung ohne Helm zu starten.
 
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gem. JAR-OPS 1.085 (d) oder eu ops 1.085 ( e )

mindestens 8 Stunden vor Flugdienstbeginn kein Alkohol ( wird bei manchen Firmen auch gesondert geregelt, größerer Zeitraum )

Blutalkoholwert <0,2 Promille


C80
 
marmel69

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Warum kann (darf) ich nicht selbst für mich entscheiden, ob ich mich in Gefahr bringe oder nicht!?

Viele Fragen sich, warum der Vater Staat uns da bevormundet.
Ich plaudere mal aus dem Nähkästchen.:wink:

Wenn ich mich nicht anschnalle und dabei verunglücke triftt das doch nur mich, oder?!
Falsch:
- Verletzte kosten Geld (Krankenhaus, Reha, usw., usw,), die Kosten werden durch uns alle getragen.
- Verletzte können nicht arbeiten, erwirtschaften auch keinen Beitrag für die Allgemeinheit (Steuern, Arbeitsleistung, Bruttosozialprodukt)
- stirbt man, (eigentlich ja sozialverträgliches Ableben:FFTeufel:), siehe eine Zeile höher
- selbst wenn man selbst Schuld hat, trifft es den Unfallgegner oft sehr hart an der Psyche / Seele (kann ich ein Lied von singen)
Fragt mal nen Zugführer, wie der einen Selbstmörder sieht. Der hat absolut kein Verständnis dafür!
- denkt von den Hochrisiko-Menschen mal einer an die Retter? Auch die sind nur Menschen. Es ist zwar deren Job, aber trotzdem trifft es sie hart.
- Retter riskieren ihr Leben für Idioten, die meinen, bei Lawinengefahr die schwarze Piste nehmen zu müssen. Auch bei hirnlosen Innenstadtrasern.
- als Baum-/ und Naturfreund hasse ich Leute, die gegen meine Freunde fahren. Nehmt wenigstens Betonpfeiler dafür!:mad::FFTeufel:

So, jetzt reicht der Exkurs außerhalb des Kernthemas!
 

Garfield

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Wenn ich mir so einige Beiträge hier durchlese mach ich mir diesbezüglich schon meine Gedanken.
Egal wann wie und wo die Frau das Fahrzeug gesteuert hat ist erst mal ganz egal.Wer mit 1.4 Promille
intus ohne jede Ausfallerscheinung Auto fährt und noch gerade laufen ,stehen,und sich artikulieren kann,
ist sehr gut im "Training"! Sie ist auf jeden Fall stark alkoholgefärdet (Fachjargon) wenn nicht sogar abhängig.
Ich weiss wovon ich hier spreche hab selber vor 15 Jahren ne Therapie gemacht und bin seit her sogenannter
trockener Alki!!
Im Pilotencockpit hat die Frau jedenfalls vorläufig nichts mehr zu suchen.
 

Philipus II

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Gibt es hier eigentlich die Möglichkeit einen Abstinenznachweis zu verlangen?
 
Chopper80

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Gibt es hier eigentlich die Möglichkeit einen Abstinenznachweis zu verlangen?
Man kann sicher davon ausgehen, dass eine so große Firma wie die Lufthansa eine entsprechende Abteilung ( incl. Programm ) hat, in der u. a. mit der "Volkskrankheit" Alkoholabhängigkeit umgegangen wird. Dabei ist u. a. auch eine Verpflichtung des AN zu unangekündigten Alcotests möglich bzw. sehr wahrscheinlich. Ebenso die regelmäßige Kontrolle der spezifischen Leberwerte.

C80
 
marmel69

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Gibt es hier eigentlich die Möglichkeit einen Abstinenznachweis zu verlangen?
Ja, das ist möglich. Es gibt da mehrere Wege.

Ich spreche jetzt von der Pilotin.

