Erlaubt Flugfunkscanner?

Diskutiere Erlaubt Flugfunkscanner? im Verkehrsflugzeuge Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Moin! @Intrepid Ich kenne min. zehn Düsseldorfer LH-Piloten die ständig einen mithaben,für was auch immer.Div. Scanner können ja nicht nur...

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Moin!

@Intrepid
Ich kenne min. zehn Düsseldorfer LH-Piloten die ständig einen mithaben,für was auch immer.Div. Scanner können ja nicht nur Flugfunk/BOS empfangen,sondern auch andere Dinge.Ausserdem habe ich nicht geschrieben,das JEDER einen mithat.
Ich arbeite schon seit zehn(zudem 18 Jahre Planespottererfahrung) Jahren am Düsseldorfer Airport,und will mal behaupten was sich tatsächlich in der Alg. Luftfahrt so abspielt.
Wer optimalen Emfpang haben möchte,der soll beim Cpt.vorsprechen und sein Hobby offen legen,vielleicht sogar auf dem Jumpseat Platz nehmen.Wenn man schon den Funk hören möchte wie Daheim,müßte man schon die Antenne am Fenster festmachen.
Die Freude am scannen im Flieger könnte schon dadurch getrübt werden,wenn schon zwei Leute ihre Laptop's anmachen.Was ich noch öfters gehört habe,ist das Piloten über ihr Headset das typiche Signal eines Handy's öfters hören.
 
Ghostrider111

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Neustadt
§ 86 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs.4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Emächtigung bleiben unberührt.

Definition Funkanlage:

Funkanlagen sind elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung oder der Empfang von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführter Schwingungen stattfinden kann.

Also: Das Scannen von Flugfunk - ATIS eingeschlossen - ist danach grundsätzlich untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Über das Schicksal des armen Scanners in einem solchen Fall mag ich lieber erst gar nichts erzählen. Außerdem werdet ihr vermutlich keinen Scanner finden, der genehmigt ist und eine entsprechende Prüfnummer enthält. Der Besitz eines Scanners ist meines Wissens nach in Deutschland erlaubt, der Betrieb jedoch verboten. :!:
 
Flashbird

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Ghostrider111 schrieb:
Außerdem werdet ihr vermutlich keinen Scanner finden, der genehmigt ist und eine entsprechende Prüfnummer enthält. Der Besitz eines Scanners ist meines Wissens nach in Deutschland erlaubt, der Betrieb jedoch verboten. :!:
1.Inkorrekt und 2.absolut falsch!;)
Communications Receiver(umgangssprachlich Scanner genannt),die man im Funkfachhandel erwerben kann,haben alle eine CE-Nummer und sind damit zugelassen.Der Betrieb ist nicht verboten(das war so vor 15 Jahren:!: ),man darf nur nicht alles hören.:!: :!:Ein Scanner ist so zusagen ein ganz normales Radio.
 
Ghostrider111

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flashbird schrieb:
1.Inkorrekt und 2.absolut falsch!;)

Communications Receiver(umgangssprachlich Scanner genannt),die man im Funkfachhandel erwerben kann,haben alle eine CE-Nummer und sind damit zugelassen.Der Betrieb ist nicht verboten(das war so vor 15 Jahren:!: ),man darf nur nicht alles hören.:!: :!:Ein Scanner ist so zusagen ein ganz normales Radio.
Hi Flashbird, da wir uns hier im FF befinden, gehe ich davon aus, dass es hier auch um das Abhören von Flugfunk geht und nicht um öffentliche Radiosendungen. Toll, dass du festgestellt hast, dass alle im Handel befindlichen Scanner eine CE-Zulassung haben. Ein CE-Kennzeichen kann von jedem Unternehmen erstellt werden, es dokumentiert lediglich, dass nach den gültigen Elektrorichtlinien produziert und gestestet wurde, quasi eine Selbstauskunft. Um Produkthaftungsfällen vorzubeugen, sind die Prüfungen, wie z.B. EMV, Niederspannungsrichtlinie, usw. unbedingt durchzuzführen. Das CE-Kennzeichen wird auch gern als Reisepass bezeichnet, ohne dieses Zeichen darf ein deklarationspflichtiger Artikel nicht vertrieben werden

Hier folgt ein rechtlicher Hinweis einer Fachfirma zum Thema Scanner (spyworld.de) :

Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, kein Gerät im Inland ohne die dazu etwa erforderlichen Genehmigungen der Deutschen Bundespost, oder anderer Behörden in Betrieb zu nehmen. Das gilt insbesondere für die in unserem Katalog, CD-Rom oder Informationsbroschüren mit Zusatzauszeichnungen ausgewiesenen Geräte mit den Vermerken:

