Vandalismus gegen "Privatjet"

Diskutiere Vandalismus gegen "Privatjet" im Luftfahrzeuge allgemein Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Die Landseite des Passagierbereichs und die Außenanlagen vielleicht. Weil das Vorfeld nicht öffentlich zugänglich ist. Airside gibt es drastische...
Balu der Bär

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Ein Flughafen ist öffentlicher Verkehrsbereich.
Die Landseite des Passagierbereichs und die Außenanlagen vielleicht.
Wieso sollte es sich auch?
Weil das Vorfeld nicht öffentlich zugänglich ist. Airside gibt es drastische Zugangsbeschränkungen und da fand das Besprühen des Fliegers statt. Angestellte müssen um eine Zutrittsberechtigung zu erlangen, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen in dem nichts steht, müssen ihre Wohnsitze der letzten 10 Jahre angeben und der Arbeitgeber muss eine Begründung vorlegen, warum der Mitarbeiter eben diesen Ausweis braucht. Zudem ist so mancher Flughafen in Zonen unterteilt, die separate Zutrittsberechtigungen enthalten. Mitnahmeberechtigung von Besuchern und Werkzeug gibt es eben so.
Somit ist dieser Teil mit Sicherheit nicht öffentlich.

Ein Flugzeug, das dort abgestellt ist, befindet sich genauso wenig in der Obhut von irgendjemandem wie dein Auto, das du auf dem Park&Ride-Parkplatz abgestellt hat.
Wenn man ne Abstellgebühr verlangt? In einem nicht allgemein ( aka öffentlichen Bereich) abstellt? Um dann mit seiner Pilotenlizenz und einem Nachweis durch die Personenkontrolle muss um wieder sein Flugzeug zu erreichen? Somit ist dies von den Sicherheitsvorkehrungen her gesehen deutlich abgeschirmter, als der von dir angeführte Park&Ride-Parkplatz
 
Balu der Bär

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in der Aussage bin ich bei Dir; aber §229 BGB regelt das Festhalten eines Schuldners, der flüchten will, und § 859 BGB bezieht sich auf bewegliche Sachen. Passt hier nicht. Wenn, dann Notwehr/Nothilfe (§§30 ff StGB) und Festnahme durch Jedermann aus § 127 I StPO …

schönes Wochenende
Ich möchte an dieser Stelle den Paragraphen zitieren:

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
 
Intrepid

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Für den Schutz eines Luftfahrzeugs vor dem Zugriff durch Unbefugte ist der Halter verantwortlich. In den Handbüchern der Fluggesellschaften müssen Verfahren beschrieben sein, was zu tun ist, wenn der Verdacht besteht, ein Luftfahrzeug wäre während der Standzeit von Unbekannten betreten worden.

Ist immer lustig, wenn man Luftfahrzeuge unverschlossen auf dem Vorfeld vorfindet ... oder schlimmer noch mit offener Tür, Treppe dran, und niemand anwesend.
 
Balu der Bär

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Um die Frage geht es doch nicht. Handling Agents dürfen keinen unmittelbaren Zwang anwenden, nur weil das Flugzeug in der Obhut von jemandem wäre, der dazu berechtigt ist
Na das ist doch in prima Aushängeschild in Sachen Safety und Security.
 

jackrabbit

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Hallo,

Somit ist dies von den Sicherheitsvorkehrungen her gesehen deutlich abgeschirmter, als der von dir angeführte Park&Ride-Parkplatz
haftet der Flughafen denn für die abgestellten Flugzeuge?
Ansonsten ist es nicht mehr als ein be-/ überwachter Parkplatz, was es beim P+R auch gibt (Zugangsbeschränkung, Videoüberwachung).

Grüße
 
Balu der Bär

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Naja, einst gab es da ne Concorde, die ist wegen einem kleinen Metallteil auf der Startbahn abgestürzt. - andere Ursache ich weiss, bitte sofort wieder unter das Sauerstoffzelt

Was aber wäre wenn auf nem Taxiway, auf dem sich einer der Klimakleber bewegt hat irgendein Teil liegt, das vom Fahrrad gefallen ist und in ein Triebwerk kommt, als FOD? Oder die Radfahrerin kreuzt den Weg eines Flugzeuges sehr knapp, der Pilot latscht in die Bremsen und die F/As hinten in der Kabine die gerade die Sachen von der Sicherheitsdemo zusammen packen purzeln durch die Kabine und eine verletzt sich? Da kann schon mal der Staatsanwalt kommen. So ähnlich habe ich das schon sehr nahe miterlebt, als ein Kollege in der Dunkelheit nen Rollweg via einer Fahrstrasse auf dem Vorfeld gekreuzt hat.
Sofort die Vorfeldfahrberechtigung weg, Ausweis auch, ergo arbeitslos. So schnell geht es da. Wäre die Stewardess damals nicht verletzt worden, hätte er seinen Job behalten. Und das war lediglich fahrlässig. Und es war ein Breach of Safety. Hier in Berlin war es hingegen ein Breach of Security und es war es vorsätzlich.