1. sicher ist, dass der Führerschein weg ist. Da sie unter 1,6%o hatte, ist eine MPU nicht Pflicht, sie kann aber angeordnet werden (macht die Zuständige Fahrerlaubnisbehörde).
2. wird für sie eine MPU angeordnet, kann dafür etwas in der Art eines Abstinenznachweises verlangt werden (ärztliche Untersuchung(-en)), ist hier aber nicht wahrscheinlich
3. das ist für sie garantiert der Knackpunkt: Was macht die Luftaufsichtsbehörde?
Für sie leider sehr wahrscheinlich ist, dass die Pilotenlizenz entzogen (vermtl. vorübergehend) wird.
Wenn sie ganz viel Glück hat, findet sie einen gnädigen Richter, der in einer Einzelfallentscheidung ein für sie mildes Urteil spricht.
Die Behörde (und auch die Lufthansa) wird auf jeden Fall eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen, bevor sie wieder fliegen darf.

Wie gesagt: Autofahren = def. Nein!
Fliegen = sehr unwahrscheinlich, hängt vom Richter ab

Es gab immer schon Einzelfälle, wo man eine begrenzte Erlaubnis erteilt hatte, seiner Beschäftigung nachzugehen, um die Existenz nicht zu gefährden.
Das wäre sonst eine unerlaubte Doppelbestrafung/Härte.
Das wird aber fast immer nur bei besonderen Härtefällen gemacht.
(z.B. alleinverdienender Vater mit 3-Kindern) Ich befürchte, dass das auf sie nicht zutrifft.

Aber es gilt das alte Sprichwort: "Auf hoher See und vor Gericht.... sind wir alle von Gottes Gnaden abhängig!"

Meine Meinung dazu:
Strafe muss sein, aber mit Auge!
Man könnte von ihr verlangen vor jeden Flug in den Alkomaten zu pusten, um sicher zu gehen, dass sie nüchtern ist. Ich fände es zu hart, wenn man für ein Augenblicksversagen eine ganze Karriere zerstört.
Aber andererseits: Selbst gemachtes Elend!

Bezüglich des Alkoholpegels möchte ich anmerken, dass ich ihr auch nicht glaube, dass sie nur einen Sekt getrunken hat. Eher eine Flasche. Andererseits sind Frauen zierlicher und haben weniger Körpermasse. Der Alkohol verteilt sich also auf weniger "Fläche/Masse". Frauen sind schneller betrunken und bauen nachweislich langsamer ab.
Es reicht weniger - für mehr Erfolg!

Mal sehen, was kommt

Hier ist ein Interessanter Artikel bezüglich der Lufttauglichkeit

oder auch hier (unterer Absatz lässt für sie Hoffnung aufkommen)
 
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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Man könnte von ihr verlangen vor jeden Flug in den Alkomaten zu pusten, um sicher zu gehen, dass sie nüchtern ist. Ich fände es zu hart, wenn man für ein Augenblicksversagen eine ganze Karriere zerstört.
Die Krux ist doch, dass es im Prinzip gar nicht darum geht, ob jemand überhaupt besoffen ins Cockpit kommt, wenn es den mal so weit kommen sollte, dann sowieso gute Nacht.

Es geht hier doch um eine generelle charakterliche Eignung: lasse ich mich in bestimmten Fällen zu nicht angemessenen Aktionen hinreißen? Kann ich die Folgen meines Handelns auch in stressigen Situationen klar einschätzen und zielorientiert/effektiv agieren? Bin ich mir im vollen Umfang meines Handelns bewusst, kann ich abschätzen "wo die Reise hingeht"?
Das sind ja alles Fragen, auf die es für Piloten eigentlich nur eine Antwort gibt.

Wie gesagt, wenn ich bei 1,5Promille noch ein Auto umparken kann, dann muss auch zumindest mein Stammhirn noch soweit intakt sein und eine innere Stimme mit dem verbalen "Vorschlaghammer" warnen: Besoffen fahren = Existenzgrundlage weg!
Völlig egal, ob da andere Leute um einen rumstehen, rumzettern oder Mist labern. Leider ist diese Reaktion auf eine solche Situation nicht komplanar mit der Musterantwort auf die obigen Fragen.
 
schwarzmaier777

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Abstinenznachweis

- das müßte doch bei den Leberwerten bei der Tauglichkeitsuntersuchung auffallen - ohne das ich den Umfang der Wiederholung Klasse 1 Medical genau kenne - ich weiß, den kann man in EASA nachlesen.

