Vandalismus gegen "Privatjet"

Diskutiere Vandalismus gegen "Privatjet" im Luftfahrzeuge allgemein Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Das wird auf den Wert der Sache ankommen. Nicht umsonst werden Bargeld, Juwelen und Edelmetalle sowie sehr hochwertige Kunst mit bewaffneten...
Balu der Bär

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Ich denke, ja. Und es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Einfacher Sachschaden rechtfertigt meines Wissens keinen Schusswaffengebraucht.
Das wird auf den Wert der Sache ankommen. Nicht umsonst werden Bargeld, Juwelen und Edelmetalle sowie sehr hochwertige Kunst mit bewaffneten Transporten von A nach B gebracht...oder eben sehr incognito
 
Kenneth

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Alien
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Da geht es gar nicht primär um Umweltschutz, sondern um Sozialismus, der im Namen des Umweltschutzes installiert werden soll.
Den Eindruck habe ich auch. Die Leute, die dahinter stehen, sind nicht blöd, und werden sehr wohl wissen, dass auch wenn man die Privatfliegerei weltweit verbieten würde, dann brächte es dem Weltklima kaum was.
 
pok

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Alien
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Wir wissen ja alle wie die Berliner Justiz so funktioniert- oder auch nicht.
Moralisch sind die Täter in meinen Augen durchaus verantwortlich und sei es, weil man das Opfer nicht zügig unter dem LKW bergen konnte und es länger und unnötig lit.
 

jackrabbit

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Hallo,


Ich denke, ja. Und es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Einfacher Sachschaden rechtfertigt meines Wissens keinen Schusswaffengebraucht.
Denk lieber noch mal darüber nach, auch wenn Du es hinterher wieder einschränkst.:whistling:
Gemeint ist hier Schusswaffengebrauch von Privatpersonen (also nicht der Polizei o.ä.) auf einem Privatgelände ohne das eine direkte Notwehrsituation oder Gefahr für Leib und Leben vorliegt.
Also ob man eine Person, die man eindeutig als Klimakleber erkannt hat, vom Fahrrad “schießen“ darf, wenn sie von einem wegfährt. Das darf man z.B. nicht mal im militärischen Sicherheitsbereich, auch dort war(ist) der Schusswaffengebrauch nur unter besonderen Umständen als letztes Mittel zulässig. Weiterhin sind die Bereich vorab auch großzügig mit Warntafeln gekennzeichnet.

Grüße
 
Balu der Bär

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Also ob man eine Person, die man eindeutig als Klimakleber erkannt hat, vom Fahrrad “schießen“ darf, wenn sie von einem wegfährt.
In einem Sicherheitsbereich, wo deren Kollegen, Komplizen oder ähnliches einen Behälter in zylindrischer Form dabei hat von dem man nicht zweifelsfrei ausschließen kann, dass da was anderes als Farbe drin ist? Ganz abgesehen von der Tatsache, dass es aktive Rollwege, Runways, Flugzeuge im Wert von hunderten von Millionen sich bewegen, in der derzeitigen Sicherheitslage?
Auf jeden Fall sind die Mittel des unmittelbaren Zwanges zulässig, solang die Erforderlichkeit, die Geeignetheit, der legitime Zweck und die Angemessenheit gegeben sind.....
Dann kann man noch § 859, §229 BGB anführen .....
 
TomTom1969

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Also ob man eine Person, die man eindeutig als Klimakleber erkannt hat, vom Fahrrad “schießen“ darf, wenn sie von einem wegfährt. Das darf man z.B. nicht mal im militärischen Sicherheitsbereich, auch dort war(ist) der Schusswaffengebrauch nur unter besonderen Umständen als letztes Mittel zulässig. Weiterhin sind die Bereich vorab auch großzügig mit Warntafeln gekennzeichnet.
Genau das hat @Intrepid doch geschrieben: die Verhältnismässigkeit muss gewahrt werden, Sachbeschädigung rechtfertigt keinen Schusswaffengebrauch.
 
Intrepid

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Auf dem Video sehe ich weder Bundespolizei noch Sicherheitskräfte. Das scheinen Verkehrsleiter oder ähnliche zu sein, die einschreiten.

Bundespolizei und die Sicherheitskräfte des Flugplatzbetreibers werden mittlerweile in sehr beschränkter Zahl vorgehalten. Die sind rein personell vermutlich gar nicht in der Lage, ein so großes Gelände zu bewachen. Wäre mal interessant zu erfahren, welche Personalstärke zum Tatzeitpunkt überhaupt verfügbar war.
 
Balu der Bär

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BAS ist ein Handling Unternehmen, das die Abfertigungen für Privatflüge mit anderen Firmen zusammen übernimmt. Also ne klassische Handlingsfirma....
 

jackrabbit

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Moin,

Genau das hat @Intrepid doch geschrieben: die Verhältnismässigkeit muss gewahrt werden, Sachbeschädigung rechtfertigt keinen Schusswaffengebrauch.
seine erste Aussage war „ja“, auch wenn er es hinterher wieder eingeschränkt hat.
(Dies habe ja deswegen extra erwähnt.)
Die richtige Antwort wäre wohl „nein“, da hier nie ein nachvollziehbarer Notwehrfall vorliegen wird,
Gefahrenabwehr obliegt den behördlichen Kräften.

