25.04.2019 Unfall durch Jogger beim Segelflugstart in Zierenberg/Kassel

Diskutiere 25.04.2019 Unfall durch Jogger beim Segelflugstart in Zierenberg/Kassel im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Hallo, dann warten wir mal ab, ob es so kommt: Grüsse

jackrabbit

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Hallo,

dann warten wir mal ab, ob es so kommt:
Was der Jogger gemacht hat, ist ein Verbrechen, welches eine Mindestfreiheitstrafe von einem Jahr nach sich zieht.
Grüsse
 
Intrepid

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Ist der Jogger bekannt?
 

Alex1204

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Hallo,
dann warten wir mal ab, ob es so kommt:
Wie es kommt sagt ein Richter, der Gesetzgeber sieht aber die Strafe erstmal vor.
Man weiß ja auch nicht, ob es vielleicht ein Jugendlicher etc war.

§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
2.durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
 

MikeBravo

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Was mich interessiert: Wird dieser Unfall von der FuU Braunschweig untersucht?
Wenn der Windenstart nicht abgebrochen worden wäre und der Jogger zu Schaden gekommen wäre, könnte dem Windenführer ein Vorwurf gemacht werden, weil er die Verantwortung für zwei Menschenleben hatte und diese schützen wollte?

Wie kommunizieren Fluglehrer und - schüler im Doppelsitzercockpit miteinander, über Mikro und Kopfhörer oder ohne Technik?
 

n/a

Guest
Wird dieser Unfall von der FuU Braunschweig untersucht?
Das entscheidet die BFU (nicht FUU) selbst, sie muss den Unfall nicht untersuchen, in der Regel machen die das aber.

Wie kommunizieren Fluglehrer und - schüler im Doppelsitzercockpit miteinander, über Mikro und Kopfhörer oder ohne Technik?
Ohne, es gibt ja keinen Motorenlärm; lediglich bei doppelsitzigen Segelflugzeugen mit Heimkehrhilfe/Eigenstarter nutzt man Headsets.
 
innwolf

innwolf

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Und spannend Wieviele hier mit Windenstartberechtigung im Forum wissen, wie man in dem Fall reagieren muss - ohne wirklich zu wissen was mit dem Seil zwischen Winde und Flieger tatsächlich passiert ist - Sarkasmus aus. Ingo
Hallo,
soweit richtig, andernseits ist zu erwähnen daß "unregelmäßgiger" bis versagender Triebwerkslauf bei einem Windenstart NIE zu einem Unfall führen muss, diese aber leider trotzdem geschehen, eine Sache der Ausbildung und vollen Konzentration ist es Unfälle zu verhindern.

Mit Props sieht das auf etlichen Plätzen anders aus, da gibt es welche bei denen Triebwerksstörung im Startvorgang schwere Unfälle unvermeidbar macht.
Z.B. F-Schlepp auf dem Hornberg...., Kempten Startrichtung über die Iller....., Mannheim-City,...., Moosburg-Isar, ...Porta, Karlstadt-Saurzel, Speyer...., Vilshofen...., Landshut 26...


Gruß
 
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n/a

Guest
Ja, und noch viele weitere. Hat aber rein gar nichts mit dem Unfall hier zu tun.
 
innwolf

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Ja, und noch viele weitere. Hat aber rein gar nichts mit dem Unfall hier zu tun.
Hallo, meiner Meinung nach doch. Der Bericht schreibt der Jogger hätte den Unfall verursacht, das halte ich für falsch, der schuf eine Störung im Betriesablauf und gefährdete damit den Flugbetrieb ( was auch eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat sein kann ). Die Verursacher sassen aber im cockpit.

Gruß

Ich denke daß weil grundsätzlich eine Startunberbrechung beherrschbar ist Windenmotore auch nicht Doppelzündung oder geprüfte Luftfahrtkomponenten haben müssen!
 
HB-IDF

HB-IDF

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Ohne Vorstrafe wird er so oder so nicht davon kommen.