Da sieht man, ob jemand chronisch trinkt - insofern könnte sie das ja für die Vergangenheit problemlos nachweisen.

Grüßle
Ingo
 
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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Es geht hier doch um eine generelle charakterliche Eignung: lasse ich mich in bestimmten Fällen zu nicht angemessenen Aktionen hinreißen? Kann ich die Folgen meines Handelns auch in stressigen Situationen klar einschätzen und zielorientiert/effektiv agieren? Bin ich mir im vollen Umfang meines Handelns bewusst, kann ich abschätzen "wo die Reise hingeht"?
Richtig kombiniert, so ist es.
Das ist das, was bei einer MPU bzw. fliegerärztlichen Untersuchung zu klären ist.
Die charakterliche Eignung zum Führen von Luftfahrzeugen. (die gesundheitliche setze ich bei vorhandener Lizenz einfach mal voraus)

Wie gesagt, wenn ich bei 1,5Promille noch ein Auto umparken kann, dann muss auch zumindest mein Stammhirn noch soweit intakt sein und eine innere Stimme mit dem verbalen "Vorschlaghammer" warnen: Besoffen fahren = Existenzgrundlage weg!
Da muss ich dir leider aus 28-jähriger beruflicher Erfahrung widersprechen.
Gerade dass sie sich so entscheiden hat, ist ein Zeichen dafür, dass sie nicht mehr Herrin ihrer Sinne, also erheblich alkoholbeeinflusst war. Ein normal intelligenter Mensch (setze ich bei einer Lufthansa Pilotin zwingend voraus) würde im nüchternen Zustand anders reagieren. Er würde das Auto stehen lassen. Das hast du richtig erkannt.
Eben das ist die Ausfallerscheinung.
So sehen das zumindestens Gutachter, Anwälte und Richter in ihren Urteilen.

Das Können des Autofahrens ist für erfahrene Fahrer eben in Fleisch und Blut übergegangen. Das klappt meistens. Nur eben nicht immer unfallfrei. Hier war das Glück auf ihrer Seite, dass sie nur eine kurze Zeit gefahren ist, bzw. frühzeitig erwischt worden ist.
Je länger die Fahrt dauert, desto wahrscheinlicher sind dann auch die Ausfallerscheinungen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass manch Alki besser fährt, als läuft.

Ich sehe hier übrigens auch den Anfangsverdacht für ein Alkoholproblem. Ich bin mit 1,5%o sehr betrunken, lalle und torkele. Viel mehr geht nicht bei mir; dann kommt der Sensenmann.
Wer mehr abkann, hat definitiv ein Alkoholproblem.
Das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch wissenschaftlich erwiesen.
Deswegen gibt es auch die bei uns üblichen Grenzwerte.
 
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Wie gesagt, wenn ich bei 1,5Promille noch ein Auto umparken kann, dann muss auch zumindest mein Stammhirn noch soweit intakt sein und eine innere Stimme mit dem verbalen "Vorschlaghammer" warnen: Besoffen fahren = Existenzgrundlage weg!
Völlig egal, ob da andere Leute um einen rumstehen, rumzettern oder Mist labern. Leider ist diese Reaktion auf eine solche Situation nicht komplanar mit der Musterantwort auf die obigen Fragen.
War das der Person so bewusst?
Wäre vielleicht mal eine Idee für eine Smartphone App: jedes Getränk wird fotografiert und am Ende des Abends sagt einem das Telefon, was man nun lieber lassen sollte. Wie wir oben nachlesen durften, kann ja bereits das Überqueren der Straße berufsschädigende Wirkung haben. Für Piloten gilt wohl, dass man manche Sachen besser nur daheim macht.
Ich finde - mangels der Kenntnisse der genauen Umstände - die Entscheidung mit 1.5%o ein KFZ "umzuparken" nicht generell verantwortungslos. Frage sind Begleitumstände:
- wurde das KFZ nur in Schrittgeschwindigkeit bewegt
- konnte der neue Parkplatz ohne eine Beteiligung am "richtigen" Straßenverkehr erreicht werden
- waren viele Personen im Umkreis (die man aus Versehen umfahren kann)

