Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

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Gilmore

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Selbst wenn die Richter entscheiden sollten, daß sie ihren Pilotenschein nicht abgeben muß, ist noch lange nicht sicher, ob sie bei der Lufthansa weiterhin fliegen darf. Letzteres entscheidet der Arbeitgeber. Es sind schon wegen wesentlich kleinerer Vergehen Leute gefeuert worden. Ich denke da gerade an jemanden, der im Büro seinen Handy-Akku aufgeladen hatte und damit seiner Firma einen "Schaden" von weit weniger als 1 Cent zugefügt hat.
 
Schorsch

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Selbst wenn die Richter entscheiden sollten, daß sie ihren Pilotenschein nicht abgeben muß, ist noch lange nicht sicher, ob sie bei der Lufthansa weiterhin fliegen darf. Letzteres entscheidet der Arbeitgeber. Es sind schon wegen wesentlich kleinerer Vergehen Leute gefeuert worden. Ich denke da gerade an jemanden, der im Büro seinen Handy-Akku aufgeladen hatte und damit seiner Firma einen "Schaden" von weit weniger als 1 Cent zugefügt hat.
Aber er hat seiner Firma Schaden zugefügt ... sie quasi bestohlen (natürlich wurde dies nur als Vorwand benutzt einen MA loszuwerden).
Die werte Frau hat ja keinen Dienst verpasst, und keinen Cent der Hansa gekostet.
Da kann die Hansa nicht einfach Tschüss sagen.
 
Nummi

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AW: Trunkenheit im Straßenverkehr - Pilotin vor Richterin

Wenn der Fueherschein wegen solch einer Geschichte weg ist ist normalerweise auch die Lizenz zu entziehen, so steht es zumindest im Luftverkehrsgesetz.
Aber mich wuerde auch interessieren was das Gericht schlussendlich entschieden hat, ehe hier gleich wieder eine wilde pro/ contra Diskussion ausbricht.
 
mig-jet

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Seit einem Jahr ist jetzt Ruhe im Thread. Weiss schon jemand mehr?
 

klaus06

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Ich habe dem Redakteur mal geschrieben und der hat folgendes geantwortet:

"ich habe damals nur über das Verfahren vor dem Strafgericht berichtet. Ob die Sache für die Pilotin auch disziplinarische Konsequenzen hatte und sie ihre Fluglizenz abgeben musste, ist mir nicht bekannt."
 

bitboy0

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Leider ist es ja oft so... eine interessante Nachricht und es ist schwer das Ende der Sache zu finden. Hier in einem Nebensatz. Aber immerhin!
 
mig-jet

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In diesem Fall ging es nicht nur um die Lizenz, sondern um die Existenz eines Menschen. Auch ich bin der Meinung dass jeder Mensch eine zweite "Chance" bekommen muss, und hoffe dass die Pilotin eine Lehre daraus gezogen hat.
Gruß, Marc
 
schwarzmaier777

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Wie ist es dann aber mit der ZÜP bei der Pilotin ???


Wenn ich diesen Artikel so lese :

https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2015-03-03/ZUP_in_Deutschland

Wo beginnt dann im juristischen Sinne der geringste Zweifel ?

aber was solls, bei dieser Entscheidung - Zitat-

"...........Nun hat nach unseren Erkenntnissen
aber angesichts der terroristischen Angriffe in Paris
der Bundesinnenminister Thomas de Maizière persönlich die Entscheidung
getroffen, dass in Sachen ZÜP kein Rückzug gemacht
wird, dass man es stattdessen lieber auf ein Vertragsverletzungsverfahren
durch die EU-Kommission ankommen lassen will.................."

Quelle AOPA-Letter 01/2016 Seite 13

Für den Nichteingeweihten - die Deutschen habe als Einzige in der EU sowas !!!

Frau Merkel ist ja in Einzelaktionen geübt.