"Lieferung nur für Export innerhalb der EG, außer BRD"
"Lieferung nur für Export außerhalb der EG"
"Produkt ohne CE-Kennzeichnung"
"Produkt ohne BZT-Zulassung"
"Produkt ohne FTZ-Nummer"
"Gewerbeschein erforderlich"
"Befugnis erforderlich"
"Behördennachweis"

Eine Verletzung dieser Pflichten macht den Käufer gegebenenfalls uns gegenüber Schadenersatzpflichtig. Der Käufer wurde ausführlich mündlich, durch Tel, persönliches Gespräch, AGB - Aushang etc, und schriftlich anhand der in Aufträgen, Lieferscheinen, Bestellungen und Rechnungen sowie im Katalog, CD-Rom oder Informationsbroschüren ausgewiesenen gesetzlicher Vorschriften, erforderliche Genehmigungen etc. eingehenst über die aktuelle Rechtslage informiert, und bestätigt seine Zustimmung und Kenntnisnahme mit Erhalt der Produktunterlagen sowie seiner Unterschrift auf unseren Geschäftspapieren bei einer Auftragsvergabe.

Empfänger (Radios, Scanner)

Jeder Empfänger mit CE-Kennzeichnung wird von den Behörden unabhängig von seinem Frequenzbereich als ein "ganz normales Radio" aufgefasst. Nach dem Telekommunikationsgesetz in seiner Fassung vom 31.7.96 gilt für den Empfang mit den dort als "Funkanlagen" bezeichneten Radios folgendes:
"Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, ....anderen nicht mitgeteilt werden. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, … bleiben unberührt." Nach derzeitiger Rechtslage muss der Sender einer Nachricht durch Verschlüsselung dafür sorgen, dass seine Sendungen abhörsicher sind. Alle in unserem Katalog vorgestellten Radios, Kurzwellenempfänger und Scanner auch die mit CE-Kennzeichnung fallen unter die o.g. Regelung. :TOP: :!:
 
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Ghostrider111 schrieb:
Hier folgt ein rechtlicher Hinweis einer Fachfirma zum Thema Scanner (spyworld.de) :
Spyworld.de würde ich nicht als Fachfirma in Sachen Funktechnik bezeichnen.
Fachfirmen in Sachen Scanner sind z.B.
Mega-Kom www.mega-kom.de
Thiecom www.thiecom.de
Josefs Funkladen www.josefs-funkladen.de
Maas http://www.maas-elektronik.com/

Es ändert aber alles nichts daran,daß der Besitz und Betrieb von Wideband-Receivern,Communicationsempfängern,oder wie man sie auch immer nennen will,seit 1992 grundsätzlich erlaubt ist.Was man nach dem Telekommunikationsgesetz dann auch hören darf,steht erstmal auf einem anderen Blatt.Wenn es nach der Telekom/Post gehen würde,dürfte man gar nichts hören.Die denken noch immer der Frequenzbereich von....bis... ist ihr Eigentum.

Es müßte vielleicht auch mal geklärt werden,in wie weit das Telekommunikationsgesetz gegen das Recht auf Informationsfreiheit verstößt.

Übrigens:ATIS-Meldungen haben den Status"An Alle",und darf damit gehört werden.
 
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Vorab:Bin Ex-OPS'ler und A-Funker)
@Ghostrider111
Bei aller Achtung deines Job's,ich merke sofort das du die Prüfung (BZF II BZF I AZF)gemachst hast,ohne die dürftest du ohnehin kein Micro beider DFS in die Hand nehmen.Die EU hat es möglich gemacht das jetzt jeder eine Scanner kaufen kann,und ihn teils offen betreiben kann.Der Kauf eines Gerätes ist daher freigestellt.
Der Gesetzgeber hat nur die Klausel eingebaut:
"Weitergabe von Daten an driette ist untersagt",sprich wenn in der Öffentlichkeit den Polizeifunk laufen lasse,was Daheim läuft ist seine Sache.Wenn doch alles verboten wäre,dann würde zb.die Firma Conrad die Dinge nicht frei zum Verkauf stellen.Bei unseren tollen DIN-Norm würde die Radioscanner keine drei Stunden im Laden stehen.
Die Polizei kann den Radioscanner nur einbehalten,wenn das Ding bei einer Kontrolle auf der BOS-Freq steht.
Deshalb läßt der BGS zumeist uns Spotter in Ruhe,weil auch die Wissen wie wir mit den Dinger umgehen,ohne die ganze Umgebung zu beschallen.