Die Absicherung ist im LuSiG §8 geregelt.
 
The Duke

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Und das war lediglich fahrlässig.
Wenn wegen eines Klimaklebers ein Flugzeug bremsen muss und sich jemand im Flugzeug verletzt, ist das auch eine fahrlässige Körperverletzung, wenn die Staatsanwaltschaft nicht Vorsatz beim Kleber nachweist, dass er die Verletzung gewollt bzw. beabsichtigt hat. Wenn jemand absichtlich bei Rot über die Ampel fährt und jemandem rein fährt, ist auch das eine fahrlässige Körperverletzung. Wenn jemand auf dem Ku'damm mit 120 km/h einen Unfall baut, ist es auch nicht zwingend Mord, bitte mal die einschlägigen Artikel zu solche. Konstellationen lesen.

Die Körperverletzung wird in diesem Fällen Inkauf genommen, aber nicht als Ergebnis angestrebt.

Kann man falsch finden, ist aber die Rechtslage.

Reicht es dann jetzt für heute mit gefährlichem juristischen Halb„wissen“?
 
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Intrepid

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"Nur" Sachbeschädigung?
Abgase einfach so über einen Auspuff in die Atmosphäre zu blasen kann man auch als Sachbeschädigung begreifen. Und die resultierenden Folgen wie Extremwetterereignisse oder den Anstieg des Meeresspiegels dann quasi als indirekte Sachbeschädigung.

Ich heiße damit die diesem Thread zugrunde liegende Tat nicht gut. Ich will nur helfen, sich in die Köpfe anderer zu versetzen.
 
Intrepid

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Wenn wegen eines Klimaklebers ein Flugzeug bremsen muss und sich jemand im Flugzeug verletzt, ist das auch eine fahrlässige Körperverletzung ...
Bis jetzt haben die Klimakleber ihr Eindringen in den Sicherheitsbereich immer so rechtzeitig den Flughäfen bekannt gemacht, dass genau das nicht passieren dürfte.
 
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Mir ging es darum, die Aussage zu korrigieren, dass das bei den Klimaklebern Vorsatz bei der Körperverletzung sei, weil sie sich vorsätzlich festkleben im Vergleich zum komplett fahrlässigen Beispiel von Balu.
 
Balu der Bär

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Reicht es dann jetzt für heute mit gefährlichem juristischen Halb„wissen“?
Zu erst: Möchte ich sehr gerne um einen gemäßigteren Ton bitten.
Womit ich überleite: Wenn jemand einen Flughafenzaun durchschneidet und sich Zugang verschafft zu einem Bereich, der durch sehr starke Reglementierungen zutrittsbeschränkt ist, aka einem Flugsicherheitsbereich, dort ne Sachbeschädigung vorsätzlich und gemeinschaftlich begeht um dann den laufenden Betrieb unter Umständen zu stören?
Welches Vergehen ist es dann? Da du ja mehr Ahnung hast dann also ich meine Fragen:

Kommt hier unter Umständen etwa §315 StGb zum Tragen?

Nachtrag zu den Rasern habe ich das hier gefunden:




 
The Duke

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Zu erst: Möchte ich sehr gerne um einen gemäßigteren Ton bitten.
Ich hätte meine Antworten vielleicht gar nicht so provokant formuliert, wenn von dir mal irgendeine Art des Bedauerns, dass du anscheinend auf dem Holzweg bist, gekommen wäre. Aber da war leider nichts, meine Beiträge hast du dann damit erwidert, dass du irgendeine neue Frage oder Theorie (auf)gestellt hast. Dann bitte ich dich hier um Mäßigung bei Sachverhalten, mit denen du dich nicht auskennst.

Kommt hier unter Umständen etwa §315 StGb zum Tragen?
Kommt auf die genauen Umstände an. Wenn das Durchschneiden einhergeht mit der Gefährdung von Leib und Leben, dann eventuell ja. Aber solche Fragen sind so pauschal nicht zu beantworten, weil es da oft auch um Gesetzeskonkurrenzen geht.

Nachtrag zu den Rasern habe ich das hier gefunden:
  1. Gab es nicht nur einen Prozess zu Rasern auf dem Ku'damm
  2. Ist nicht jeder tödliche Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit Mord
  3. ist auch das vom genauen Einzelfall abhängig.
Gerade der zweite Text setzt sich sehr gut mit dem unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit und den genauen Abstufungen auseinander. Thomas Fischer, der Autor, war übrigens Vorsitzender Richter eines Strafsenates am Bundesgerichtshof, nur dass da keine Zweifel aufkommen.
 