Ingo
 
Augsburg Eagle

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Ich sag mal so:
Da haben manche wegen weit geringerer Vergehen schon ihre Zutrittsberechtigung für den Sicherheitsbereich nach §8 verloren.
Und dementsprechend meist auch ihren Job.
 

klaus06

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Mit 1,8 Promille erwischt zu werden und dann noch aufrecht gehen können, deutet darauf hin, dass er ein erhebliches Alkoholproblem hat und dies nicht nur seit kurzem. Insbesondere Alkoholkranke können ihre Erkrankung gut verstecken. Ich würde deshalb nicht ausschließen, dass er nicht auch im Dienst das eine oder andere Promillchen hatte, auch wenn ihm sein Arbeitgeber ein positives Arbeitszeugnis ausgestellt hat. Bei vielen Personen kann man es nur schwer erkennen. Glücklicherweise waren es nur Gegenstände, die er bei seiner Trunkenheitsfahrt beschädigt hat. Es hätten aber auch Personen sein können.
Wann wird eine Person mit diesen Problemen erpressbar? Alles dies sind Fragen, die man bei der Beurteilung zu berücksichtigen hat.

Wobei das Thema sehr komplex ist.

Es gibt in diesem Land mehr Berufsgruppen, für die neben dem Strafrecht noch ein Dienstrecht gilt, dass u.U. schwerwiegendere Entscheidungen (Entlassung) zulässt, als das Strafrecht mit einer Bewährungsstrafe.
 
_Michael

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Die Kehrseite der Medaille ist halt, dass man nach Unfällen/Zwischenfällen so Sätze liest wie: "Einer der beteiligten Fluglotsen war bereits wegen Alkoholfahrten und anderen schweren Verkehrsdelikten rechtskräftig verurteilt worden. Als Auslöser nannte er damals starke psychische Probleme." Und schon klingt die Geschichte eher nach Andreas L. als nach Philipp U.

Und mit 1.8 Promille noch fahren heisst eben auch, das man ganz gehörig aufs Gesetz und die Verkehrssicherheit pfeifen kann. Das passiert nicht einfach so, auch nicht mit Liebeskummer und und einem ordentlichen Suff.
 
cool

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Ungeachtet meiner persoenlichen Meinung:

Seh nur ich das so, oder laesst der Behoerdenvertreter seine Ansicht bzgl. der Faehigkeit als Lotse mit in die Bewertung einfliessen ("Stresssituationen, ect pp"). Stellt sich mir gleich die Frage, ob bei jemanden der eine ZUP braucht um lauwarmen Kaffee im Sicherheitsbereich auszuschenken, gleichwertig Argumentiert wird.
Desweiteren finde ich die Wertung bzgl. der Trinkgewohnheiten auch "daneben". Waere vielleicht auch meine Schlussfolgerung, aber sofern er kein Experte in diesem Gebiet ist, sollte man sowas (der Profesionalitaet wegen) aussen vor lassen.

Die Erpressbarkeit ist in dem Fall ja auch nicht mehr gegeben, sein Arbeitgeber war ja informiert.


Ich finde allerdings auch, dass Jemand, der sich "so gehen laesst" nicht als Fluglotse arbeiten sollte, aber das sollen doch bitte andere Entscheiden, als die Bezirksregierung Muenster.
 
Schorsch

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Mit 1,8 Promille erwischt zu werden und dann noch aufrecht gehen können, deutet darauf hin, dass er ein erhebliches Alkoholproblem hat und dies nicht nur seit kurzem.
Na ja, so unglaublich ist das auch nicht. Sicherlich, wer mit 1,8 Promille noch auf eigenen Beinen steht ist regelmäßiger Konsument. Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass er ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ein Alkoholproblem ist zu einem gewissen Maße auch Privatvergnügen, ein Pilot hat ja relativ klar geregelte Dienstzeiten.