Was der Jogger gemacht hat, ist ein Verbrechen, welches eine Mindestfreiheitstrafe von einem Jahr nachsich zieht.
Das kann ich mir kaum vorstellen. Strafrechtlich ist es eine Bagatelle (Betreten trotz Verbotsschild), als Fußgänger konnte er ja nicht wissen, welche Gefahren dort bestanden. Er musste ja nicht mal einen Zaun überwinden. Die Verpflichtung zu besonderer Vorsicht oblag hier m.E dem Flugzeugführer, Windenfahrer und Flugleiter, die das gefährlichere Gerät betreiben und wissen müssen, welche Risiken sie damit für Passanten hervorrufen, mit denen sie wegen des fehlenden Zauns immer rechnen müssen. Im Straßenverkehr ist ja übrigens meistens auch der Kfz-Führer "dran", selbst wenn ihm Fußgänger, die Rot haben, vor die Haube laufen Zivilrechtlich kann es vielleicht anders aussehen, weil Personenschaden (einschließlich Behandlungskosten und Rettungseinsatz) sowie Sachschaden entstanden sind, die der Jogger ungewollt mit ausgelöst hat. Aber auch hier würde ein Gericht sicher etwaige Fehler des Fluglehrers, Flugleiters und Windenfahrers mit berücksichtigen.
 
bodo

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Das entscheidet die BFU (nicht FUU) selbst, sie muss den Unfall nicht untersuchen, in der Regel machen die das aber.
Nein, macht sie bei Segelflugunfällen in der Regel nur bei solchen mit tödlichem Ausgang sowie dann, wenn man sich Erkenntnisse für die Flugsicherheit davon verspricht. Da es offensichtlich keine technischen Gründe gab und der Sachverhalt vermutlich klar ist, gehe ich mal stark davon aus, dass dieser Unfall von der BFU nicht untersucht werden wird, möglicherweise aber durchaus von der Staatsanwaltschaft.
 
MiGhty29

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Strafrechtlich ist es eine Bagatelle (Betreten trotz Verbotsschild), als Fußgänger konnte er ja nicht wissen, welche Gefahren dort bestanden.
NEIN...kann er nicht und muss er nicht !
"wir trampeln durch's Getreide,wir trampeln durch die Saat...
hurra wir verblöden,für uns bezahlt der Staat!"
"Werner Beinhart"!

Fassungslos... Uwe
 

Alex1204

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Das kann ich mir kaum vorstellen. Strafrechtlich ist es eine Bagatelle (Betreten trotz Verbotsschild), als Fußgänger konnte er ja nicht wissen, welche Gefahren dort bestanden.
Das spielt gar keine Rolle.
Wenn du eine Zigarette wegwirfst ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Entzündest du damit ein Feuer ist es Brandstiftung.
Stirbt dadurch jemand wirds noch schlimmer.
 
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segelflieger84

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Ich finde es sehr schwer, in diesem Fall eine konkrete Schuldzuweisung dem Jogger zu machen ohne die genaue Sachlage zu kennen. Die Qualität der Presseberichte steht ja außer Frage (hydraulisches Gerät usw.). Auch ist es definitiv kein Absturz gewesen, nur eine harte Landung.

Ich habe mir den Flugplatz mal auf Maps angeschaut. Es ist ein sehr weitläufiges Gelände mit min. 2 Bahnen (markiert). Wir wissen nicht, in welche Richtung gestartet wurde und von wo sich der Jogger (nahe am Start, nahe an der Winde, wie nahe war er dem Seil, usw.) genähert hat und wie nah er am Seil war. Oder wie hoch der Segelflieger bei der Startunterbrechung bereits war. Oder ob auch der Windenfahrer die komplette Schleppstrecke einsehen konnte.

