mcnoch
Alien
Administrator
es ist schon arg naiv, wenn man glaubt, dass man selber/ zivil eine Drohne abschießen kann.Auf einem Truppenübungsplatz realisierbar und akzeptabel. Woanders nicht. Vielleicht noch im direkten Schuss steil nach oben, wo das Geschoss im freien Fall nicht mehr viel Schaden anrichten kann. Privat hätte man sich in Vor-SPD-Zeiten noch mit Vogelflinten aus dem Katalog helfen können, aber diese Zeiten sind vorbei.
Im 19. Jahrhundert waren Drohnen eher selten..... Privat hätte man sich in Vor-SPD-Zeiten noch mit Vogelflinten aus dem Katalog helfen können, aber diese Zeiten sind vorbei.
Ist in Deutschland auch nicht anders. Nur dass hierzulande keine Unterscheidung in State Law/Federal Law besteht. Unautorisiert auf Drohnen schießen wäre in jedem Fall strafbar (auch mit legalem Waffenbesitz) nach dem Waffengesetz, gegebenenfalls käme der "Gefährliche Eingriff in den Luftverkehr" hinzu. In der Konsequenz auch hier eine längere Auszeit in einem "Haus der guten Suppen"...Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht, aber dort ist der private Schusswaffenbesitz ja auch sehr reglementiert und selten, aber hier bei uns würde der Abschuss einer Drohne durch eine unautorisierte Privatperson als Straftat wegen des Schusswaffeneinsatzes nach State Law und zusätzlich als gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr und damit Terrorismus federal mit vielen Jahren Gefängnis bestraft werden.
Das ist nicht schwerer, als einen laufenden Hasen zu treffen.Hallo,
es ist schon arg naiv, wenn man glaubt, dass man selber/ zivil eine Drohne abschießen kann.
Das A&O des Bundeswehr-Anti-Drohne-Gewehrs ist, dass es die Drohne "immobilisiert" und die zweite Waffe eine "automatisierte" Zieleinrichtung hat.
Grrüsse
Ich habe die Regierungszeit der SPD gemeint.Im 19. Jahrhundert waren Drohnen eher selten...
Unrecht in Form des Ausspähens auf privatem Grund rechtfertigt dies.Ja, es scheinen auch Leute wirklich zu glauben, sie hätten ein Recht, fremdes Eigentum zu zerstören.
Wir sind hier zwar nicht in USA, aber auch hier gibt es noch eine geschützte Privatsphäre und den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs. Es ging hier übrigens ausschließlich um unbemannte Drohnen. Angesichts des zunehmenden militärischen Missbrauchs bedarf das Gesetz einer dringenden Anpassung. Schließlich kann man mittels unbemannter Drohne auch Gesundheitsschädigungen hervorrufen.Jubernd, das ist natürlich juristisch und moralisch Unsinn.
Personen gehört in Deutschland lediglich das Grundstück, nicht aber was sich darunter oder darüber befindet.
Du versuchst ein „Notwehrrecht“ zu postulieren, das nicht besteht. „Reichsbürger“?
Wie weit würdest du denn so gehen?|
Würdest du es auch als gerechtfertigt sehen auf bemanntes Geräte zu schießen oder es durch Ballons oder Drachen abzuwehren?
Der war gut! Erzähl mal noch einen !Es ging hier übrigens ausschließlich um unbemannte Drohnen.
Du erinnerst mich sehr an den Nachbarn, der mehrfach Bälle, die in seinem Garten landete, zerstört hat, auch das ist eine strafbare Sachbeschädigung, was der Mann wohl auch erst verstand, als er angezeigt wurde.Wir sind hier zwar nicht in USA, aber auch hier gibt es noch eine geschützte Privatsphäre und den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs. Es ging hier übrigens ausschließlich um unbemannte Drohnen. Angesichts des zunehmenden militärischen Missbrauchs bedarf das Gesetz einer dringenden Anpassung. Schließlich kann man mittels unbemannter Drohne auch Gesundheitsschädigungen hervorrufen.
Von den Bällen ging wohl keine persönliche Gefährdung aus. Weder Ausspähung der Privatsphäre noch Abwurf von Giftcocktais oder gar mögliche sonstige Angriffe. Was man von einer anfliegenden Drohne nicht immer sagen kann. Notwehr und Notstand rechtfertigen auch erforderliche Sachbeschädigungen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr. Irrtümer gehen zu Lasten des Verursachers.zur Du erinnerst mich sehr an den Nachbarn, der mehrfach Bälle, die in seinem Garten landete, zerstört hat, auch das ist eine strafbare Sachbeschädigung, was der Mann wohl auch erst verstand, als er angezeigt wurde.
Das war übrigens in Deutschland
Ich lebte zu dieser Zeit nicht in den alten Ländern. Verwandte erzählen, dass es vor 1972 noch Langwaffen im Versandhauskatalog und Munition beim Krämer gab. Dann kam die RAF."...Am 1. Juli 1976 trat das neue Waffengesetz in Kraft, welches die folgenden wesentlichen Änderungen aufwies:[42]
Wer vor 1972 frei erworbene, nun jedoch illegale Waffen in eine Waffenbesitzkarte eintragen ließ, durfte sie behalten. ..." (Quelle: Wiki)
- Wegfall der fünfjährigen Befristung der Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 1)
- Einführung einer besonderen Waffenbesitzkarte für Sportschützen und Sammler (§ 28 Abs. 2)
- Freistellung der altertümlichen Waffen von der Besitzkartenpflicht (§ 29 Abs. 2, Nr. 1)
- Verzicht auf den Munitionserwerbsschein bei Inhabern von Waffenbesitzkarten (§ 29 Abs. 2, Nr. 1)
- Erleichterung des Bedürfnisnachweises für den Erwerb von Sportwaffen durch Sportschützen (§ 32)
- Wegfall einer besonderen Einfuhrerlaubnis neben der Waffenbesitzkarte (§ 27)
- Eröffnung einer neuen Anmeldefrist für Waffenaltbesitz (§§ 58,59)
Wo genau ist Deine Kritik. Jubernd?