_Michael schrieb:
Die Kehrseite der Medaille ist halt, dass man nach Unfällen/Zwischenfällen so Sätze liest wie: "Einer der beteiligten Fluglotsen war bereits wegen Alkoholfahrten und anderen schweren Verkehrsdelikten rechtskräftig verurteilt worden. Als Auslöser nannte er damals starke psychische Probleme." Und schon klingt die Geschichte eher nach Andreas L. als nach Philipp U.
Daraus den Umkehrschluss zu ziehen: Alkohol > psychisch krank > Selbstmörder ist komplett abwegig. Dann wäre wir eine Selbstmordrepublik. Richtig ist, Auto fahren unter Alkohol deutet auf folgendes hin:
- keine richtige Kontrolle des Trinkens: komme mit dem Auto und plane eigentlich nüchtern zu bleiben; schaffe es aber nicht. Jeder "normale" fährt nach dem zweiten Pils mit dem Taxi heim und holt das Auto am folgenden Tag
- ein leicht geknicktes Rechtsverständnis: man fährt deswegen nicht betrunken, weil es andere und einen selbst in Lebensgefahr bringt. Kein Pappenstiel. So viel Reflexionsvermögen sollte ein Mensch mit Verantwortung im Beruf bei jedem Promille-Wert aufbringen. Man verprügelt ja auch niemanden oder fängt an zu klauen wenn man getrunken hat, grundsätzliches Moralverständnis bleibt immer. Falls nicht, dann war es nie richtig vorhanden.

Folglich: der Einzelfall entscheidet. Die meisten Menschen mit Alkoholproblem sind absolut feine Personen, rechtschaffend und sie aus dem Verkehr zu ziehen hilft idR niemanden. Die Person hingegen ist vernichtet.
 
Ghostbear

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Man verprügelt ja auch niemanden ... wenn man getrunken hat, grundsätzliches Moralverständnis bleibt immer.
Etwas OT, aber: Hab ich schon anders erlebt. Es gibt den Typus, der einfach einpennt und nur noch irgendwo rumgammelt und es gibt den Typus, der mit steigendem Alkoholkonsum immer aggressiver wird. Habe da auch zwei Kommilitonen gehabt, die so drauf waren. Das ist meiner Erfahrung nach gar nicht so selten. Nüchtern können diese Leute super Kumpel sein, aber auf einer Party kennen die keine Verwandten mehr, wenn der Pegel stimmt.
 

klaus06

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Na ja, so unglaublich ist das auch nicht. Sicherlich, wer mit 1,8 Promille noch auf eigenen Beinen steht ist regelmäßiger Konsument. Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass er ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ein Alkoholproblem ist zu einem gewissen Maße auch Privatvergnügen, ein Pilot hat ja relativ klar geregelte Dienstzeiten.
Bei bestimmten Berufsgruppe ist ein Alkoholproblem sicher kein reines Privatvergnügen. Es gilt 0,00 bei der Arbeit und bei manchen Gesellschaften gibt es Regelungen, dass man 12 bzw. 24 Stunden vor der Arbeit keinen Alkohol trinken darf.
Wobei bei 1,8 Promille die 12 Stundenfrist, um auf 0,00 zu kommen, etwas kurz ist und er vermutlich noch mit einem geringen Restalkohol den Dienst beginnt. Personen die Alkohol brauchen, werden immer gegen diese Regeln verstoßen, da sie sich nicht mehr wirklich unter Kontrolle habe. Was mich verwundert hat, dass ein Fluglotse erst ab 0,2 Promille dienstunfähig ist. So stand es in einem Artikel aus dem Jahre 2005.

Derzeit geht man davon aus, dass bis zu 10 % der Bevölkerung ein Alkoholproblem haben, dies betrifft auch Fluglotsen und Piloten.
Ob dieser Personenkreis noch zusätzlich durch den Beruf belastet ist, wie manche behaupten, weiß ich nicht.
 
