Die körperliche oder seelische Misshanldung von Gefangenen, seien es offizielle Kriegsgefangene, die mir unverständliche Konstruktion des "feindlichen Kämpfers" oder strafrechtlich verhaftete, ist eine Straftat. Daran besteht kein Zweifel, auch wenn dort beunruhigenderweise in letzter Zeit ungewöhnlich viele "Ausnahmen" geschehen sind, die noch keine juristische AUfarbeitung nach sich gezogen haben, aber wohl nach Ende der Ära Bush kommen werden. Das besondere Problem mit den Ausagen Kurnaz ist, dass bei ihm - wie bei fast allen über eine längere Zeit Gefangenen oder mit traumatischen Erlebnissen Konfrontierten - verschiedene Erlebnisse ineinander laufen. In dieses Fällen ist davon auszugehen, dass er all dies zwar erlebt hat ("Grundsätzlich glaubwürdig" Zitat Staatsanwaltschaft), aber nicht notwenidgerweise in der von ihm erinnerten zeitlichen und personellen Konstellation. Das er Kontakt mit KSK-Angehörigen hatte, ist ja mittlerweile klar. Also ganz erlogen ist es nicht.
Während meiner Zeit bei der Staatsanwaltschaft hatten wir einen Fall, wo eine Geiselnahme in einer Spielhalle zur Anklage vorbereitet wurde. Niemand von denen hat uns bewußt belogen, aber viele Aussagen paßten nicht zu den anderen, geschweige denn den Aufnahmen der Überwachungskamera. Kommt jetzt noch eine längere Zeitdauer hinzu und fehlen andere Aussage (z.B. von Mitgefangenen), geht die Möglichkeit einer genauen Rekonstruktion gegen Null. Was für solche zivilen Beispiele gilt, gilt erst Recht für traumatische Erlebnisse in kriegerischen Konflikten. Es ist aber durchaus kein Phänomen rein von Kriegsverbrechen. Darum können in den Kriegsverbrecherverfahren im ehemaligen Jugoslawien auch fast nur die hochrangigen Offiziere und Politiker belangt werden, weil diese in aller Regel ihre Befehle schriftlich gaben. Eine unheivolle Lehre, die die USA daraus gezogen haben, war eine "rechtliche Beratung" von Offizieren, die in den Kampfeinsatz gehen, "besondere Befehle" nicht niederzuschreiben, weder deren Erhalt noch deren Erteilung.
Die Ermittlungen im Fall Kurnaz kamen damals zwar erst etwas schleppend und unter dem Druck der Medien in Gang, aber ein beruhigendes Zeichen ist, dass man doch noch die Macht hat, die Bundeswehr, BKA und BND-Angehörigen vorzuladen und soweit zu befragen, dass man ihre Aussagen einschätzen kann. In den USA geht dies schon lange nicht mehr, aber dies dürfte sich im Rahmen der Aufarbeitung der mehr als unglücklichen Entwicklungen der letzen Jahre wieder ändern.