Der Ablauf eines Windenstarts ist klar definiert: Nach dem Startcheck überprüft der Pilot, ob die Startstrecke und der Ausklinkraum frei ist. Außerdem sollte er sich auf eine Startunterbrechung gedanklich einstellen. Dann gibt er dem Helfer das Zeichen zum Seil einklinken. Der Starthelfer nimmt Kontakt mit der Winde auf und macht seine Startdurchsage.
Für alle die es nicht wissen:
FLZ-Typ - ggfs. Anzahl der Besatzung - Abflugbereit - Seil anziehen
Windenfahrer bestätigt und zieht Seil an
Sobald das Seil straff ist, sagt der Starthelfer "Seil straff"
Der Windenfahrer bestätigt dies
Bewegt sich das Flugzeug, Kommando "Fertig"
Dann gibt der Windenfahrer Vollgas.
Bis dahin hat der Starthelfer die Möglichkeit, durch die Durchsage "HALT-STOP, HALT-STOP" den Schleppvorgang zu unterbrechen.
Sobald der Segelflieger in Bewegung ist bzw. abgehoben hat (was ja nicht mehr als 10-20 m Rollstrecke dauert) muss der Windenfahrer bis mindestens zur Sicherheitsmindesthöhe von 50 m den Segelflieger schleppen. So wurde es mir in der Ausbildung beigebracht.
Der Pilot hingegen hat bis kurz vorm Abheben (und natürlich auch noch danach) noch die Möglichkeit, selbstständig das Seil auszuklinken. Nach dem Abheben wird er je nach Flugzeugtyp die Startstrecke nach spätestens 5 Sekunden nicht mehr einsehen können.

Meines Erachtens hätte der Starthelfer den Schleppvorgang nicht unterbrechen dürfen, zumindest nicht bis erreichen der Sicherheitsmindesthöhe.

Und @innwolf: Die Verursacher saßen definitiv nicht im Cockpit. Noch dazu finde ich, du solltest deine Beiträge etwas verständlicher schreiben, ich finde sie doch sehr wirrlich und teilweise zusammenhangslos geschrieben. Oder auch einfach mal nichts schreiben.:wink2:
 
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...
Meines Erachtens hätte der Starthelfer den Schleppvorgang nicht unterbrechen dürfen, zumindest nicht bis erreichen der Sicherheitsmindesthöhe.

Ich frage mich, ob und warum der Startabbruch überhaupt nötig war? Die ASK 21 befand sich nach dem ersten verlinkten Artikel ja schon in der Luft, da sie aus fünf Metern Höhe zu Boden stürzte.

Und @innwolf: Die Verursacher saßen definitiv nicht im Cockpit. Noch dazu finde ich, du solltest deine Beiträge etwas verständlicher schreiben, ich finde sie doch sehr wirrlich und teilweise zusammenhangslos geschrieben. Oder auch einfach mal nichts schreiben.:wink2:

Wahre Worte!
Blaue Anmerkungen von mir.
 
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jackrabbit

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Hallo,

Ich frage mich, ob und warum der Startabbruch überhaupt nötig war?
Die ASK 21 befand sich nach dem ersten verlinkten Artikel ja schon in der Luft, da sie aus fünf Metern Höhe zu Boden stürzte.
Ich habe es so verstanden, dass der Abbruch erfolgte, da der Jogger durch das Schleppseil (oder auch durch die startende ASK21) gefährdet war.

Grüsse
 
A.G.I.L

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Hm, schwierige Entscheidung... Startabbruch > Gefährdung der Segelflugzeuginsassen, kein Abbruch > Gefährdung des Joggers, der sich allerdings anscheinend schon auf dem Segelfluggelände befand. Eine startende ASK 21 taucht ja nicht urplötzlich aus dem Nichts auf, der Jogger hätte das doch eigentlich sehen müssen, dass da ein Segelflugzeug am Start ist!?
 

Ta152

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Wobei Gefährdung ja immer etwas abstraktes ist. Mann kann direkt neben dem Seil stehen und normalerweise wird nix passieren. Man lebt aber trotzdem gefährlicher als wenn man hinter der "Absperrung" steht.
 
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25.04.2019 Unfall durch Jogger beim Segelflugstart in Zierenberg/Kassel

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