Schorsch

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Bei bestimmten Berufsgruppe ist ein Alkoholproblem sicher kein reines Privatvergnügen. Es gilt 0,00 bei der Arbeit und bei manchen Gesellschaften gibt es Regelungen, dass man 12 bzw. 24 Stunden vor der Arbeit keinen Alkohol trinken darf.
Wobei bei 1,8 Promille die 12 Stundenfrist, um auf 0,00 zu kommen, etwas kurz ist und er vermutlich noch mit einem geringen Restalkohol den Dienst beginnt. Personen die Alkohol brauchen, werden immer gegen diese Regeln verstoßen, da sie sich nicht mehr wirklich unter Kontrolle habe. Was mich verwundert hat, dass ein Fluglotse erst ab 0,2 Promille dienstunfähig ist. So stand es in einem Artikel aus dem Jahre 2005.
1.8 Promille in 12 Stunden sind für eine trainierte Leber eigentlich kein Problem.*
Unter 0.3 Promille gibt es keine nachweisbaren Effekte durch Alkohol.
Das größere Problem ist hier eher in mangelnder Schlafqualität und -menge zu sehen, welches ja zwangsläufig damit einher geht. Da Schlafentzug teilweise vergleichbare Folgen wie Alkohol hat, wäre ein technisch nüchterner Mensch mit 4 Stunden Schlafdefizit vermutlich ähnlich zu bewerten wie einer mit erheblichen Restalkohol.

*
Bei dieser Sendung
http://www.bbc.com/news/health-32798569
war spannend zu sehen, wie schnell der Promille-Wert (a) wieder sinkt, und das er (b) seinen Peak erst 3 Stunden nach dem letzten Drink erreicht.
 
schwarzmaier777

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interessante Diskussion und Informationen bezüglich Alkohlkonsum.

Aber was ich bei Allen herauslese, ist doch, das es immer ein "No Go" ist.

Und wenn das so ist, dann auch egal ob 1x oder öfters oder laufend ????!!!! (die Pilotin war auch nich weit von 1,8 Promille weg (1,46) naja - und von Stressbewältigung wg. der vielen Menschen hat ihr Anwalt ja auch irgendwas gesagt)

Richtig ??

Also geringste Zweifel vorhanden -> dann negative ZÜP.

Also hätte diese junge Dame auch eine negativen ZÜP Bescheid bekommen haben müßen......... hätte hätte Fahrradkette :headscratch:

Denn Der hat ja dann offenbar nix mit Schuld oder Unschuld zu tun .... Der Pilotin wurde ja auch der FS entzogen (= schuldig)


Und der Steuerhinterziehende Unternehmer ** is ja auch nich besoffen gefahren - und trotzdem unzuverlässig. PPL weg !!

Wie wär`s wenn sich der Herr (ZÜP Entscheider) hierzu mal äußern würden ???

(Ich trau mich nich konkret zu werden - wegen der Zensur -> geringste Zweifel an der Obrigkeit = unzuverlässig)

Grüßle
Ingo


PS Beim Damoklesschwert weiß ich wenigstens, daß es am seidenen Faden (Rosshaar) hängt ....:FFTeufel:

** Der is ja eher ne Gefahr für´s Finanzamt als für die Allgemeinheit - und die ZÜP wehrt die Gefahr auch gleich mit ab - Ha und ohne Zusatzkosten :TOP:

Da kommt mir doch ein schrecklicher Gedanke - wer die ZÜP wirklich erfunden haben könnte ...... wundern würde es mich nich (HiHi)
 
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_Michael

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Also geringste Zweifel vorhanden -> dann negative ZÜP.
Unabhängig von der charakterlichen Eignung von Philipp U. geht es hier auch um die Rechtsstaatlichkeit: Der Begriff "geringste Zweifel" ist geradezu eine Steilvorlage für reine Willkür. Ursprünglich wurde die ZÜP wegen Terrorismus eingeführt, wird aber nun auch bei völlig anderen Fällen angewendet. Das zeigt einfach, dass solche Gesetze (absichtlich) schlecht designt sind. Man kriegt ein Gesetz gegen den Terrorismus verkauft und erhält in Tat und Wahrheit ein Instrument der totalen Beamtenwillkür.

Politiker verwenden gerne die Masche: Etwas ist schlecht, also verbieten wir das jetzt! Als Bürger sollte man sich aber auch die Frage stellen: Auch wenn es (vielleicht) schlecht ist, hat der Staat das Recht und die Pflicht, es zu verbieten? Welche zusätzliche Macht erhält der Staat deshalb, und kann/könnte/wird er sie missbrauchen? Wollen wir diese Missbrauchsgefahr akzeptieren, oder leben wir lieber mit den gewissen Risiken des "schlechten"? Gerade die ZÜP fällt bei diesen Überlegungen komplett durch.
 
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