...., so daß anzunehmen ist, daß der UB-32 der bis vorbehalten war ...
So ist es wohl (bzw. was ist mit den MiG-23 Modifikationen).
Das deckt sich mit dem Befehl 180/88 des K 1.LVD vom 20.06.88 über die Zusammensetzung der Kampfsätze sowie Bewaffnungs- und Rüstvarianten der JFK (Geschwader- und Staffelkampfsätze, Truppenbevorratung...)
"Ausstattung der Jagdflugzeuge mit abnehmbarer Ausrüstung der Flugzeugbewaffnung" - hier nur die Behälter für ungelenkte Raketen aufgeführt;
MiG-21 SPS 2 x UB 16-57
MiG-21 M, MF 4 x UB 16-57
MiG-21 bis 4 x UB 16-57 und 2 x UB 32 A
MiG-21 UM 2 x UB 16-57
MiG-29 2 x B8 M-1
MiG-29 UB 4 x B8 M-1
An den Dezentralisierungsflugplätzen Alteno, Klein Köris, Müncheberg, (Cottbus erst nach Auslösung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft) war eine Bevorratung mit je 24 x UB 16-57 befohen.
Die Flugzeuge der Bereitsschaftsstaffeln 1, 2 und 3 waren übrigens in allen Geschwadern der 1.LVD mit einer Luftkampfvariante (Mix aus verschiedenen Luft-Luft-Raketen), keine ungelenkten Raketen oder Bomben, ausgestattet. Diese Aussage beezieht sich nur auf die 1.LVD und den Befehl aus dem Jahre 1988.
Um eine Aussage für die Jahre davor zu geben, müsste ich in den Befehlen der betreffenden Jahre nachsehen.