@flashbird
Genau das ist es,um den Kind eine Namen zu geben.
"Radioscanner"Nur pocht die deutschen Behörden auf ihr altes TKG.Auch das ist richtig mit dem CE Zeichen.



Das gehört zur Standartausrüstung
 
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Zet

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Hallo!
Ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass Flugfunk grundsätzlich wie BOS-Funk behandelt wird und ein Abhören damit erstmal nicht erlaubt ist - unabhängig davon, ob Erwerb und Benutzung eines Scanners grundsätzlich erlaubt sind oder nicht. Selbst mit Flugfunkzeugnis ist das Abhören des Flugfunkes nur dann erlaubt, wenn es "betrieblich" (d.h. in der Regel zum Führen eines Luftfahrzeuges) erforderlich ist. Einfach so just for fun ist also auch mit BZF oder AZF nichts... Typisch deutsch halt!

....und ich meine auch da hätte sich trotz "Europäisierung" nichts dran geändert. :?!
 
DEFND

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Meines Wissens hat ZET Recht.
In der Praxis ist es aber weniger schlimm: ich habe auch schon mal am Düsseldorfer Flughafen von der Aussichtsterrasse aus Flugfunk abgehört, als ich auf einen Kumpel gewartet habe. Der Kontrollmensch kam und ging wieder, als ich ihm kurz mein BZF II zeigte.
 

Zet

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Ich denke da gilt auch der Satz "Wo kein Kläger da kein Richter". Die Kontrollmenschen sind mit der Rechtslage in Sachen Flugfunk sicher nicht vertrauter als alle anderen hier in diesem Forum. :cool:
 

Gelöschtes Mitglied 3770

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AF1 schrieb:
Deshalb läßt der BGS zumeist uns Spotter in Ruhe,weil auch die Wissen wie wir mit den Dinger umgehen,ohne die ganze Umgebung zu beschallen.
..und wenn denen Deine Nase nicht passt, lassen sie sich das Ding von Dir zeigen. Wenn dann was nichtöffentliches an deren Ohr dringt, hast Du die Anzeige. Also: man sollte den Totalreset des Gerätes Zuhause mal üben, damit es später zur Not mal zügig von der Hand geht :D .
Peinlich für D, dass man über solchen Kasperkram hier diskutieren muss.....

Gruss
Jens
 
Flashbird

Flashbird

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Ghostrider111 schrieb:
Das Scannen von Flugfunk - ATIS eingeschlossen - ist danach grundsätzlich untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Aus www.flugfunk.de :
Zu guter Letzt ein rechtlicher Hinweis: Wetteraussendungen, wie die von VOLMET- oder ATIS-Stationen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland von jedem Menschen frei empfangen werden.
 
Ghostrider111

Ghostrider111

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flashbird schrieb:
Aus www.flugfunk.de :
Zu guter Letzt ein rechtlicher Hinweis: Wetteraussendungen, wie die von VOLMET- oder ATIS-Stationen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland von jedem Menschen frei empfangen werden.
...das stimmt, da die ATIS an einigen Flugplätzen ja auch telefonisch abrufbar ist ... :TOP:
 
Markus_P

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Ghostrider111 schrieb:
§ 86 [...]
Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht[...]
Wie habe ich denn den Passus zu verstehen? Streng genommen ist damit auch diese Diskussion "grenzwertig"?
Antworten auch gern per PN ;)
 

AF1

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Zet schrieb:
Ich denke da gilt auch der Satz "Wo kein Kläger da kein Richter". Die Kontrollmenschen sind mit der Rechtslage in Sachen Flugfunk sicher nicht vertrauter als alle anderen hier in diesem Forum. :cool:

Moin!
Ich will ja keine zu nahe tretten,aber eins geht mir immer wieder auf die Nerven,wenn ständig über ein Scannerthema seitenweise Hinweise auf die Rechtsgrundlage verwiesen wird.
Es ist doch die Frage was wollt ihr mit dem Scanner machen.Da EU.weit die Freq.auf Digitalfunk rumrüstet wird,haben die meisten ey ein Problem mit ihren siebzig Euro Scanner überhaupt noch was zu empfangen.Zudem sich in geraumer Zeit nix an dem TKG ändern wird,bleibt die Gefahr das ein schlechtgelaunter Polizeibeamter den Scanner einsackt.Dann ist da nochwas,wenn ich das mal sagen darf.
"Wer so blöd ist,und offen damit rumläuft muss bestraft werden."&"Warum nicht gleich ein Schild um den Hals"
(Spotter mit Scanner)
Wer in der Zukunft noch jeglichen Funk mithören möchte,muss wohl als 2500,00 euro auf dem Tisch legen.
Das sind zwar Profiscanner aber sehr aktuell,was den Digitalfunk angeht.
 