1.5%o erreicht man grob nach weniger als einer Flasche Sekt (Ansatz: weiblich, 50kg, kurze Trinkzeit von einer Stunde).
Hier nachrechnen:
http://www.uli-arndt.de/Promille.html

Das paradoxe: je berechnender ihre Fehlhandlung war, desto eher besteht der Verdacht auf Alkoholismus. Profi-Trinker lassen sich ja nicht so häufig erwischen, und ich bin immer wieder erschreckt, wie viele Leute mit %o im Blut Auto fahren.
 

Garfield

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Interessant zu erfahren wäre wie die 1,4 Promille zustande gekommen sind?
1 Flasche Sekt zu dritt,in der Flasche sind ca.0,7-1Liter geteilt durch 3
sind ca.2X 0,2 Liter ,also 2Glas Sekt +-. ergibt nie und nimmer 1,4 Promill.
Sekt hat einen Alk Wert von ca.7 -10 Prozent!Das ist sog.Kommodenlack!
Bei solchen Aussagen verstrickt sich die gute immer mehr in Wiedersprüche.
Villeicht stammt das resliche Promill ja noch vom Vortag,?
Manche Frauen vertragen übrigens mehr als Männer und bauen das Zeug auch
unterschiedlich ab.Statistik hin oder her es muss immer der Einzelfall untersucht
werden.
 

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Ich möchte nicht wissen, wieviele von uns hier im FF schon von einem angetrunkenen Piloten, Busfahrer, Lokführer etc. herumkutschiert wurden bzw. einem Doktor operiert wurde. So ist das Leben, das wird niemand ändern können. Wer natürlich erwischt wird muss die Konsequenzen tragen.
 
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Ich möchte nicht wissen, wieviele von uns hier im FF schon von einem angetrunkenen Piloten, Busfahrer, Lokführer etc. herumkutschiert wurden bzw. einem Doktor operiert wurde. So ist das Leben, das wird niemand ändern können. Wer natürlich erwischt wird muss die Konsequenzen tragen.
Lustigerweise ist speziell im Airbus-Cockpit ein wenig Restalkohol weniger dramatisch als etwa am Steuer eines LKW. Es gibt wenig "split second decisions", perfekte Hand-Augen Koordination ist nicht erforderlich, und eingeschränktes Sichtfeld und leicht verzögerte Reaktionen machen aus einer Situation selten eine Katastrophe.

Garfield schrieb:
Interessant zu erfahren wäre wie die 1,4 Promille zustande gekommen sind?
1 Flasche Sekt zu dritt,in der Flasche sind ca.0,7-1Liter geteilt durch 3
sind ca.2X 0,2 Liter ,also 2Glas Sekt +-. ergibt nie und nimmer 1,4 Promill.
Sekt hat einen Alk Wert von ca.7 -10 Prozent!Das ist sog.Kommodenlack!
So viel wie im Artikel steht, so viel steht auch nicht drin.
Flohmarkt Anfang November ... der war draußen oder drinnen? 0:30h erwischt ... da war der Flohmarkt wohl vorbei.
Trinkzeit: kam die Kollegin um 23:30 vorbei? Wo ist die eigentlich hin (Kollegin >> Pilotin?).
Wenn nicht, dann muss nach der Flasche Schampus nach noch etwas mehr passiert sein.
Was ist mit dem Freund?
War der komplett nüchtern ... oder ist er weg als er die Polizei gesehen hat?
 
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Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

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    https://www.flugzeugforum.de/threads/trunkenheit-im-strassenverkehr-pilotin-vor-richterin.76968/

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    https://www.flugzeugforum.de/threads/trunkenheit-im-strassenverkehr-pilotin-vor-richterin.76968/page-4

    ,

    https://www.flugzeugforum.de/threads/trunkenheit-im-strassenverkehr-pilotin-vor-richterin.76968/page-2

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