Grüße
 
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The Duke

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[ˈviːsˌbaːdn̩]
Auf jeden Fall sind die Mittel des unmittelbaren Zwanges zulässig, solang die Erforderlichkeit, die Geeignetheit, der legitime Zweck und die Angemessenheit gegeben sind.....
Er schrieb "Schusswaffengebrauch von Privatpersonen", die dürfen keinen unmittelbaren Zwang ausüben, das obliegt allein Personen, die dazu vom Gesetz (u. a. UZwG, UZwGBw und Landesgesetze) ermächtigt sind. Privatpersonen (also Handling Agents, Beschäftigte des Flughafens, der Besitzer des Flugzeuges) dürfen lediglich von § 127 StPO Gebrauch machen (Vorläufige Festnahme) oder wenn sie selbst angegriffen werden, vom § 32 StGB (Notwehr). Ist hier aber nicht gegeben, also nur § 127 StPO.

Dann kann man noch § 859, §229 BGB anführen .....
Angestellte des Flughafens oder einer auf dem Flughafen beschäftigten Handling Firma sind nicht "Besitzer" des Flugzeuges. (§ 859 BGB) Das BGB betrifft Zivilrecht (!), das hat mit Schusswaffengebrauch und Einschreiten gegen angenommene strafrechtliche Verstöße erstmal nichts zu tun.

Bitte hier nicht irgendwelche Juristereien zusammengooglen und dann zum besten geben... :whistling:
 
bodo

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Dann stelle ich mir die Frage, in wessen Obhut das Flugzeug denn war?
In der Obhut von niemandem. Ein Flughafen ist öffentlicher Verkehrsbereich. Ein Flugzeug, das dort abgestellt ist, befindet sich genauso wenig in der Obhut von irgendjemandem wie dein Auto, das du auf dem Park&Ride-Parkplatz abgestellt hat. Wieso sollte es sich auch?
 
Cadrach

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…..
Auf jeden Fall sind die Mittel des unmittelbaren Zwanges zulässig, solang die Erforderlichkeit, die Geeignetheit, der legitime Zweck und die Angemessenheit gegeben sind.....
Dann kann man noch § 859, §229 BGB anführen .....
in der Aussage bin ich bei Dir; aber §229 BGB regelt das Festhalten eines Schuldners, der flüchten will, und § 859 BGB bezieht sich auf bewegliche Sachen im privaten Bereich. Passt hier nicht. Wenn, dann Notwehr/Nothilfe (§§30 ff StGB) und Festnahme durch Jedermann aus § 127 I StPO …

schönes Wochenende
 
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Airtoair

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Ich staune einfach nur, wie offenbar jeder Hanswurst mit einer Drahtschere, einem Fahrrad und einem Metallbehälter mit zunächst unbekanntem Inhalt, sich so problemlos Zugang zum Sicherheitsbereich eines Flughafens verschaffen kann.
Umso mehr, wenn ich sehe, wie im Gegensatz dazu, die Passagiere bei den Sicherheitskontrollen beinahe ausgezogen werden.
Noch mehr erstaunt mich, dass sich niemand daran zu stören scheint und dies offenbar einfach so hingenommen wird, mal abgesehen von irgendwelchen übertriebenen Gewaltphantasien.

Gibt es tatsächlich keine anderen Alternativen zum jetzigen "Laissez-faire", als die Anwendung tödlicher Gewalt? Das kann ich nicht glauben. Es muss doch möglich sein, ein solches Eindringen zu verhindern, oder zumindest so lange zu verzögern, bis Sicherheitspersonal hingeschickt werden kann, das die Eindringlinge in Gewahrsam nehmen, überprüfen und den Justizbehörden zuführen kann, bevor sie Schaden anrichten können.

Irgendwann könnte jemand diese Schwachstelle nutzen und weit Schlimmeres tun, als sich auf den Boden zu kleben oder ein Flugzeug zu beschmieren.

Oder gibt es tatsächlich unterschiedliche Sicherheitsbereiche auf den Flugbetriebsflächen eines Flughafens, die unterschiedlich stark bewacht werden, je nach Risikoanalyse und Gefahrenpotenzial? So nach dem Motto: "Egal, wenn jemand einen Privatflieger in die Luft jagt, Hauptsache, es macht keiner einen Farbkleks auf einen Airliner."
 
Intrepid

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Die einfachste Form, in das Areal eines Flughafens einzudringen, ist, mit einem Luftfahrzeug dort regulär zu landen.

Nachtrag: es gibt über 400 Flugplätze in Deutschland, davon haben geschätzt 10% eine Zugangskontrolle. Und die nationalen Grenzen sind ohne Kontrolle überfliegbar. In Schengen-Europa schätze ich die Zahl auf 2.000 Flugplätze.
 
The Duke

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[ˈviːsˌbaːdn̩]
Dann stelle ich mir die Frage, in wessen Obhut das Flugzeug denn war?
Um die Frage geht es doch nicht. Handling Agents dürfen keinen unmittelbaren Zwang anwenden, nur weil das Flugzeug in der Obhut von jemandem wäre, der dazu berechtigt ist 🤦‍♂️

Ist diese Frage tatsächlich das einzige, was dir einfällt, wenn man dich darauf hinweist, dass dein vorheriger Beitrag falsch war?

Für unmittelbaren Zwang muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden, und für eine Sachbeschädigung allein ist der Einsatz einer Schusswaffe erst einmal nicht verhältnismäßig, weil das Leben auch des Täters mehr zählt als eine Sache. Das leitet sich übrigens auch aus dem Art. 1 des Grundgesetzes ab, „Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Wer hier laut den Einsatz der Schusswaffe fordert, der möchte die Bestrafung der Täter direkt vor Ort durch die Exekutive. Das ist aber nicht ihre Aufgabe, sondern die der ordentlichen Gerichte in Deutschland.
 
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