Balu der Bär

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Dann bitte ich dich hier um Mäßigung bei Sachverhalten, mit denen du dich nicht auskennst.
Das geht mir bei vielen Themen hier so.

Zudem habe ich persönlich nie den Schusswaffeneinsatz hier in diesem Fall gefordert. Allen falls dass man die Sprüher an der Ausführung ihrer Tat behindert. Weil hier geht es teilweise um immense Sachwerte, um das Eigentum fremder Leute. Und deren Recht sollte vorrangig zusammen mit der Sicherheit auf dem Flughafen geschützt werden. IMHO
 
doerrminator

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Bin mal gespannt, ob der Mitarbeiter, der den Spies umgedreht hat und den KIimaaktivisten besprüht hat von diesem jetzt angezeigt wird wg.
zb. Körperverletzung. Könnte ich mir vorstellen. War ja auch so bei dem Rentner, der einem angegriffenen Bussfahrer geholfen hat und dann vom Täter angezeigt wurde. Das endete allerdings mit einem Freispruch für den Rentner. Nur seine Versicherung wollte zunächst die Gerichtskosten nicht übernehmen weil er ja den Täter mit Vorsatz angegriffen hat.
Irgendwie ist das alles eine unheilvolle Entwicklung und ich hoffe, dass man diese Leute zur Rechenschaft zieht (damit meine ich nicht den Flughafenmitarbeiter der den Aktivisten besprüht hat)
 
lutz_manne

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Der Flughafenmitarbeiter kann sogar noch ein Problem mit seiner Firma bekommen. War bestimmt nicht im Interesse der Firma, so zu handeln. Ruhig bleiben ist immer das Beste in solchen Situationen. Gilt für Privatpersonen, Wachschutz, Polizeibeamte.
 

vossba

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Moin,
die Demontage der Notwehr bis ins Absurde klingt hier immer wieder raus.
Ich glaube nicht das der Mitarbeiter des Flughafens belangt werden kann.
Außerdem bin ich der Meinung das Aktivisten die sich Zutritt zum Sicherheitsbereich verschaffen und dort vorher nicht überschaubare Sachbeschädigungen begehen, durchaus mit harten Bandagen daran gehindert werden "müssen". Versuch doch mal mit dem Feuerlöscher in der Hand, im Terminal durch die Sicherheitskontrolle zu Stürmen.....

Natürlich muss man die Leute nicht erschiessen, sie mit dem Auto vom Fahrrad holen sehen ich z.b. als völlig legitim an. Danach kann man sie einsammeln und Versorgen. Sobald die Gefahr eliminiert ist, muss und darf man ja keine Gewalt mehr anwenden.
Das Recht auf Körperliche Unversehrtheit sehe ich bei einem Angreifer während des Angriffs sehr eingeschränkt. Das fällt dann wohl eher unter Berufsrisiko.
Das hat auch nichts mit Gewaltfantasie zu tun, denn das würde ja Gewalt um der Gewalt willen bedeuten. Hier geht es um das effiziente Beenden einer Gefahrenlage mit angemessenem Mitteln. D.h. Anruf - Eskalation und dann sehr schnell die Temporäre Außerbetriebsetzung und Sicherung des Gefährders. Als Älterer Mensch hat das nur Erfolgsaussichten wenn die Aktion kurz und trocken ist. Ring oder Fauskampf mit einem 20 Jährigen ist Unfug, den muss man vor der Sicherung einbremsen.
Ich würde schlechter Schlafen wenn ich an die Familie des Busfahrers denke, als im Umgekehrtem Fall wegen des Schicksals eines Gewaltkriminellen.

Gruß Reinhard
 
Intrepid

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Natürlich muss man die Leute nicht erschiessen, sie mit dem Auto vom Fahrrad holen sehen ich z.b. als völlig legitim an.
Wenn man als alternative Möglichkeit den Betrieb ruhen lassen kann, ist das glaube ich das in Deutschland rechtlich korrekte Mittel der Wahl. Und genau deshalb werden solche Aktion kurz vorher dem Flughafenbetrieber bekannt gemacht.

Das müsste dann tatsächlich mal jemand mit juristischem Sachverstand aufklären. Wenn ich es richtig verstehe gibt es kein Recht auf ungestörten Betrieb, welches körperliche Gewalt zur Durchsetzung vorsieht.
(vermutlich ist das wieder nicht wasserdicht von mir formuliert; ich hoffe, Ihr wisst, was ich sagen will)
 

jackrabbit

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@vossba

es ist halt keine Notwehr, es gibt auch keine „Angreifer“.
Das wurde hier doch schon hinreichend erklärt.
 
Thema:

Vandalismus gegen "Privatjet"

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