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Gelöschtes Mitglied 3770

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AF1 schrieb:
Wer in der Zukunft noch jeglichen Funk mithören möchte,muss wohl als 2500,00 euro auf dem Tisch legen.
Das sind zwar Profiscanner aber sehr aktuell,was den Digitalfunk angeht.
nö, damit geht´s auch nicht...
 

AF1

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Es geht leider doch,wir haben es durch einen SIS Mitglied testen lassen(Siehe Sig.)Die Firma AOR bringt diese Geräte auf dem Markt,und selbst der BND hat mehr als dreizig dieser Geräte(AOR SR2000).
Alsden....
 

Gelöschtes Mitglied 3770

Guest
ich glaube nicht, dass der BOS-Digitalfunk der Zukunft mit einem Gerät der Mittelklasse (2000-5000,- €) entschlüsselt werden kann. Die Geräte werden eine Mischung aus Bündelfunk und GSM sein, d.h. jedes Gerät identifiziert sich im "Netzwerk" mit einer Kennung, ähnlich der heutigen BOS-Kennung, die allerdings simpel mitgeschrieben werden kann und mittels "Stecker" am BOS-Gerät aktiviert wird. Bei der Digitalfunkerei ist das eher sowas wie eine SIM-Card beim Handy. Es sind bisher keine Geräte auf dem freien Markt, die das Mithören von GSM erlauben. Selbst der BND und wer sonst noch...müssen brav anfragen, ob sie mal auf der Hardware- oder besser Kabelseite der Netzbetreiber reinhören dürfen. Über die Luft geht nichts, wenn es der Netzbetreiber nicht will. Die ganzen modernen Hightechempfänger beherrschen vllt. noch Trunking usw. aber selbst wenn die Frequenz im passenden Rhytmus z.b. 50x pro Sekunde gewechselt wird, so gibt es immer noch eine Codierung, die z.B. ständig geändert wird. Selbst mit einem geklauten BOS-Gerät könnte man keinen Funk empfangen, wenn man die Zugangsberechtigung nicht hat.
Wäre ja auch irgendwie doof....Milliardeninvestitionen für abhörsichere Funktechnik und dann ein RX für 2500,- €, der das entschlüsselt. Zumal derselbe RX in 5 Jahren 250,-€ kostet und dann wieder in jeden Wohnzimmer stände....

Der von Dir genannte AOR SR2000 ist ein konventioneller, aber sehr hochwertiger und luxuriöser RX, der schlagartig ein ganzes Frequenzspektrum auswertet. Das hat mit Scannen nichts mehr zu tun. Es sicher die Top-Klasse der konventionellen RX aber auch der kann nichts digitales auswerten.
 
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schrammi

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Ihr fangt gerade an zu spekulieren und seid schon fast OT. Das ganze hier steht kurz vor dem Schließen.
 

Gelöschtes Mitglied 3770

Guest
ist ja auch alles gesagt:

Flugfunkempfang in D generell verboten. Wenn es nachgewiesen werden kann, ist der Empfänger weg und bestenfalls eine Einstellung des Verfahrens zu erwarten. Wenn´s dumm läuft, geht die Sache noch weiter.

Möge jeder für sich entscheiden, wie er handelt.... :D

Und ob es im Fluge erlaubt ist, ist Verhandlungssache mit dem Chef an Bord. Ich würde niemals einen Funkempfänger (was ja ein GPS auch ist, aber der ist problemlos) einfach so anschalten. Je nach Umstand kommt da richtig was auf einen zu. Im Zweifel: weg mit dem Ding.

Gruss
Jens
 
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Gast

Guest
Ich hatte auch schon oft mit dem gedanken gespielt einen scanner mit an bord eines urlaubsfliegers zu nehmen,es kamen mir aber schon zweifel bei der der durchleuchtung des handgepäcks:confused:
Der scanner wird doch bei der durchleuchtung auf dem monitor sichtbar.Kommen da nicht unangenehme fragen der sicherheitsleute und vielleicht schon da etwas ärger auf einen zu:?!
Nun hab ich ja schon gelesen das hier einige schon einen scanner mit an bord hatten.Wie habt ihr das gemacht,gab es irgendwelche probleme:?!
Bitte postet jetzt nicht wieder seitenlange gesetzes auszüge oder sonstwas,mich würden einfach mal erfahrungswerte interessieren:!:
 
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