lutz_manne
Alien
Der Kunde hat einen Vertrag mit dem Händler (Reisebüro), nicht mit der Airline. Daher haftet der Händler ggü. dem Kunden. So ist es zumindest bei anderen normalen Produkten. Ich gehe davon aus, dass es hier ebenso sein wird.
Als Laie gehe ich davon aus, dass bei Pauschalreisen weder Reisebüro noch Airline mein Vertragspartner sind, sondern der Reiseveranstalter. Das Reisebüro tritt lediglich als Vermittler auf.Der Kunde hat einen Vertrag mit dem Händler (Reisebüro), nicht mit der Airline. Daher haftet der Händler ggü. dem Kunden. So ist es zumindest bei anderen normalen Produkten. Ich gehe davon aus, dass es hier ebenso sein wird.
Ich glaube, es gibt da nicht eine Vertragsgestaltung für alle. Viele von den kleineren Reiseveranstaltern, die sich nur auf eine bestimmte Region oder Reisearten spezialisiert haben, buchen meist für die Gruppe wie ein Endkunde, zu vielleicht etwas besseren Konditionen. Die gucken jetzt auch in die Röhre, so sie sich nicht gegen solche Ereignisse selber versichert haben. Für manchen mag diese Insolvenz durchaus existenzgefährdend sein.Was ist eigentlich Branchen-typisch für Reiseveranstalter. Wann bezahlen die gebuchte Flüge ? Trifft die das insbesondere bei den anstehenden Herbstferien (außer dem Stress diversen Ersatz zu schaffen) auch in hohem Umfang ?
Etwas in der Art hatte ich befürchtet.Ich glaube, es gibt da nicht eine Vertragsgestaltung für alle. Viele von den kleineren Reiseveranstaltern, die sich nur auf eine bestimmte Region oder Reisearten spezialisiert haben, buchen meist für die Gruppe wie ein Endkunde, zu vielleicht etwas besseren Konditionen. Die gucken jetzt auch in die Röhre, so sie sich nicht gegen solche Ereignisse selber versichert haben. Für manchen mag diese Insolvenz durchaus existenzgefährdend sein.
Dass eingetrieben würde ist klar - mich wundert nur dass eine Verpflichtung besteht. Ist das eine gesetzliche Vorgabe - oder eben abhängig von der Vetragsausgestaltung ? Wer unterschreibt, dass er zahlen muss auch wenn die Leistung ausbleibt ?Die größeren Reiseveranstalter haben entweder Rahmenverträge, kaufen Pakete im Voraus (ggf. mit Rückgabe-Möglichkeiten) oder buchen die Flüge in dem Augenblick, in dem ein Kunde sie bucht. Wann die gebuchten Flüge dann wirklich bezahlt werden müssten, ist eher nachrangig, entscheidend ist der Tag zu dem die jeweilige Vertragsverpflichtung eingegangen wurde, denn wenn der Reiseveranstalter verpflichtet ist zu zahlen, obwohl der Flug nicht stattfindet, wird der Insolvenzverwalter das Geld eintreiben.
Ernsthaft? Man soll etwas bezahlen was man nicht bekommen wird? Ein unfassbares "Rechtssystem" hat unser Land!Wann die gebuchten Flüge dann wirklich bezahlt werden müssten, ist eher nachrangig, entscheidend ist der Tag zu dem die jeweilige Vertragsverpflichtung eingegangen wurde, denn wenn der Reiseveranstalter verpflichtet ist zu zahlen, obwohl der Flug nicht stattfindet, wird der Insolvenzverwalter das Geld eintreiben.
Dies geht auf das römische Recht zurück, welches die Wurzel für die meisten Rechtssysteme in Europa ist. Im anglo-amerikanischen Rechtsraum hingegen findet man andere Vorschriften, aber auch dort müssen immer wieder Vertragspartner für Leistungen bezahlen, für die sie keine Gegenleistung mehr erhalten. Darum passen ja auch alle Firmen weltweit immer so auf die Zahlungsfähigkeit ihrer Geschäftspartner auf und/oder versichern sich.Ernsthaft? Man soll etwas bezahlen was man nicht bekommen wird? Ein unfassbares "Rechtssystem" hat unser Land!
Ernsthaft? Man soll etwas bezahlen was man nicht bekommen wird? Ein unfassbares "Rechtssystem" hat unser Land!
Gar nicht kompliziert! Warum sollte das Insolvenzrecht geschuldete Leistungen (die bereits bezahlt wurden, aber nicht mehr erbracht werden können) anders behandeln als geschuldete Zahlungen (die nicht mehr geleistet werden können, obwohl die Ware bereits geliefert wurde)?Das ganze ist etwas kompliziert,
Is schon etwas OT aber OK.Ernsthaft? Man soll etwas bezahlen was man nicht bekommen wird? Ein unfassbares "Rechtssystem" hat unser Land!
Autohandel ist ein schlechter Vergleich zu Ansprüchen von Passagieren als Endkunde gegenüber Air Berlin, wenn die Tickets direkt dort gekauft wurden.Auto gekauft, 50 % angezahlt.
Händler pleite, Das Geld landet in der Insolvenzmasse, ist eigentlich fast immer weg.
Das Auto wird zum Händler geliefert. Händigt es aber nicht aus.
Es steht nun beim Insolvenzverwalter.
Der kann es wieder zurück senden.
Die Kosten hierführ ist es berechtigt, Dir in Rechnung zu stellen. .
Ich denke, das Thema hier ist Air-Berlin?Noch schlechter ist der Vergleich, weil Händler UND Käufer nicht aus Deutschland sind.