Bronchibon
Guest
Luftfahrtgesetz
Ein neuer Nutzer müsste, so er denn damit fliegen will (ich weiß, trifft bei der Atla nicht zu, spiele aber auf den genannten Alpha-Jet an), einen Musterverantwortlichen finden, d.h. eine Firma, die als luftfahrzeugtechnischer Betrieb von einer Luftfahrtbehörde zugelassen sein muß. In der Regel könnte das der Hersteller sein.
Wie ist das mit Exponaten privater Museen. Darf das takt. Kennzeichen am Flieger bleiben, oder muß es unkenntlich gemacht werden?
Wer kennt sich mit den Bestimmungen aus?
B.
Wie ist das? Wird das Lfz aus der Lfz-Rolle gestrichen, d.h. als nicht mehr fliegend geführt - muß dann nicht die mil. Verkehrzulassung und das taktische Kennzeichen eingezogen werden? Wer übernimmt die Materialverantwortung in diesem Fall für das Stück? Dem Insp. Lw ist die Mühle ja gestrichen.rechlin-lärz schrieb:Demilitarisierung und Luftfahrzeug-Rolle sowie erlöschen der Verkehrszulassung sind ebenfalls unterschiedliche Dinge. Die Verkehrszulassung soll den sicheren Betrieb eines Luftfahrzeugs gewährleisten - da ist es primär nicht entscheidend, ob die Bewaffnung funktioniert. Die ...-Rolle sagt hingegen nur aus, ob in den Büchern der Bundeswehr das Flugzeug grundsätzlich als "fliegend" geführt wird.
Viele Grüße
rechlin-lärz
Ein neuer Nutzer müsste, so er denn damit fliegen will (ich weiß, trifft bei der Atla nicht zu, spiele aber auf den genannten Alpha-Jet an), einen Musterverantwortlichen finden, d.h. eine Firma, die als luftfahrzeugtechnischer Betrieb von einer Luftfahrtbehörde zugelassen sein muß. In der Regel könnte das der Hersteller sein.
Wie ist das mit Exponaten privater Museen. Darf das takt. Kennzeichen am Flieger bleiben, oder muß es unkenntlich gemacht werden?
Wer kennt sich mit den Bestimmungen aus?
B.